Logo der Die Deutsch-Slowakische Industrie-und Handelskammer

Eine Anpassung des Verrechnungspreises auf den Median ist bereits bei einer Steuerprüfung für Veranlagungszeiträume ab dem Jahr 2023 möglich

  • News

Verrechnungspreise rücken zunehmend in den Fokus steuerlicher Betriebsprüfungen, wobei die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik in den letzten Jahren die Anzahl der Prüfungen in diesem Bereich deutlich erhöht hat – häufig mit hohen Steuernachforderungen. Eine grundlegende Änderung im Bereich der Verrechnungspreise ist die Einführung der Möglichkeit, dass die Steuerbehörde bei einer Steuernachforderung nach einer Prüfung eine statistische Methode anwenden kann, nämlich die Bestimmung des Medianwerts aus den festgestellten unabhängigen Vergleichswerten.

Business.png

Im Dezember 2022 verabschiedete der Nationalrat der Slowakischen Republik eine Novelle des Einkommensteuergesetzes, deren Bestimmungen auch Anpassungen im Bereich der grenzüberschreitenden Steuerbeziehungen mit sich brachten – insbesondere eine Präzisierung, Ergänzung und Modifikation der Regelungen im Bereich der inländischen und grenzüberschreitenden Verrechnungspreise.

Mit dem Inkrafttreten der Novelle zum 01.01.2023 gelten diese Änderungen erstmals für das Veranlagungszeitraum 2023. Die Finanzbehörde konnte ab April 2024 bereits Mitteilungen über die Einleitung von Steuerprüfungen für das Jahr 2023 an Steuerpflichtige versenden. Dieses Thema ist daher derzeit von besonderer Aktualität.

 

Das Einkommensteuergesetz wurde um ein Verfahren ergänzt, das zur Anwendung kommt, wenn die Preise in Transaktionen mit verbundenen Unternehmen nicht dem Fremdvergleichsgrundsatz entsprechen. Befindet sich der verwendete Wert außerhalb des Bereichs unabhängiger Vergleichswerte, legt die Finanzbehörde im Rahmen einer Prüfung den Unterschied auf Basis des Medians der ermittelten unabhängigen Vergleichswerte fest.

Diese Ergänzung betrifft insbesondere jene Steuerpflichtigen, deren Verrechnungspreise (bzw. Gewinnaufschläge) nicht im Einklang mit dem Fremdvergleichsgrundsatz festgelegt wurden und deren Preise außerhalb des Bereichs der unabhängigen Vergleichswerte bzw. außerhalb der interquartilen Spanne liegen.

Der Steuerpflichtige hat jedoch weiterhin die Möglichkeit, die Finanzbehörde davon zu überzeugen, dass unter Berücksichtigung der Umstände der geprüften Transaktion ein anderer Wert innerhalb des Bereichs der unabhängigen Vergleichswerte sachgerechter ist.

 

Wie gelangt man zu einem Bereich unabhängiger Vergleichswerte?

 

Verrechnungspreise betreffen Preise zwischen verbundenen Unternehmen, die miteinander Transaktionen durchführen. Wenn diese Preise nicht dem Marktpreis entsprechen, ist der Unterschied bei der Ermittlung der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage zu korrigieren. Die Differenz wird durch den Vergleich der kontrollierten (verbundenen) Transaktionen mit vergleichbaren nicht kontrollierten (unabhängigen) Transaktionen festgestellt.

Die Vergleichbarkeit zwischen kontrollierten und unkontrollierten Transaktionen wird in der Praxis durch eine Vergleichbarkeitsanalyse bzw. eine sogenannte Benchmarking-Studie sichergestellt.

Was bedeutet diese Gesetzesänderung in der Praxis?

Nachfolgend haben wir ein Beispiel und drei Modellszenarien vorbereitet, die die Auswirkungen der Gesetzesänderung veranschaulichen:

Der Steuerpflichtige (slowakisches Unternehmen A) ist ein Auftragshersteller von Lebensmitteln für seine Muttergesellschaft in Deutschland (deutsches Unternehmen B).

 

Ausgangssituation:
Das Unternehmen A wendet bei dieser Transaktion die Nettomargenmethode (Transactional Net Margin Method – TNMM) auf Kostenbasis an, mit einem Gewinnaufschlag von 2,5 %. Gemäß den Leitlinien des slowakischen Finanzministeriums zur Verrechnungspreisdokumentation ist das Unternehmen verpflichtet, eine vollständige Dokumentation einschließlich einer Benchmarking-Analyse zu erstellen, die es im Rahmen einer Steuerprüfung für das Jahr 2023 vorlegt.

