Logo der Die Deutsch-Slowakische Industrie-und Handelskammer

Mitarbeiterloyalität

  • News

Kennen Sie die Grundaspekte der Wettbewerbsklausel? Wenden Sie die Wettbewerbsklausel in Übereinstimmung mit dem Gesetz an?

Konkurencia.jpg

Die Loyalität der Mitarbeiter ist für die meisten Arbeitgeber derzeit eine große Herausforderung. Das Arbeitsrecht enthält mehrere Instrumente, mit denen Arbeitgeber ihre Geschäftsinteressen schützen können, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Know-how und andere sensible Informationen. Wettbewerbsklauseln sind in Arbeitsverträgen von Arbeitnehmern häufig anzutreffen, werden aber nur selten in Übereinstimmung mit dem Gesetz angewandt.

 

Das Arbeitsgesetzbuch regelt die Wettbewerbstätigkeit des Arbeitnehmers in zwei Formen, nämlich:

 

1.       Verbot von Wettbewerbstätigkeit während der Dauer des Arbeitsverhältnisses

 

Die Ausübung der Wettbewerbstätigkeit während der Dauer des Arbeitsverhältnisses unterliegt selbstverständlich der vorherigen Zustimmung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann seine Ablehnung der Ausübung von Wettbewerbstätigkeit des Arbeitnehmers durch eine Antwort auf den Antrag zum Ausdruck bringen, die nicht begründet werden muss.  Auch wenn der Arbeitgeber nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt des Antrags antwortet, gilt die Zustimmung zur Tätigkeit als erteilt.

 

Die erteilte Zustimmung kann nur aus schwerwiegenden Gründen widerrufen werden, die in einer schriftlichen Mitteilung an den Arbeitnehmer anzugeben sind. Der Widerruf der Zustimmung hat zur Folge, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Konkurrenztätigkeit unverzüglich einzustellen. Wichtig ist, dass das Wettbewerbsverbot für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses gilt, auch während der Probezeit oder Kündigungsfrist. Ein Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot ist auch ein Verstoß gegen die Arbeitsdisziplin und kann zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Arbeitnehmer führen.

 

2.       Verbot von Wettbewerbstätigkeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

 

Der Arbeitnehmer ist berechtigt, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses jede Erwerbstätigkeit auszuüben, sofern sie nicht die Geschäftsgeheimnisse des früheren Arbeitgebers verletzt. Möchte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Ausübung einer Tätigkeit untersagen, die als wettbewerbsfähig zu seiner früheren Tätigkeit angesehen wird, so muss dieses Verbot während der Dauer des Arbeitsverhältnisses im Arbeitsvertrag vereinbart werden.

 

Das Wettbewerbsverbot kann nur geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses vertrauliche Informationen erworben hat, die seinem früheren Arbeitgeber einen Wettbewerbsvorteil verschaffen könnten. Diese Art von Wettbewerbsverbot kann daher nicht bei jeder Art von Beschäftigung verwendet werden, und eine Wettbewerbsverbotsklausel ist daher kein Standardbestandteil des Musterarbeitsvertrags für normale Arbeitsplätze. Es ist besonders häufig in Bereichen anzutreffen, in denen der Schutz von geistigem Eigentum, Innovationen oder Geschäftsgeheimnissen von entscheidender Bedeutung ist, wie im IT-Sektor, bei Finanzdienstleistungen oder in der wissenschaftlichen Forschung.

 

Die Wettbewerbsklausel kann nicht auf unbestimmte Zeit gelten. Nach slowakischem Arbeitsrecht ist ihre Dauer auf maximal 1 Jahr nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses begrenzt. Die Beschränkungen der Dauer und des räumlichen Geltungsbereichs der Wettbewerbsklausel müssen angemessen sein und dürfen nicht über das hinausgehen, was zum Schutz der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers erforderlich ist. Werden diese Bedingungen in einer Wettbewerbsklausel in unangemessener Weise festgelegt, kann das Gericht die Verpflichtungen des Arbeitnehmers aus der Wettbewerbsklausel einschränken oder gänzlich aufheben.

 

Die letzte Bedingung ist die finanzielle Entschädigung des Arbeitnehmers. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine angemessene finanzielle Entschädigung (Geldentschädigung) in Höhe von mindestens 50 % des durchschnittlichen Monatsverdienstes des Arbeitnehmers für jeden Monat zu zahlen, in dem der Arbeitnehmer an das Wettbewerbsverbot gebunden ist.

 

Bei einem Verstoß des Arbeitnehmers gegen das Wettbewerbsverbot können der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer eine Geldentschädigung (Geldbuße) für den Verstoß vereinbaren, deren Höhe den Gesamtbetrag der Geldentschädigung, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Einhaltung des Wettbewerbsverbots gewährt hat, nicht überschreiten darf. Der Arbeitgeber kann natürlich gegen den (zu diesem Zeitpunkt ehemaligen) Arbeitnehmer Schadensersatz wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsverbot geltend machen.

