Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat die neue Richtlinie Nr. MF/012879/ 2025-724 zur Festlegung des Inhalts der Transferdokumentation gemäß § 17 Abs. 7 und § 18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 595/2003 Z. z. über die Einkommensteuer in der Fassung späterer Vorschriften veröffentlicht, die die vorherige Richtlinie Nr. MF/020061/ 2022-724 ersetzt, die seit 2023 gültig war.
Neben formalen Änderungen, die auf eine präzisere und verständlichere Formulierung abzielen, betrifft die wichtigste Änderung die Verpflichtung, zur Führung von Transferunterlagen in gekürzter Form. Die Steuerzahler können diese Anforderung künftig durch das ordnungsgemäße Ausfüllen der Steuererklärung für juristische Personen erfüllen.
An diese Änderung knüpft die Anpassung der Tabelle I – Transaktionen verbundener Personen in der Steuererklärung juristischer Personen für das Jahr 2025 - an, deren Struktur erheblich erweitert wird. Im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung der Tabelle I, in der nur die Gesamtwerte der Transaktionen angegeben wurden, sind nun alle juristischen Personen und ständige Niederlassungen ausländischer Unternehmen in der Slowakischen Republik verpflichtet, detaillierte Informationen über Transaktionen mit verbundenen Personen in der folgenden Gliederung anzugeben:
§ genaue Art der Transaktion (siehe Nummernverzeichnis unten),
§ Wert der Transaktion,
§ Name der abhängigen Person,
§ Ländercode der abhängigen Person.
Für die Gruppe der Steuerzahler, die bisher eine verkürzte Dokumentation erstellt haben, könnte diese Änderung eine erhebliche Verringerung des Verwaltungsaufwands bedeuten. Die Verpflichtung zur Erstellung einer verkürzten Dokumentation gilt jedoch weiterhin für Steuerzahler, die die Tabelle I nicht korrekt oder unvollständig ausfüllen.
Die neue Richtlinie wird erstmals bei der Erstellung der Transferdokumentation für den Steuerzeitraum angewendet, bei dem der letzte Tag der Frist für die Abgabe der Steuererklärung nach dem 31. Dezember 2025 liegt. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen mit einem Geschäftsjahr, das im Oktober oder November 2025 endet, bei der Erstellung der Transferdokumentation bereits nach den neuen Regeln verfahren müssen.
Angesichts dessen ist zu erwarten, dass die Verfügbarkeit detaillierter Informationen über die geprüften Transaktionen aller Steuerzahler in Zukunft auch die Entscheidungsfindung und Kontrolle seitens des Finanzamts beeinflussen könnte. Auf der Grundlage verschiedener Kreuz- und Risikoanalysen könnte sich das Finanzamt auf die Prüfung bestimmter Transaktionen konzentrieren.
Steuerzahler sollten daher verstärkt auf die Richtigkeit der Eingabedaten sowie auf die korrekte und vollständige Angabe von Transaktionen mit verbundenen Personen achten.
Beispiele für das Ausfüllen von Transaktionen:
*Typ – Der Steuerzahler hat die Möglichkeit, eine bestimmte Art von Transaktion aus der folgenden Liste auszuwählen.:
01 Verkauf/Kauf von Produkten
02 Verkauf/Kauf von Waren
03 Verkauf/Kauf von Material
04 Verkauf/Kauf von Sachanlagen
05 Verkauf/Kauf von immateriellen Vermögenswerten
06 Verkauf/Kauf von kurzfristigen Finanzanlagen
07 Verkauf/Kauf von langfristigen Finanzanlagen
08 Übertragung von Forderungen/Verbindlichkeiten
09 Übertragung von Geschäftsanteilen
10 Managementdienstleistungen
11 Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen
12 Marketingdienstleistungen
13 Vermittlungsdienstleistungen
14 Vermietungsdienstleistungen
15 Lohnarbeiten
16 Sonstige Dienstleistungen
17 Lizenzgebühren – Software
18 Lizenzgebühren – Nutzung von gewerblichem Eigentum
19 Lizenzgebühren – Franchise
20 Lizenzgebühren – Know-how
21 Lizenzgebühren – sonstige Arten von immateriellem Vermögen
22 Zinsen aus Krediten
23 Zinsen aus Anleihen
24 Zinsen aus Cash-Pooling
25 Sonstige Zinsen
26 Derivategeschäfte
27 Zahlungen aufgrund einer Vereinbarung über Kostenbeiträge
28 Versicherungsprämien
29 Rückversicherungsprämien
30 Vergütungen für Garantien
31 Ausgleichszahlungen bei Vertragsherstellern (Anpassung des Gewinns auf das Niveau gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz)
32 Ausgleichszahlungen bei Unternehmensumstrukturierungen (im Sinne von Kapitel IX der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen)
33 Ausgleichszahlungen zum Jahresende (Gewinnanpassung auf das Niveau des Fremdvergleichsgrundsatzes)
34 Sonstige Transaktionen
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