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Aggregation von kontrollierten Transaktionen in der Verrechnungspreisdokumentation – Wann ist dies möglich?

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Verrechnungspreisdokumentation festgehalten werden müssen. In der Praxis kommt es jedoch häufig vor, dass mehrere kontrollierte Transaktionen zwischen zwei verbundenen Unternehmen stattfinden, beispielsweise wenn ein Unternehmen Kredite vergibt, Management- oder andere Dienstleistungen erbringt oder Produkte liefert. Ist es in dieser Situation immer erforderlich, jede einzelne Transaktion in der Verrechnungspreisdokumentation separat zu bewerten, oder ist es unter bestimmten Umständen auch möglich, diese zu kombinieren und als eine einzige Transaktion zu betrachten?

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Aus Gründen der Reduzierung des administrativen Aufwands bei der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatz bzw. zur Senkung der Kosten für die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation greifen Unternehmen bei der Vorbereitung der Verrechnungspreisdokumentation häufig auf einen aggregierten Ansatz zurück. Das bedeutet, dass mehrere wechselseitige Transaktionen zu einer einzigen zusammengefasst werden und erst danach analysiert wird, ob die Bedingungen dieser aggregierten Transaktion den Anforderungen des Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Dieser Ansatz ist jedoch nicht immer korrekt.

Die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation unter Anwendung des aggregierten Ansatzes kann aus der Sicht des Finanzamts ein Risikofaktor sein. Im ersten Schritt prüft das Finanzamt, ob die Voraussetzungen für die Aggregation der Transaktionen erfüllt wurden. In der Praxis kommt es häufig vor, dass das Finanzamt bei Zweifeln an der Richtigkeit des aggregierten Ansatzes den Steuerpflichtigen auffordert, zusätzliche Unterlagen, Informationen und Erklärungen zu den einzelnen Transaktionen vorzulegen, wodurch der administrative Aufwand für den Steuerpflichtigen weiter steigt.

 

Im Idealfall sollte der Grundsatz der Unabhängigkeit auf der Ebene einzelner Transaktionen angewendet werden, um die genaueste Annäherung an unabhängige Bedingungen zu erzielen. Auch die OECD Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen (OECD-Richtlinie) empfiehlt die Anwendung des Grundsatzes der Unabhängigkeit auf einzelne Transaktionen separat. Häufig kommt es jedoch zu Situationen, in denen die einzelnen Transaktionen so eng miteinander verbunden oder aufeinanderfolgend sind, dass eine angemessene individuelle Beurteilung nicht möglich ist.

 

Die Aggregation von Transaktionen darf jedoch nicht automatisch erfolgen. Wenn segmentierte Daten für einzelne Transaktionen verfügbar sind, sollten die Transaktionen einzeln bewertet werden, da solche Daten

 

eine höhere Zuverlässigkeit und Vergleichbarkeit bieten können. Im Allgemeinen können Transaktionen aggregiert werden, wenn sie:

 

a) vom gleichen Typ sind und unter vergleichbaren Bedingungen abgeschlossen wurden,

b) eng miteinander verbunden und wechselseitig bedingt sind, oder

c) in Bezug auf den genutzten Vermögenswerte, Funktionen und Risiken vergleichbar sind.

 

Nachfolgend haben wir für Sie Beispiele vorbereitet, wann es notwendig ist, Transaktionen zwischen Mitgliedern einer Unternehmensgruppe separat zu bewerten (der sogenannte „Transaktionsansatz“) und wann es möglich ist, diese Transaktionen zu einer Gruppe zusammenzufassen („aggregierter Ansatz“).

 

Beispiel Nr. 1

Unternehmen A führt zwei Transaktionen mit seiner Muttergesellschaft B mit Sitz im Ausland durch.

Die erste Transaktion ist die Bereitstellung eines konzerninternen Kredits von Unternehmen A an Unternehmen B auf der Grundlage eines Kreditvertrags. Die Laufzeit des Kredits beträgt 5 Jahre.