 

3. Verbot von Handlungen, die den berechtigten Interessen des Arbeitgebers zuwiderlaufen:

 

Während des Arbeitsverhältnisses kann die Loyalität des Arbeitnehmers auch durch die Verpflichtung des Arbeitnehmers gefordert werden, nicht gegen die berechtigten Interessen des Arbeitgebers zu handeln. Diese Bestimmung ist allgemeiner als das Verbot der Konkurrenztätigkeit und ermöglicht es dem Arbeitgeber, auch andere Fälle von Illoyalität des Arbeitnehmers zu sanktionieren.

 

 

4.       Schlussfolgerung

 

Für Arbeitgeber ist es von entscheidender Bedeutung, die rechtlichen Instrumente zur Durchsetzung der Loyalität von Arbeitnehmern zu kennen, sei es in Form eines Wettbewerbsverbots oder eines Verbots, den berechtigten Interessen des Arbeitgebers zuwiderzuhandeln, und die rechtlichen Grenzen und Bedingungen für ein gültiges Wettbewerbsverbot zu beachten. 

Kinstellar ist eine der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit mehr als 500 Professionals in Deutschland, Europa und den USA. Mit Lösungen für komplexe und anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen schaffen wir einen echten Mehrwert für unsere Mandanten. Das Besondere an Kinstellar ist die Verbindung einer breiten fachlichen Exzellenz mit innovativem Denken, internationaler Erfahrung und Industrieexpertise. Auf unseren Rat vertrauen börsennotierte und multinationale Konzerne, große und mittelständische Familienunternehmen ebenso wie Finanzinstitute und internationale Investoren.
Im Austausch mit unseren Mandanten entwickeln wir die passenden Antworten auf alle Fragen des Wirtschaftsrechts einschließlich Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Unternehmensfinanzierung, IP, IT-Recht, Telekommunikationsrecht, Vertriebsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Umweltrecht und Prozessvertretung. Darüber hinaus bietet das Team in Bratislava umfassende Unterstützung bei der Strukturierung und Finanzierung von Investitionsvorhaben.

Autoren

In den Kategorien:

Die neuesten Nachrichten lesen

Alle Neuigkeiten ansehen
  • siemens skomprimovany.jpg Neuigkeiten

    Siemens s.r.o.

    Gold Partner | Siemens ist einer der führenden Anbieter technologischer Lösungen in der Slowakei und tätig in den Bereichen Industrieautomatisierung, intelligente Infrastruktur, Energie und Medizintechnik. Mit langjähriger Tradition und einem innovativen Ansatz unterstützt das Unternehmen seine Kunden dabei, Effizienz, Nachhaltigkeit und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Die Lösungen von Siemens gestalten die Zukunft von Industrie und Gesellschaft – mit einem klaren Fokus auf Digitalisierung und ökologische Innovationen.

  • Meggle (1).jpg Neuigkeiten

    MEGGLE Slovakia s. r. o.

    Gold Partner | MEGGLE Slovakia gehört mehr als 24 Jahren zur deutschen Gruppe MEGGLE GmbH & Co. KG. Die Gruppe MEGGLE folgt der Vision ihres Gründers zu expandieren und gleichzeitig die Tradition zu bewahren. Gegenwärtig ist sie einer der bedeutendsten Hersteller von Milchprodukten in über als 100 Ländern weltweit. Das Portfolio des Unternehmens umfasst Butter, verschiedene Milchprodukte und Erzeugnisse für die pharmazeutische Industrie. MEGGLE Slovakia ist in der Slowakei seit fast 30 Jahren ein Synonym für beliebte und qualitativ hochwertige Milchprodukte. Am Standort Bratislava werden außer Grundlebensmitteln aus Milch auch populäre Protein- und laktosefreie Produkte sowie pflanzliche Alternativen produziert, die unter der Marke rajo in der Slowakei verkauft werden. Ein wesentlicher Teil der Gesamtproduktion des Werks wird exportiert. Wir sind stolz darauf, dass die Erzeugnisse, die in der Slowakei entwickelt und hergestellt werden, auch in der internationalen Konkurrenz erfolgreich sind, wie zum Beispiel unseren Cottage cheese.

  • BMB partners foto.png Neuigkeiten

    BMB Partners TAXAND

    Silber Partner | BMB Partners ist eine Top-Beratungsfirma mit globalem Know-how in Steuern, Audit und Finanzberatung und mit fast 30 Jahren Erfahrung in der Slowakei. Als einzige slowakische Firma ist sie Mitglied der TAXAND- Allianz, der größten unabhängigen Organisation im Bereich der Steuerberatung. Das Team von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Experten spezialisiert sich auf slowakisches und internationales Steuerrecht, Verrechnungspreise, MwSt., KSt., Steuerverfahren, Audit, M&A und Finanz-Due-Diligence.

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Informationszentrum finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts...

Zum Info Hub