Die Digitalisierung macht sich in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bemerkbar, und die Arbeitsbeziehungen bilden da keine Ausnahme. Unter anderem bringt die Digitalisierung auch neue Formen der Arbeitsleistung mit sich. Eine davon ist die Plattformarbeit.
Die Plattformarbeit ist eine relativ neue Arbeitsform, bei der der Betreiber der Online-Plattform die Anfrage eines Kunden nach einer Dienstleistung mit dem Angebot einer Dienstleistung durch einen Plattformarbeiter verbindet.
Die Plattformarbeit war Gegenstand einer Reihe von Gerichtsverfahren, wobei das bekannteste zweifellos den Marktführer im Bereich der Plattformarbeit, Uber, betrifft. Diese Prozesse haben zu der Erkenntnis beigetragen, dass Online-Plattformen ihre Mitarbeiter zwar in der Regel als Lieferanten behandeln, diese Personen aber Anspruch auf Mindestlohn, Lohnzuschläge für Überstunden, Aufwandsentschädigung und andere Arbeitnehmerrechte und Sozialschutz haben, genau wie Arbeitnehmer.
Um festzustellen, welchen Beschäftigungsstatus die für digitale Arbeitsplattform beschäftigte Person zu dieser Online-Plattform trägt, muss man die Funktionsweise der Plattform verstehen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht ist ein Schlüsselfaktor das Ausmaß, in dem digitale Arbeitsplattformen die Ausführung der Arbeit, ihre Vergütung und die Beziehung zwischen Kunden und denjenigen, die die Arbeit ausführen, organisieren. Diese Organisation der Arbeitsleistung wird in der Praxis in unterschiedlichem Maße angewandt und häufig durch Verwendung von Algorithmen durchgeführt und geleistet.
Die Mehrheit der Plattformbeschäftigten in der EU, darunter Taxifahrer, Hausangestellte und Kuriere, sind derzeit der Form nach selbstständig, was sich mit der bevorstehenden Richtlinie über Plattformarbeit ändern wird, die eine widerlegbare gesetzliche Beschäftigungsvermutung zwischen dem Betreiber einer digitalen Plattform und der Plattformarbeit leisteten Person vorsieht.
Eines der Hauptziele der erwarteten EU-Richtlinie über Plattformarbeit ist es, die Arbeitsbedingungen der Plattformbeschäftigten zu verbessern und gleichzeitig die Möglichkeiten und Vorteile, die Plattformen bieten, zu erhalten.
Solange Tatsachen festgestellt werden, die auf Steuerung und Leitung hindeuten, wird der Plattformbetreiber als Arbeitgeber betrachtet. Die Regeln zur Bestimmung von Kontrolle und Steuerung werden den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen.
Da diese neue Form der Beschäftigung auch in der Slowakei ein Anwendungsproblem darstellt, ist die neue Regelung auf EU-Ebene eine willkommene Entwicklung.
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