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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AHK Slowakei.

1. Anwendungsbereich

1.1. Geltung der AGB

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle im jeweiligen Vertrag geregelten Vertragsbeziehungen zwischen der Deutsch-Slowakischen Industrie- und Handelskammer (AHK Slowakei) und dem Kunden, die bereits bestehen oder zukünftig abgeschlossen werden und dem Kunden zur Kenntnis vorgelegt wurden. Die Anwendung eventueller vom Kunden vorgegebener Allgemeiner Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

1.2. Vorrang schriftlicher Individualvereinbarungen

Eventuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, insbesondere spezifische Vereinbarungen im Vertragsangebot, haben Vorrang.

2. Mitwirkungsklausel; Nutzung der Datenbanken

2.1. Verpflichtung zur vertrauensvollen Zusammenarbeit

Die Parteien verpflichten sich, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten, um das der Vertragsbeziehung zu Grunde liegende Ziel zu erreichen.

2.2. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, AHK Slowakei innerhalb der vereinbarten Fristen und zu den vereinbarten Bedingungen oder wie von AHK Slowakei angefordert sämtliche Informationen, Dokumente und insgesamt alles Notwendige zur Verfügung zu stellen, was diese für die Erbringung der Dienstleistungen, die Gegenstand des zwischen den Parteien bestehenden Vertragsverhältnisses sind, als erforderlich erachtet.

Sollte der Kunde ohne ausreichende Begründung, die aufgrund einer Aufforderung zur Erfüllung seitens AHK Slowakei vorgebracht werden musste, seine Verpflichtungen zur Zusammenarbeit nicht erfüllen, kann AHK Slowakei das mit dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis aus außerordentlichem Grund kündigen und für die bis zur Mitteilung der Kündigung aus außerordentlichem Grund erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

2.3. Nutzung und Vertraulichkeit von Kundendatenbanken

Falls für die Erbringung der Dienstleistung durch die AHK Slowakei der Zugang zu einer oder mehreren Datenbanken des Kunden erforderlich sein wird, verpflichtet sich AHK Slowakei, die betreffenden Daten

  • wie auch alle weiteren Daten und/oder Dokumente, die ihm vom Kunden zur Verfügung gestellt werden
  • ausschließlich zum Zweck der Erfüllung seiner übernommenen vertraglichen Verpflichtungen zu verwenden und sie nicht an Dritte weiterzuleiten.

3. AHK Slowakei Ethikcode und Compliance

3.1. Verpflichtung zur Einhaltung des Compliance-Systems

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass AHK Slowakei sich im Rahmen eines Compliance- Systems zur Einhaltung der allgemein geltenden Compliance Regeln verpflichtet hat.  

3.2. Anerkennung und Einhaltung des Ethikkodex

Falls dem Kunden ein Ethikcode der AHK Slowakei zur Verfügung gestellt wird, erklärt dieser, den Ethikcode zur Kenntnis zu nehmen und verpflichtet sich, alle dort vorgesehenen und in Anwendung des Ethikcodes von AHK Slowakei und seines eigenen Codes sowie aufgrund der erwähnten geltenden Gesetzgebung anwendbaren vertraglichen und gesetzlichen Bedingungen zu erfüllen. AHK Slowakei erklärt außerdem, einen vom Kunden angewandten Ethikcode zu akzeptieren und vorbehaltlich der Punkte, die eventuell im Gegensatz zu ihrem eigenen Code stehen sollten, einzuhalten.

3.3. Folgen bei Verstoß gegen den Ethikkodex

Aufgrund eines eventuellen Verstoßes des Kunden gegen den Ethikcode hat die AHK Slowakei die Möglichkeit, den Vertrag aus außerordentlichem Grund zu kündigen.

4. Kein Verhältnis der Abhängigkeit

4.1. Organisatorische und administrative Unabhängigkeit

Unbeschadet der Verpflichtung seitens AHK Slowakei, die vom Kunden in seinem Geschäftstätigkeitsbereich angewandten operativen Verfahren und Standards einzuhalten, behalten beide Vertragsparteien ihre vollständige organisatorische und administrative Autonomie. Die Angestellten, Mitarbeiter, Berater und Geschäftsführer einer Partei sind nicht Angestellte, Mitarbeiter, Berater und Geschäftsführer der anderen Partei und können auch nicht als solche betrachtet werden.

