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Neue Richtlinie zur Transferdokumentation und damit verbundene Änderungen in der Steuererklärung für juristische Personen für das Jahr 2025

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Welche Änderungen bringt die neue Richtlinie hinsichtlich der Pflicht zur Führung von Transferunterlagen mit sich und wie wirken sich diese Änderungen auf das Formular der Steuererklärung von juristischer Personen aus?

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Pixabay / Steve Buissinne

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat die neue Richtlinie Nr. MF/012879/ 2025-724 zur Festlegung des Inhalts der Transferdokumentation gemäß § 17 Abs. 7 und § 18 Abs. 1 des Gesetzes Nr. 595/2003 Z. z. über die Einkommensteuer in der Fassung späterer Vorschriften veröffentlicht, die die vorherige Richtlinie Nr. MF/020061/ 2022-724 ersetzt, die seit 2023 gültig war.

 

Neben formalen Änderungen, die auf eine präzisere und verständlichere Formulierung abzielen, betrifft die wichtigste Änderung die Verpflichtung, zur Führung von Transferunterlagen in gekürzter Form. Die Steuerzahler können diese Anforderung künftig durch das ordnungsgemäße Ausfüllen der Steuererklärung für juristische Personen erfüllen.

 

An diese Änderung knüpft die Anpassung der Tabelle I – Transaktionen verbundener Personen in der Steuererklärung juristischer Personen für das Jahr 2025 - an, deren Struktur erheblich erweitert wird. Im Gegensatz zur ursprünglichen Fassung der Tabelle I, in der nur die Gesamtwerte der Transaktionen angegeben wurden, sind nun alle juristischen Personen und ständige Niederlassungen ausländischer Unternehmen in der Slowakischen Republik verpflichtet, detaillierte Informationen über Transaktionen mit verbundenen Personen in der folgenden Gliederung anzugeben:

 

§  genaue Art der Transaktion (siehe Nummernverzeichnis unten),

§  Wert der Transaktion,

§  Name der abhängigen Person,

§  Ländercode der abhängigen Person.

 

Für die Gruppe der Steuerzahler, die bisher eine verkürzte Dokumentation erstellt haben, könnte diese Änderung eine erhebliche Verringerung des Verwaltungsaufwands bedeuten. Die Verpflichtung zur Erstellung einer verkürzten Dokumentation gilt jedoch weiterhin für Steuerzahler, die die Tabelle I nicht korrekt oder unvollständig ausfüllen.

 

Die neue Richtlinie wird erstmals bei der Erstellung der Transferdokumentation für den Steuerzeitraum angewendet, bei dem der letzte Tag der Frist für die Abgabe der Steuererklärung nach dem 31. Dezember 2025 liegt. In der Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen mit einem Geschäftsjahr, das im Oktober oder November 2025 endet, bei der Erstellung der Transferdokumentation bereits nach den neuen Regeln verfahren müssen.

 

Angesichts dessen ist zu erwarten, dass die Verfügbarkeit detaillierter Informationen über die geprüften Transaktionen aller Steuerzahler in Zukunft auch die Entscheidungsfindung und Kontrolle seitens des Finanzamts beeinflussen könnte. Auf der Grundlage verschiedener Kreuz- und Risikoanalysen könnte sich das Finanzamt auf die Prüfung bestimmter Transaktionen konzentrieren.

 

Steuerzahler sollten daher verstärkt auf die Richtigkeit der Eingabedaten sowie auf die korrekte und vollständige Angabe von Transaktionen mit verbundenen Personen achten.

 

Beispiele für das Ausfüllen von Transaktionen:

 

I – Transaktionen von verbundenen Personen gemäß § 2 Buchstabe n) des Gesetzes (zu Nr. 100 oder Nr. 301 Teil II)

Transaktion

Auswirkung auf Zeile 100 oder Zeile 301

Name der abhängigen Person

Ländercode

č.

Typ*

1

02 – Verkauf/Kauf von Sachanlagen

+ 30 000,00

DEF KG

DE

2

10 - Management- Dienstleistungen

+ 150 000,00

ABC GmbH

AT

 

*Typ – Der Steuerzahler hat die Möglichkeit, eine bestimmte Art von Transaktion aus der folgenden Liste auszuwählen.:

 

01 Verkauf/Kauf von Produkten

02 Verkauf/Kauf von Waren

03 Verkauf/Kauf von Material

04 Verkauf/Kauf von Sachanlagen

05 Verkauf/Kauf von immateriellen Vermögenswerten

06 Verkauf/Kauf von kurzfristigen Finanzanlagen

07 Verkauf/Kauf von langfristigen Finanzanlagen

08 Übertragung von Forderungen/Verbindlichkeiten

09 Übertragung von Geschäftsanteilen

10 Managementdienstleistungen

11 Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen

12 Marketingdienstleistungen

13 Vermittlungsdienstleistungen

14 Vermietungsdienstleistungen

15 Lohnarbeiten

16 Sonstige Dienstleistungen

17 Lizenzgebühren – Software

18 Lizenzgebühren – Nutzung von gewerblichem Eigentum

19 Lizenzgebühren – Franchise

20 Lizenzgebühren – Know-how

21 Lizenzgebühren – sonstige Arten von immateriellem Vermögen

22 Zinsen aus Krediten

23 Zinsen aus Anleihen

24 Zinsen aus Cash-Pooling

25 Sonstige Zinsen

26 Derivategeschäfte

27 Zahlungen aufgrund einer Vereinbarung über Kostenbeiträge

28 Versicherungsprämien

29 Rückversicherungsprämien

30 Vergütungen für Garantien

31 Ausgleichszahlungen bei Vertragsherstellern (Anpassung des Gewinns auf das Niveau gemäß dem Fremdvergleichsgrundsatz)

32 Ausgleichszahlungen bei Unternehmensumstrukturierungen (im Sinne von Kapitel IX der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen)

33 Ausgleichszahlungen zum Jahresende (Gewinnanpassung auf das Niveau des Fremdvergleichsgrundsatzes)

34 Sonstige Transaktionen

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