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NGOs unter der Lupe: Neue Gesetzgebung führt Meldepflicht und Sanktionen ein

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Ab dem 1. Juni 2025 müssen slowakische Nichtregierungsorganisationen (NGOs) detaillierte Informationen über ihre Spender und ihre Führungsstruktur veröffentlichen, was zu Befürchtungen hinsichtlich einer Einschränkung der Zivilgesellschaft führt.

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Das slowakische Parlament hat am 16. April 2025 eine Novelle des Gesetzes Nr. 213/1991 Z. z. über gemeinnützige Organisationen, die allgemein nützliche Dienstleistungen erbringen, verabschiedet, die neue administrative Pflichten für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) einführt. Der Präsident hat das Gesetz trotz Kritik aus dem Nichtregierungssektor unterzeichnet, und die Novelle trat am 1. Juni 2025 in Kraft. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen, doch NGOs weisen auf unnötigen Aufwand und rechtliche Unklarheiten hin.

 

Was bringt die Novelle in der Praxis?

 

1.      Transparenzbericht

 

Gemeinnützige Organisationen müssen künftig jedes Jahr einen sogenannten Transparenzbericht veröffentlichen. Dieser enthält eine Übersicht über Einnahmen und Ausgaben, Angaben zu bedeutenden Spendern (Spender, deren Geldspenden, Geldzuwendungen und erhaltene Darlehen insgesamt 5 000 Euro im jeweiligen Kalenderjahr nicht überschreiten) über neue Mitglieder der Leitungsorgane und eine Übersicht über die außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz verwendeten Einnahmen. Der Bericht wird in einem öffentlichen Register veröffentlicht, und wenn er Fehler enthält, muss die Organisation diese korrigieren.

 

2.      Sanktionen

 

Die Nichtveröffentlichung der Erklärung oder die Nichtbehebung von Fehlern kann mit einer Geldbuße von bis zu 1 000 EUR, in wiederholten Fällen bis zu 5 000 EUR, geahndet werden. Die neuen Verpflichtungen gelten erstmals im Jahr 2026 – rückwirkend für das zweite Halbjahr 2025.

 

3.      Informationspflicht

 

NGOs, die öffentliche Gelder (z. B. von Gemeinden, dem Staat oder Versicherungsgesellschaften) erhalten haben, können gemäß dem Gesetz über den freien Zugang zu Informationen zu verpflichteten Personen werden, und zwar entsprechend der Höhe der betreffenden Beiträge (einmalig mindestens 3.300 Euro, innerhalb eines Haushaltsjahres insgesamt mindestens 10.000 Euro). Das bedeutet, dass gemeinnützige Organisationen auf Informationsanfragen von Bürgern über die Verwendung dieser Mittel antworten müssen.

 

Bislang ist noch nicht klar, was genau der Transparenzbericht enthalten soll – dies wird erst vom Finanzministerium festgelegt. Auch fehlt es an genauen methodischen Leitlinien, wie Organisationen vorgehen sollen, wenn sie eine Informationsanfrage erhalten, die nicht im Zusammenhang mit öffentlichen Mitteln steht.

 

Die Gesetzesänderung zielt zwar auf eine stärkere Kontrolle der Finanzen des gemeinnützigen Sektors ab, bedeutet für viele Organisationen jedoch vor allem neue administrative Pflichten, Unsicherheit und das Risiko von Sanktionen. Der Europarat und andere internationale Organisationen haben Bedenken geäußert, dass die Novelle das Recht auf Vereinigungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzen könnte. Sie weisen auf einen möglichen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention hin. Eine Gruppe oppositioneller Abgeordneter hat am 14.5.2025 beim Verfassungsgericht der Slowakischen Republik einen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung der Vereinbarkeit der Rechtsvorschriften mit der Verfassung der Slowakischen Republik gestellt, da die Novelle gegen die Verfassung verstößt.

 

 

Eversheds Sutherland, advokátska kancelária, s.r.o.

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