Sind Schäden, die der Steuerpflichtige an anderem als seinem eigenen Vermögen verursacht, steuerlich abzugsfähig?
In der Praxis kommt es häufig vor, dass Steuerpflichtige unabhängig von ihrem Willen die Kosten für Schäden tragen müssen, die im Rahmen der Ausübung ihrer unternehmerischen Tätigkeit entstanden sind. Das Einkommensteuergesetz lässt deren uneingeschränkte steuerliche Absetzbarkeit nicht zu und setzt ihnen eine Grenze. In diesem Artikel befassen wir uns mit Schäden am eigenen Vermögen des Steuerpflichtigen, sowie auch mit Schäden, die anderen Unternehmen verursacht wurden und mit deren steuerlichen Abzugsfähigkeit aus Sicht des Einkommensteuergesetzes. Ein anderes Unternehmen im Sinne dieses Artikels ist ein Unternehmen, mit dem der Steuerpflichtige in einer handelsrechtlichen Beziehung steht.