Die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik („FSA“) war in einem langjährigen Rechtsstreit gegen Slovenský plynárenský priemysel, a.s. („SPP“) erfolgreich, der durch einen gezielten Wechsel der Anteilseigner von SPP ausgelöst wurde. Kurz vor der Auszahlung der Dividenden an die deutschen und französischen Anteilseigner gründete SPP eine neue niederländische Gesellschaft, die Slovak Gas Holding B.V. („SGH“), die Anteilseigner von SPP wurde. Die Finanzverwaltung der SR bezeichnete SGH als eine „leere“ Gesellschaft, die keinen wirklichen wirtschaftlichen Zweck verfolgte.
Bei der Betriebsprüfung stellte die Finanzverwaltung der SR fest, dass der Wechsel der Anteilseigner absichtlich vollzogen wurde, um die Steuerpflicht zu umgehen. Auf der Grundlage dieser Feststellung ordnete sie an, dass SPP eine zusätzliche Quellensteuer in Höhe von 15,43 Mio. EUR auf die an SGH gezahlten Dividenden zu entrichten hat.
Wären die Dividenden an die ursprünglichen Anteilseigner von SPP gezahlt worden, wäre der Betrag zum Zeitpunkt der Zahlung mit 15 % bzw. 10 % besteuert worden. Da die Dividenden bereits an den neuen Anteilseigner (SGH) gezahlt wurden, wurden sie weder in den Niederlanden nach deren nationalen Vorschriften noch in der Slowakischen Republik auf der Grundlage der sich aus dem Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden ergebenden Befreiung, besteuert.
Das Oberste Verwaltungsgericht der Slowakischen Republik bestätigte die Korrektheit des von der Finanzverwaltung der SR angewandten Verfahrens und stellte fest, dass es einen Rechtsmissbrauch im Bereich der internationalen Besteuerung darstellt. Dieses Urteil ist ein Präzedenzfall für andere Fälle von Steuermanipulation bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
SPP reichte beim Verfassungsgericht der Slowakischen Republik eine Verfassungsbeschwerde ein, in der sie argumentierte, dass nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Slowakischen Republik und den Niederlanden die Dividenden in der Slowakischen Republik nicht der Quellensteuer unterliegen können, da SGH in den Niederlanden ansässig ist. Das Verfassungsgericht der Slowakischen Republik wies die Beschwerde jedoch zurück und stellte fest, dass der Zweck des Doppelbesteuerungsabkommens nicht nur in der Vermeidung der Doppelbesteuerung, sondern auch in der Verhinderung von Steuerhinterziehung besteht. Es stellte außerdem fest, dass die von SPP ergriffenen Maßnahmen zwar nicht direkt gegen das Gesetz verstoßen, aber darauf abzielten, einen Steuervorteil zu erlangen, auf den die ursprünglichen Aktionäre ohne diese Transaktionen keinen Anspruch gehabt hätten.
TPA TAX, s.r.o.
TPA Slovakia gehört zu den führenden Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsfirmen in der Slowakei.
Wir sind seit 2001 in der Slowakei tätig, wo wir mittlerweile mehr als 70 Angestellte beschäftigen. Unsere Büros befinden sich in Bratislava und in Košice.
Durch die Allianzpartnerschaft mit dem Baker Tilly International Netzwerk sind die zwölf Länder der eigenständigen TPA Gruppe weltweit bestens vernetzt und können in allen wirtschaftlich bedeutenden Städten und Regionen der Welt hochqualitative Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Das Baker Tilly International Netzwerk besteht aktuell aus 122 unabhängigen Mitgliedern in 146 Ländern mit insgesamt über 30.000 Mitarbeitern und 742 Büros und zählt mit diesem Angebot zu den „Top Ten“ der weltweit tätigen Beratungsnetzwerke.