4.2. Kein Joint Venture oder Gesellschaftsverhältnis

Die Parteien erklären daher, und erkennen sich gegenseitig ausdrücklich an, dass sie unabhängige Vertragsparteien sind und dass sie mit der Unterzeichnung des Vertrags nicht beabsichtigen, auch nicht de facto, eine Vereinigung, Joint Venture oder Unternehmen zu gründen oder dies in Zukunft zu tun. Dasselbe gilt für den Ausschluss eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses.

4.3. Verwendung des Namens der anderen Partei und Vertretungsbefugnis

Vorbehaltlich einer schriftlich erfolgten anders lautenden Vereinbarung kann keine der Parteien den Namen der anderen Partei in irgendeiner Form verwenden. Sie ist auch nicht berechtigt, die Gegenpartei in irgendeiner Form zu binden oder zu verpflichten, Verhandlungen durchzuführen oder irgendwelche Verpflichtungen, Kosten, Haftung oder Auflagen im Namen der anderen Partei zu übernehmen.

5. Haftungsbegrenzung und Versicherung

5.1. Haftungsausschluss außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

Ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder schwerer Fahrlässigkeit schließt AHK Slowakei ausdrücklich jegliche Haftung für direkte oder indirekte Schäden, Schadensfälle, abgeleitete Schäden, Verluste und Produktionsrückgänge des Kunden, die durch die Dienstleistungen entstehen können (oder darauf zurückzuführen sind) aus; soweit zulässig, ist auch jede Haftung aufgrund fehlerhafter oder nichtkonformer Dienstleistungen ausgeschlossen. 

5.2. Keine Haftung gegenüber Dritten

Die Leistungen, die in diesem Vertrag zwischen den Parteien geregelt sind, werden ausschließlich zugunsten des Kunden erbracht. AHK Slowakei schließt daher jede Haftung gegenüber Dritten aus, die eventuell Kenntnis über erzielte Ergebnisse erhalten oder auf andere Weise indirekt aus den erbrachten Diensten Vorteile ziehen.

5.3. Bestehen einer Haftpflichtversicherung

AHK Slowakei erklärt in jedem Fall, ausreichend gegen Haftungsansprüche von Dritten versichert zu sein.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Verbindliche Vergütung

Das Entgelt für die von AHK Slowakei erbrachten und/oder noch zu erbringenden Dienstleistungen, ist - wie in den Vertragsunterlagen (Angebot und/oder Angebotsbestätigung) angegeben - für die Parteien bindend. 

6.2. Ausschluss von Reise- und Nebenkosten, falls nicht vereinbart

Vorbehaltlich einer anders lautenden schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien umfassen die Entgelte keine eventuell erforderlichen Reisen und Fahrten oder sonstige Kosten, die nicht ausdrücklich in den Vertragsunterlagen als im Entgelt inbegriffen aufgeführt sind. 

6.3. Zahlungsfrist 14 Tage

Falls nicht anders schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, hat der Kunde die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung zu leisten. Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn AHK Slowakei effektiv über die Mittel verfügt. 

6.4. Verzugszinsen bei Zahlungsverzug

Nicht erfolgte oder gemäß Vertragsunterlagen nicht fristgerechte Zahlungen berechtigen AHK Slowakei, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen entsprechend § 369 Abs. 2 HGB-SK und der Verordnung Nr. 21/2013 Slg. zur Ausübung der Bestimmungen des HGB-SK(in jeweils aktueller Fassung) zu fordern. 

6.5. Zurückbehaltungsrecht bei nicht gezahlten Projektphasen

Falls Entgelte in Verbindung mit dem Abschluss bestimmter Projektphasen (Milestones) vereinbart wurden, ist AHK Slowakei bei nicht erfolgter oder nicht fristgerecht erfolgter Zahlung der für die vorherigen Phasen vereinbarten Entgelte berechtigt, ihre Tätigkeit einzustellen, bis der Kunde die fälligen Entgelte geleistet hat. 