 

Die zweite Transaktion ist die Herstellung von Fertigwaren, die direkt an die Muttergesellschaft B verkauft werden. Die Produktion wird von Unternehmen A auf der Grundlage eines „Nominalblattes“ durchgeführt, nach dem das Unternehmen einen garantierten Absatz der Produkte an Unternehmen B für einen Zeitraum von 15 Jahren hat.

Beispiel 1

Da es sich um Transaktionen handelt, die nicht des gleichen Typs sind und jede von ihnen auf unterschiedlichen Bedingungen basiert, können diese beiden Transaktionen in diesem Fall nicht aggregiert werden. Es ist erforderlich, die Transaktion des konzerninternen Kredits separat zu bewerten, z. B. unter Anwendung der Preisvergleichsmethode (CUP), und die Transaktion der Fertigwarenproduktion separat zu bewerten, z. B. durch Anwendung der Kostenaufschlagsmethode (Cost +).

 

Beispiel Nr. 2

Unternehmen A führt zwei Transaktionen mit seiner Muttergesellschaft B mit Sitz im Ausland durch.

Die erste Transaktion ist der Einkauf von Materialien von Unternehmen B. Unternehmen A kauft Eingangsprodukte von seiner Muttergesellschaft, die anschließend im Produktionsprozess verarbeitet werden.

Die zweite Transaktion ist der Verkauf von Fertigwaren an die Muttergesellschaft B.

Beispiel 2

In diesem Fall sind die Transaktionen zwar unterschiedlichen Typs und unterschiedlicher Natur, aber sie sind eng miteinander verbunden und wechselseitig bedingt. In einem solchen Fall könnten die Transaktionen aggregiert und gemeinsam auf der Ausgabenseite der Transaktionen bewertet werden, z. B. durch Anwendung der Kostenaufschlagsmethode (Cost+), da die Materialkosten in die Preisberechnung der Produkte einfließen, wodurch indirekt auch der Verrechnungspreis auf der Eingangsseite nachgewiesen wird.

 

Beispiel Nr. 3

Unternehmen A stellt zwei Arten von Produkten her. Bei der Transaktion der Herstellung von Produkt Nr. 1 agiert Unternehmen A als vertraglicher Hersteller, das heißt, es produziert diese Produkte genau nach den Verfahren der Unternehmensgruppe und sichert sich den Absatz seiner Produktion über die zentrale Einkaufs- und Verkaufsabteilung am Sitz der Muttergesellschaft B.

 

Bei der Transaktion der Herstellung von Produkt Nr. 2 agiert Unternehmen A als vollwertiger Hersteller, das heißt, es führt eigenständige Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten durch, hat keinen garantierten Absatz seiner Produktion und betreibt eigenständige Marketingaktivitäten.

 

In diesem Fall handelt es sich zwar um Transaktionen gleichen Typs und gleicher Art, jedoch werden sie unter unterschiedlichen Bedingungen durchgeführt und sind insbesondere nicht vergleichbar in Bezug auf die Verteilung von Funktionen, Risiken und Vermögenswerten. Aus diesem Grund können sie nicht aggregiert werden.

 

Die Gesellschaft Accace verfügt über umfassende Erfahrung in der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen. Sowohl bei der Ausarbeitung der Dokumentation als auch bei der Beratung im Bereich der Verrechnungspreise achtet sie darauf, dass die einzelnen Transaktionen korrekt bewertet werden. Ziel des Unternehmens ist es, die bestmögliche Lösung für den Kunden zu finden und gleichzeitig das Risiko bei Steuerprüfungen zu minimieren.

 

Die Gesellschaft Accace wurde im Jahr 2006 in Bratislava gegründet und hat sich im Laufe ihrer Tätigkeit als einer der bedeutendsten Akteure auf dem Markt für Outsourcing- und Beratungsdienstleistungen in der Region Mittel- und Osteuropa etabliert. Accace verfügt über umfassende Erfahrung in der Erbringung professioneller Dienstleistungen für eine breite Palette von Kunden aus verschiedenen Branchen – von internationalen Konzernen über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu Start-ups. Bei der Zusammenarbeit legt das Unternehmen besonderen Wert auf einen menschlichen und empathischen Ansatz, der sich an den individuellen Bedürfnissen der Kunden orientiert, um echte Lösungen für ihre Herausforderungen zu finden.

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