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Steuern

Wir beraten Sie gerne und übernehmen die steuerlichen Angelegenheiten.

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Finanztransaktionssteuer Steuerberatung

Seit 01.04.2025 in Kraft. Sind Sie zur Entrichtung der Finanztransaktionssteuer verpflichtet?

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Aktuelle Themen

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Finanztransaktionssteuer ab 1.1.2026

Mit Wirkung zum 1. Januar 2026 wurde der Geltungsbereich des Gesetzes zur Finanztransaktionssteuer neu abgegrenzt. In diesem Zusammenhang wurden natürliche Personen von der Steuerpflicht ausgenommen, sodass die Regelungen künftig ausschließlich für juristische Personen maßgeblich sind.

Die aktuellen gesetzlichen Anpassungen erfassen zudem auch Unternehmen, die in der Slowakei nicht ertragsteuerlich registriert sind. Ab dem 1. Januar 2026 unterliegen daher auch nicht ansässige Unternehmen der Finanztransaktionssteuer, sofern sie ihre Geschäftstätigkeit in der Slowakei mittels eines festen Ortes für mehr als 15 Tage innerhalb eines Kalendermonats ausüben.

Unternehmen, die ab diesem Zeitpunkt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen und kein Bankkonto in der Slowakei unterhalten, sind verpflichtet, die Finanztransaktionssteuer eigenverantwortlich zu ermitteln, monatlich zu melden und fristgerecht abzuführen. Diese Verpflichtungen können auch Unternehmen treffen, die in der Slowakei ausschließlich für Zwecke der Umsatzsteuer registriert sind.

Merkmale der Transaktionssteuer:

  • ausgehende Banküberweisungen: Der Steuersatz beträgt 0,4 % der Transaktion, wobei der Höchstbetrag der Steuer 40 € pro Transaktion beträgt.
  • Bargeldabhebungen an Geldautomaten oder bei der Bank: Der Steuersatz beträgt 0,8 % der Abhebung.
  • Jahresgebühr für eine Zahlungskarte: Für jede verwendete Zahlungskarte wird eine Steuer in Höhe von 2 € pro Kalenderjahr erhoben, unabhängig von der Häufigkeit der Nutzung.

Ausnahmen von der Transaktionssteuer:

  • Zahlungen von Steuern, Abgaben, Zöllen usw., die Einnahmen des Staatshaushalts sind.
  • Beiträge zur Sozialversicherung und zur Krankenversicherung.
  • Zahlungen an die zweite und dritte Säule der Rentenversicherung.
  • Zahlungstransaktionen auf den Konten eines Wertpapierhändlers.
  • Finanztransaktionen zwischen eigenen Konten innerhalb derselben Bank.

Lohnabrechnung

Beschäftigen Sie als deutsches Unternehmen Mitarbeiter im slowakischen Homeoffice? Wir unterstützen Sie bei allen damit zusammenhängenden Fragen - seien es Bedingungen betreffend den Arbeitsvertrag, Registrierungen bei den relevanten Behörden oder Abwicklung der Lohnabrechnung und geben Antworten auch auf Ihre weiteren arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Unser Service

  • arbeitsrechtliche Beratung und Erstellung des Arbeitsvertrages 
  • An- und Abmeldung des Arbeitgebers und -nehmers bei den zuständigen Behörden
  • Erstellung monatlicher Gehaltsabrechnungen
  • Einreichung der monatlichen Meldungen
  • Beantwortung Ihrer arbeits‑ und sozialrechtlichen Fragen rund um Beschäftigungsverhältnisse
  • Abschluss von Vorsorgeversicherungen
  • Verwaltung von Krankmeldungen
  • Begleitung vom Beginn bis zur Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen

Fiskalvertretung

Registrierung zur slowakischen Umsatzsteuer

Wer Waren aus dem Ausland in der Slowakei erwirbt, aus der Slowakei liefert oder Dienstleistungen ohne Übertragung der Steuerpflicht in der Slowakei erbringt, muss sich ggf. umsatzsteuerlich registrieren lassen. In einigen Fällen wird eine Registrierung auch bei der Übertragung der Steuerpflicht (bestimmte Bauleistungen) notwendig. Die Registrierung ist Voraussetzung für die slowakische Umsatzsteuererklärung.

Die AHK Slowakei hilft bei der reibungslosen Abwicklung der Registrierung zur Umsatzsteuer und den anschließenden

Leistungen

Unser Leistungspaket umfasst folgende Schritte:

  • Ausfüllen des Registrierungsfragebogens
  • Kommunikation mit den Behörden (ausschließlich auf Slowakisch möglich)
  • Veranlassen der Registrierung
  • USt-Meldung monatlich / quartalsweise

Konditionen

Für eine erfolgreiche Umsatzsteuerregistrierung benötigen wir von Ihnen:

  • Beschreibung des Geschäftsvorhabens
  • Handelsregisterauszug der zu registrierenden Firma
  • Vollmacht (Formular senden wir nach Beauftragung zu) im Original

Fristen

Ein frühzeitiges Einreichen der Unterlagen bei der AHK Slowakei noch vor der Leistungserbringung ist ratsam.

Der Antrag auf Registrierung muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Lieferung der Ware oder Dienstleistung in der Slowakei, Erwerb der Ware aus der EU oder Lieferungen der Ware in die EU gestellt werden. Die Finanzbehörde wird die ausländische Person spätestens zehn Tage nach Zustellung des Antrags registrieren und ihr eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zuweisen.

Buchhaltung

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Kerngeschäft und wir kümmern uns um Ihre Buchhaltung in der Slowakei. Umfasst ist das gesamte Leistungsspektrum von Buchführung, Steuererklärungen bis zum Jahresabschluss, abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens. 

 

Wir bietet folgende Leistungen an:

 

·       Übernahme laufender Buchhaltung

·       Abgabe monatlicher und vierteljährlicher Umsatzsteuererklärungen

·       Erstellung von Zwischen- bzw. Jahresabschlüssen

·       Kommunikation und Betreuung in deutscher Sprache

·       Erfüllung sonstiger gesetzlicher oder administrativer Pflichten

Ansprechpartner