Bau- und Immobilienrecht

Neue Regelung für die Ersitzung von Liegenschaften

10.09.2020

Wie aus gutem Glauben ein noch besserer Glaube werden muss, die Gerichte mehr und die Notare weniger Arbeit haben werden.

Liegenschaften können, wie in anderen Ländern auch, durch Ersitzung erworben werden. Voraussetzung dafür ist berechtigter und gutgläubiger Besitz, ununterbrochen während der Ersitzungsfrist von 10 Jahren.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind und der Besitzer die Erfüllung nachweist, kann er bei einem beliebigen Notar die Ausstellung einer Ersitzungsbescheinigung beantragen. Auf Grundlage dieser Bescheinigung wird das Eigentumsrecht ins Liegenschaftskataster eingetragen.

Das soll demnächst geändert und das Ersitzungsprozedere verschärft werden. Nicht zuletzt gab es in der Vergangenheit bestimmte medialisierte Fälle der sog. „Grundstücksaffären“, in welchen die Notare eine Liegenschaftsersitzung für ihre Bekannten oder sogar Familienangehörigen bescheinigt haben, manchmal verdächtig schnell.

Gemäß dem Gesetzesvorschlag, welchen nun das Justizministerium in das Gesetzgebungsverfahren vorlegt, soll zukünftig das Gericht im Rahmen eines besonderen Außerstreitverfahrens eine Ersitzung bescheinigen. Zuständig soll ausschließlich das Gericht sein, in dessen Bezirk sich die Liegenschaft befindet. Der Antragsteller muss zunächst die Erfüllung der Ersitzungsbedingungen glaubhaft machen. Zur Prüfung der Behauptungen des Antragstellers kann das Gericht selbst erforderliche Ermittlungen durchführen. Wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Bedingungen erfüllt sind, fordert es Dritte durch Beschluss auf, Einwendungen in einer Frist von mind. 6 Monaten einzureichen. Der Beschluss wird im Handelsanzeiger (Obchodný vestník) und auf der Amtstafel der Gemeinde, in welcher sich die Liegenschaft befindet, veröffentlicht. Erst wenn die Frist fruchtlos verstreicht oder die Einwendungen als unbegründet beurteilt werden, wird das Gericht die Ersitzung durch einen neuen Beschluss bestätigen. Ein solcher rechtskräftiger Beschluss wird dann die Grundlage für die Eintragung des Eigentumsrechts ins Liegenschaftskataster sein.

Die neue Ersitzungsregelung soll ab 1. März 2021 in Kraft treten. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, sollte die Zahl der „wundersamen Grundstückserwerbe“ erheblich reduziert werden.

Autor: JUDr. Igor Augustinič, Ph.D.

Firma: bpv BRAUN PARTNERS