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Bereiten Sie sich auf die ESG-Berichterstattung vor: Wichtige Informationen für slowakische Unternehmen ab 2025 und die Fallstricke der Befreiung

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Ab 2025 sind viele slowakische Unternehmen verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen offen-zulegen. Zahlreiche Tochtergesellschaften rechnen jedoch weiterhin mit einer Befreiung durch den konsolidierten Bericht der Muttergesellschaft – aber ist das wirklich gewährleistet?

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ESG-Berichterstattung ab 2025: Worauf sollten slowakische Unternehmen achten?

 

Ab 2025 sind große Unternehmen in der Slowakei verpflichtet, Nachhaltigkeitsinformationen gemäß den ESRS-Standards offenzulegen, sofern sie die im Rechnungslegungsgesetz festgelegten Kriterien erfüllen. Dies betrifft Unternehmen, die zwei der folgenden drei Kriterien überschreiten:

 

  • Umsatz über 50 Mio. EUR,
  • Bilanzsumme über 25 Mio. EUR,
  • mehr als 250 Mitarbeiter.

 

Für slowakische Tochtergesellschaften besteht die Möglichkeit, von dieser Verpflichtung befreit zu werden. Die Befreiung ist möglich, wenn das Mutterunternehmen einen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht erstellt, der den Anforderungen der CSRD-Richtlinie entspricht und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft wird.

 

Warum ist es wichtig, die Situation des Mutterunternehmens zu überprüfen?

 

Tochtergesellschaften sollten bereits jetzt klären, wie gut ihr Mutterunternehmen auf die Nachhaltigkeitsberichterstattung vorbereitet ist. Besonders kritisch ist die Situation, wenn das Mutterunternehmen in einem Land ansässig ist, in dem die CSRD-Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt wurde.

 

Obwohl die Frist für die Umsetzung der CSRD-Richtlinie in nationales Recht für EU-Mitgliedstaaten am 6. Juli 2024 endete, haben viele Länder dies noch nicht umgesetzt. Die Europäische Kommission kündigte am 26. September 2024 an, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen 17 Mitgliedstaaten einzuleiten, die diese Frist nicht eingehalten haben.

 

Österreich und Deutschland gehören zu den Ländern, in denen die Umsetzung der CSRD-Richtlinie noch im Gange ist.

 

Die Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) in deutsches Recht verzögert sich weiterhin. Die unklare politische Situation nach der Krise der Regierungskoalition wirft Fragen darüber auf, wann die entsprechende Gesetzgebung verabschiedet wird.

 

In Österreich hat das Bundesministerium für Justiz am 13. Januar 2025 einen Entwurf für das Nachhaltigkeitsberichtsgesetz (NaBeG) veröffentlicht, das sich derzeit in der Prüfungsphase befindet. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf endet am 10. Februar 2025, doch der Zeitpunkt des Inkrafttretens bleibt ungewiss – insbesondere aufgrund des weiterhin offenen Regierungsbildungsprozesses.

 

Auch wenn sich das Mutterunternehmen freiwillig für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung entscheidet, ist es entscheidend zu prüfen, ob der Bericht alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dazu gehört insbesondere die Pflicht zur Prüfung des konsolidierten Berichts durch einen Wirtschaftsprüfer, wie es das slowakische Rechnungslegungsgesetz vorschreibt. Ohne die Erfüllung dieser Bedingungen kann eine slowakische Tochtergesellschaft die Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines eigenen Nachhaltigkeitsberichts nicht in Anspruch nehmen.

 

Was tun, wenn sich eine slowakische Gesellschaft nicht befreien lassen kann?

 

Falls eine slowakische Tochtergesellschaft feststellt, dass ihr Mutterunternehmen für das Jahr 2025 keinen konsolidierten Nachhaltigkeitsbericht erstellen wird, sollten die Vorbereitungen so früh wie möglich beginnen.

 

Ein wichtiger Schritt bei der Vorbereitung auf die ESG-Berichterstattung ist die Datensammlung. Dabei sollten alle relevanten Nachhaltigkeitsinformationen identifiziert und erfasst werden, die für die Einhaltung der Anforderungen erforderlich sind. Gleichzeitig müssen interne Prozesse definiert werden, die Zuständigkeiten innerhalb der Organisation festlegen, eine regelmäßige Aktualisierung der Daten sicherstellen und deren Zuverlässigkeit gewährleisten. Die Auseinandersetzung mit den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere mit der CSRD-Richtlinie und den ESRS-Standards, ist ein weiterer zentraler Aspekt, um regulatorische Vorgaben einzuhalten.

 

Ebenso wichtig ist es, Experten zu konsultieren, die den gesamten Vorbereitungsprozess unterstützen und sicherstellen können, dass der ESG-Bericht gesetzeskonform erstellt und prüfbar ist. Aus diesem Grund organisieren wir beispielsweise für unsere Kunden Workshops, in denen wir ihnen helfen, Prozesse zu definieren, die zu einem vollständigen und gesetzeskonformen Nachhaltigkeitsbericht führen. Da die ESG-Berichterstattung datenintensiv ist, empfiehlt es sich außerdem, Digitalisierungsmöglichkeiten zu evaluieren und spezialisierte Tools und Software für ein effizientes Datenmanagement in Betracht zu ziehen.

 

Verfolgen Sie regelmäßig aktuelle Änderungen und seien Sie auf neue Verpflichtungen oder Chancen vorbereitet, die die ESG-Berichterstattung mit sich bringt.

 

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir helfen Ihnen, diese Herausforderung effizient und stressfrei zu meistern.

LeitnerLeitner Audit s.r.o.

Die LeitnerLeitner Gruppe ist eines der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferunternehmen in der CEE / SEE-Region. Mit LeitnerLeitner können Sie auf 735 Experten zählen. LeitneLeitner ist Mitglied von Taxand und Praxity, damit wir unseren Mandanten auf der ganzen Welt den besten Service bieten können.

In der Slowakei ist LeitnerLeitner als Beratungsunternehmen schon seit mehr als 25 Jahren vertreten, langjährig mit dem starken deutschsprachigen Team. Das Unternehmen wird von Anna Fábryová, Roman Ponc, Peter Szabó, Martin Jakubec und Miroslava Vojteková geleitet. Wir bieten Lösungen in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Finanzwesen, Buchhaltung und Lohnbuchhaltung an. Zusammen mit einem 50-köpfigen Team beraten wir kleine und mittlere Unternehmen, Familienunternehmen, nationale und internationale Konzerne, Privatpersonen, aber auch Start-ups.

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