Der Oberste Verwaltungsgerichtshof der Slowakischen Republik (im Folgenden „VWG“) hat sich in seinem Urteil vom 25. April 2024 mit der Frage der Entstehung der Registrierungspflicht für die Körperschaftsteuer (im Folgenden „KöSt“) im Hoheitsgebiet der Slowakischen Republik (im Folgenden „SR“) im Fall der bekannten digitalen Plattform Booking.com B.V. (im Folgenden „Booking“) befasst. Im konkreten Fall stellte das Finanzamt Bratislava (im Folgenden „FA“) bei einer örtlichen Ermittlung bei einem Steuerpflichtigen fest, dass dieser die Vermittlungsdienste für Unterkünfte der Firma Booking in Anspruch nahm, welche ihm entsprechende Rechnungen ausstellte. Das FA stufte diese Dienstleistungen als Vermittlung von Unterkünften über eine digitale Plattform ein und kam zu dem Schluss, dass Booking in der SR für die Körperschaftsteuer registriert werden sollte, da das Unternehmen nach slowakischem Steuerrecht eine Betriebsstätte begründet. Da Booking dies nicht tat, wurde es von Amts wegen registriert, wogegen sich Booking erfolgreich gerichtlich wehrte. Die Steuerbehörde legte jedoch gegen diese Entscheidung eine Kassationsbeschwerde ein, mit der sich der Oberste Verwaltungsgerichtshof der Slowakischen Republik befasste. Dieser prüfte vor allem zwei Fragen: (i) War die Vorgehensweise der Steuerbehörde bei der Registrierung von Booking für die Körperschaftsteuer im Einklang mit dem Doppelbesteuerungsabkommen (im Folgenden „DBA”)? (ii) Ist das DBA überhaupt relevant für die Beurteilung der Registrierungspflicht für die Körperschaftsteuer in der Slowakei? Der VWG kam zu dem Schluss, dass das DBA Vorrang vor der nationalen Gesetzgebung hat und auch bei der Beurteilung der Registrierungspflichten entsprechend anzuwenden ist. Die Registrierungspflicht ist eng mit der Erhebung von Steuern verbunden. Sie kann daher nur diejenigen Unternehmen betreffen, bei denen das Gesetz eine Steuerpflicht vorsieht. Dies war in diesem Fall jedoch nicht gegeben, da Booking gemäß dem DBA keine Betriebsstätte in der Slowakei entstanden ist. Die genannte Gerichtsentscheidung stellt einen Präzedenzfall dar, nach dem auch andere digitale Plattformen, die Unterkünfte vermitteln, vorgehen können. |