Unternehmen sollen bei rechtswidriger Einbehaltung von Mehrwertsteuer angemessen finanziell entschädigt werden
Die langfristige Einbehaltung eines Vorsteuerüberschusses kann erhebliche Auswirkungen auf den Cashflow von Unternehmen haben. Hat ein Unternehmen Anspruch auf eine angemessene finanzielle Entschädigung durch den Staat, wenn die Steuerverwaltung den Vorsteuerüberschuss im Rahmen einer Steuerprüfung nicht anerkannt hat, das Gericht jedoch anschließend bestätigt hat, dass das Vorgehen der Steuerverwaltung rechtswidrig war? Eine aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts deutet darauf hin, dass dies der Fall ist.