Mit dem Aufkommen der KI hat die Europäische Union die Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz erlassen. Dieses KI-Gesetz bringt grundlegende Änderungen für alle Unternehmen und Arbeitgeber, die KI-Systeme nutzen oder einsetzen. Obwohl das KI-Gesetz erst am 2. August 2026 in Kraft treten wird, sind die Kapitel I und II bereits ab dem 2. Februar 2025 wirksam. Die neuen Vorschriften zielen darauf ab, eine ethische, transparente und sichere Nutzung von Technologien zu gewährleisten, die sich nicht nur auf das Unternehmensumfeld, sondern auch auf die tägliche Entscheidungsfindung der Mitarbeiter auswirken.
Eine der wichtigsten Neuerungen, die dieses Gesetz mit sich bringt, ist die Verpflichtung, die KI-Kompetenz der Mitarbeiter sicherzustellen. Nach Kapitel I Artikel 4 sind die Anbieter von KI-Systemen und die Unternehmen, die diese Systeme einsetzen, verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um ein Höchstmaß an Wissen und praktischer Erfahrung bei ihren Mitarbeitern zu erreichen. Obwohl diese Bestimmung nicht direkt eine Verpflichtung zur Schulung beinhaltet, ist es klar, dass Arbeitgeber im Allgemeinen angemessene Schulungen anbieten müssen, um moderne KI-Technologien effektiv und sicher zu nutzen.
Das KI-Gesetz enthält auch strenge Regeln für verbotene Praktiken beim Einsatz von KI. Artikel 5 verbietet ausdrücklich die Vermarktung oder den Einsatz von Systemen, die unterschwellige Techniken, manipulative Methoden oder Techniken, die auf gefährdete Personengruppen abzielen, verwenden, um deren Entscheidungen zu beeinflussen. Zu den verbotenen Praktiken gehören beispielsweise Systeme zur Bewertung von Personen auf der Grundlage ihrer persönlichen oder charakterlichen Merkmale, die Verwendung biometrischer Kategorisierungen und die Verwendung der biometrischen Fernidentifizierung in Echtzeit in öffentlichen Bereichen ohne Erfüllung von strengen Bedingungen.
Ein wichtiger Aspekt dieser Verordnung ist ihre Verknüpfung mit den Datenschutzbestimmungen der DSGVO. Arbeitgeber sollten bei der Verwendung von KI-Tools besonders auf die Datensicherheit und Vertraulichkeit achten. Nicht alle Anwendungen, die nach dem Prinzip der „Open-Source“-Systeme arbeiten, garantieren das gleiche Maß an Datenschutz. In einigen Fällen kann der Text oder die Daten, die Sie zu Überprüfungs- oder Kontrollzwecken in diese Systeme eingeben, für andere zugänglich sein können. Daher müssen Unternehmen unbedingt die Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien bestimmter KI-Tools sorgfältig prüfen, um die versehentliche Weitergabe vertraulicher Informationen zu verhindern. Andernfalls kann es zum Durchsickern von Geschäfts- oder sogar personenbezogenen Daten kommen, was nicht nur zu finanziellen Verlusten, sondern auch zu Reputationsschäden oder potenziell hohen Strafen für Verstöße gegen die DSGVO führen kann.
Abschließend ist zu betonen, dass das neue KI-Gesetz eine komplexe Veränderung in der Rechtslandschaft darstellt, die Arbeitgeber nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Die Umsetzung dieser neuen Vorschriften erfordert eine gründliche Vorbereitung, eine Überprüfung der internen Prozesse und die Bereitstellung angemessener Schulungen für die Mitarbeiter. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir, sich von Experten zu allen Aspekten beraten zu lassen, um die vollständige Einhaltung der neuen GDPR-Anforderungen und Datenschutzvorschriften zu gewährleisten und mögliche Risiken und Strafen zu vermeiden.
Kinstellar, s. r. o.
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