 

Szenario  1:
Wenn das Unternehmen A keine Benchmarking-Analyse vorlegt, erstellt die Finanzverwaltung eine eigene Analyse. Bei einem ermittelten Bereich von 3 % – 6,5 % und einem Median von 4,5 % wird der ursprünglich angesetzte Aufschlag von 2,5 % (außerhalb des Bereichs) auf den Medianwert von 4,5 % angepasst.

 

Szenario 2:
Wenn das Unternehmen A eine Analyse mit einem Bereich von 2,1 % – 7 % und einem Median von 5 % vorlegt, die von der Finanzverwaltung ohne Beanstandung akzeptiert wird, verbleibt der Aufschlag von 2,5 % (innerhalb des Bereichs) unangetastet und wird akzeptiert.

 

Szenario 3:
Wenn das Unternehmen A eine Analyse mit einem Bereich von 2,1 % – 7 %, Median 5 %, vorlegt, die jedoch aufgrund von Mängeln von der Finanzverwaltung nicht akzeptiert wird, erstellt die Finanzverwaltung eine eigene Analyse mit einem Bereich von 3,1 % – 7 % und demselben Median von 5 %. Das Unternehmen A hat dann die Möglichkeit, wirtschaftlich relevante Argumente vorzulegen, die den niedrigeren Aufschlag von 3,1 % rechtfertigen. Werden diese akzeptiert, kann der Aufschlag auf 3,1 % angepasst werden. Andernfalls wird der Median von 5 % angewendet.

 

Bei Nachversteuerungen aufgrund von Verstößen gegen den Fremdvergleichsgrundsatz zwischen verbundenen Unternehmen drohen Sanktionen in Höhe des bis zu Sechsfachen des Basiszinssatzes der EZB (mindestens 20 % p.a.) auf die nacherhobene Steuer.Empfehlung an Unternehmen:

 

Wir empfehlen, das Transferpreissystem rechtzeitig korrekt zu gestalten. Unser spezialisiertes Expertenteam verfügt über jahrelange Erfahrung in der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen sowie deren Verteidigung in Steuerverfahren. Bei der Ausarbeitung der Dokumentation und der Benchmarking-Analyse legen wir besonderen Wert darauf, die Verrechnungspreise im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen festzulegen. Unser Ziel ist es, die für den Mandanten bestmögliche Lösung zu finden – und gleichzeitig Risiken bei Steuerprüfungen zu minimieren.

 

Die Gesellschaft Accace wurde im Jahr 2006 in Bratislava gegründet und hat sich seither als einer der bedeutendsten Anbieter von Outsourcing- und Beratungsdienstleistungen in der Region Mittel- und Osteuropa etabliert.

Accace verfügt über umfangreiche Erfahrung in der Betreuung einer vielfältigen Kundschaft aus unterschiedlichsten Branchen – von internationalen Konzernen über kleine und mittelständische Unternehmen bis hin zu Start-ups.

 Im Rahmen der Zusammenarbeit legt das Unternehmen besonderen Wert auf einen menschlichen und   empathischen Ansatz, bei dem die individuellen Bedürfnisse der Mandanten im Mittelpunkt stehen, um maßgeschneiderte und praxisnahe Lösungen für ihre Herausforderungen zu finden.

Autor

In den Kategorien:

Die neuesten Nachrichten lesen

Alle Neuigkeiten ansehen
  • shutterstock_302508602.jpg Neuigkeiten

    Delegationsreise nach Nürnberg: IT-Sicherheitsmesse (it-sa)

    7. - 8. 10. 2025 | Nürnberg | it-sa Messe | Eintritt frei

  • kintellar-dvsgo-6-24 Neuigkeiten

    Flexible Arbeitszeit (Gleitziet)

    Flexible Arbeitszeit ist keine Ausnahme mehr, sondern ein neuer Standard, den Mitarbeiter erwarten. Die richtige Festlegung der Flexibilitätsbedingungen hilft, Missverständnisse und Konflikte mit Mitarbeitern zu vermeiden.

  • AHK Business Cafe - Januar 2025 Neuigkeiten

    Information über den Aufenthaltsort des Arbeitnehmers während des Urlaubs

    Sind die Arbeitnehmer gemäß der Datenschutz-Grundverordnung verpflichtet, dem Arbeitgeber Information über Aufenthaltsort während des Urlaubs bereitzustellen? In welchen Fällen ist der Arbeitgeber berechtigt, solche Daten von seinem Arbeitnehmer zu verlangen?

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Informationszentrum finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts...

Zum Info Hub