6.6. Folgen bei Nichtzahlung von Raten

Wird bei vereinbarter Ratenzahlung auch nur eine einzige Rate nicht bezahlt, führt dies dazu, dass der Kunde den Anspruch auf Ratenzahlung verliert; in diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, AHK Slowakei unverzüglich den verbleibenden Betrag für die bereits erbrachten und/oder ausgehändigten Leistungen oder Leistungen, deren Erbringung unmittelbar bevorsteht, zu zahlen.  AHK Slowakei hat dann außerdem das Recht, eventuell laufende Dienstleistungen zu unterbrechen. 

7. Aufrechnungsverbot

7.1. Kein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden

Der Kunde hat nicht das Recht, Zahlungen aufgrund eigener Ansprüche gegenüber AHK Slowakei (soweit solche vorliegen) zurückzuhalten oder zu verrechnen bzw. zu unterbrechen. 

8. Außerordentliche Auflösung des Vertrags

8.1. Gründe für außerordentliche Kündigung

Die Parteien können den vorliegenden Vertrag aus außerordentlichen Gründen mit Frist zum Monatsende kündigen. Ein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt in allen in den Vertragsunterlagen und/oder in den vorliegenden AGB genannten Fällen vor und auch, falls Sachverhalte und/oder Umstände eintreten, die so schwerwiegend sind, dass das Vertrauen in die Arbeit der jeweils anderen Partei so geschädigt wird, dass eine Partei ihre Tätigkeit auch nicht mehr für die für eine ordentliche Kündigung vorgesehene Kündigungsfrist fortsetzen kann. Dies gilt insbesondere, wenn zwischen den Parteien Rechtsstreitigkeiten existieren oder Eilverfahren oder ordentliche Verfahren eingeleitet wurden. 

In diesem Fall hat AHK Slowakei Anspruch auf die Bezahlung für sämtliche bis zum Datum, an dem die Kündigung wirksam wird, erbrachten Leistungen, ohne irgendwelche Strafen zahlen zu müssen und/oder ohne irgendeine Haftung oder Verpflichtung, bereits erhaltene Zahlungen für erbrachte Leistungen zurückgeben zu müssen. 

8.2. Kündigung bei Zahlungsverzug

Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Fristen, führt dies zu einem Vertrauensverlust hinsichtlich der effektiven Vertragserfüllung durch ihn, was für eine wesentliche Verletzung des Vertragsverhältnisses gehalten wird; daher wird an dieser Stelle vereinbart, dass AHK Slowakei die Möglichkeit erhält, im Sinne des § 345 des HGB-SK das mit dem Kunden bestehende Vertragsverhältnis aufzulösen und von dem Vertrag zurückzutreten. 

8.3. Form und Zustellung der Kündigung

Jegliche Mitteilung bezüglich eines Rücktritts vom oder der Kündigung des Vertrags muss schriftlich erfolgen und der Gegenpartei auf einem Kommunikationsweg zugestellt werden, der die Dokumentation des exakten Zustellungsdatums gewährleistet. 

9. Verbot der Abwerbung von Angestellten und Mitarbeitern

9.1. Verbot der Abwerbung innerhalb von 12 Monaten

Die Parteien verpflichten sich, innerhalb von 12 Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses keinerlei Beratungsaufträge (einschließlich beispielsweise Verträge für freiberufliche Dienstleistungen, Verträge über selbständige Erwerbstätigkeit, Handelsvertreterverträge und/oder Verträge zur Geschäftsanbahnung) zu erteilen und nichts zu unternehmen und/oder unternehmen zu lassen, um bei den Parteien und/oder Gesellschaften der betreffenden Gruppen und/oder auch nur bei natürlichen Personen, die mit den betreffenden Gesellschaften der Gruppe verbunden sind, Angestellte, Mitarbeiter, Berater und/oder Personen abzuwerben, die unmittelbar an der Dienstleistung bzw. dem Projekt, die Gegenstand des Vertrags sind, beteiligt sind.

9.2. Vertragsstrafe bei Verstoß

Für jeden Verstoß gegen das im vorigen Punkt aufgeführte Verbot muss die Partei, die den Verstoß begangen hat, der geschädigten Partei eine Vertragsstrafe in Höhe von € 20.000.-- zahlen. Die geschädigte Partei hat auf jeden Fall das Recht, Entschädigung für weitere erlittene Schäden zu fordern.

10. Geheimhaltung

10.1. Geheimhaltungspflicht des Kunden

Es ist dem Kunden strikt untersagt, irgendwelche technischen und/oder geschäftlichen Informationen von AHK Slowakei und/oder irgendwelche andere Daten weiterzugeben, von denen er möglicherweise während der Laufzeit des vorliegenden Vertrags oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag Kenntnis erhält. AHK Slowakei behält sich das Recht vor, bei einem Verstoß des Kunden gegen die oben aufgeführte Geheimhaltungspflicht Schadensersatz zu fordern.

10.2. Geheimhaltungspflicht der AHK Slowakei

Die AHK Slowakei verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur Geheimhaltung nach den unter 10.1. genannten Vorschriften.

11. Verbot der Vertragsabtretung

11.1. Abtretung nur mit Zustimmung der AHK Slowakei

Vorbehaltlich einer vorab erteilten schriftlichen Genehmigung durch AHK Slowakei ist es dem Kunden untersagt, seine aufgrund des Vertragsverhältnisses zwischen den Parteien entstandenen und darauf begründeten Ansprüche ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

12. Höhere Gewalt

12.1. Definition und Beispiele höherer Gewalt

Die Parteien vereinbaren, sämtliche Situationen oder Umstände, deren Beseitigung für die Vertragsparteien unmöglich sind, als höhere Gewalt zu betrachten. Beispiele für Gründe höherer Gewalt sind die folgenden Situationen: Firmenkonflikte, Streiks, Aussperrungen, Aufstände, Brände, Überschwemmungen, Kriege, Embargos, Geldverknappung, Epidemien oder sonstige Umstände, die sich der Kontrolle der Parteien entziehen. Die Partei, die beabsichtigt, Gründe höhere Gewalt anzuführen, muss die Gegenpartei unverzüglich schriftlich über das Eintreten und Ende dieser Bedingungen informieren.

12.2. Folgen bei längerer Dauer der höheren Gewalt

Ein Ereignis höherer Gewalt, das länger als drei Monate andauert, berechtigt AHK Slowakei dazu, alle anhängigen Leistungen zwischen den Parteien zu unterbrechen, ohne dass dies irgendwelche Haftungsansprüche begründet.

12.3. Anpassung der Leistungen bei höherer Gewalt

Im Fall eines weiteren sonstigen Ereignisses höherer Gewalt verpflichten sich die Parteien gegenseitig zur Vereinbarung einer Anpassung der jeweiligen Leistungen an die neue Situation, die sich durch das Ereignis höherer Gewalt ergeben hat. Damit sind jegliche unmittelbare bzw. mittelbare Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

13. Vertragssprache

13.1. Korrespondenzsprache Deutsch

Die Korrespondenzsprache zwischen den Parteien ist Deutsch. 

14. Auf den Vertrag anwendbares Recht

14.1. Anwendung slowakischen Rechts

Sämtliche vertraglichen Beziehungen zwischen AHK Slowakei und dem Kunden unterliegen ausschließlich slowakischem Recht. 

15. Schiedsklausel

15.1. Schiedsgerichtsbarkeit und Verfahrenssprache

Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag (einschließlich Streitigkeiten über außervertragliche Ansprüche) werden durch ein Schiedsverfahren gemäß der Verfahrensordnung des Schiedsgerichts der Slowakischen Anwaltskammer (Rozhodcovský súd Slovenskej advokátskej komory) beigelegt. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 1. Die Sprache des Schiedsverfahrens ist Deutsch. 

16. Schutzklausel

16.1. Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

16.2. Teilnichtigkeit und Ersatzregelung

Sollten eine oder mehrere Klauseln der vorliegenden AGB (oder Teile davon) oder der zwischen den Parteien vereinbarten Sondervereinbarungen sich als ungültig erweisen oder ungültig werden, sind diese durch eine gültige Bestimmung zu ersetzen, die möglichst den gleichen wirtschaftlichen Inhalt wie die bestehende Bestimmung hat; alle übrigen Klauseln bleiben unverändert.