Die Richtlinie sieht einheitliche Regeln im Bereich der Körperschaftsteuer vor, die auf dem Prinzip einer gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage beruhen, die dann nach einer vereinbarten Formel auf die Mitgliedstaaten umverteilt wird. Dies ersetzt den früheren Vorschlag für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (CCCTB), der aus politischen Gründen zunächst 2011 und dann erneut unter einem ähnlichen Namen 2016 gescheitert ist. BEFIT umfasst in Kürze die folgenden wichtigen Teile, die noch auf EU-Ebene beschlossen werden müssen: Berechnung der Steuerbemessungsgrundlage, Formel für die Aufteilung der gemeinsamen Steuerbemessungsgrundlage und Verrechnungspreisansatz.
Die Position der slowakischen Regierung ist noch nicht endgültig. Einerseits sind die potenzielle Vereinfachung der Regeln für die Tätigkeit großer multinationaler Unternehmen auf dem EU-Markt, ein fairer Wettbewerb und eine größere Rechtssicherheit ein klarer Vorteil; andererseits muss das Risiko einer Überlastung derselben Unternehmen mit neuen Regeln, die in den letzten Jahren unverhältnismäßig zahlreich waren, sehr ernst genommen werden, selbst wenn man das Datum des Inkrafttretens der Richtlinie (erst im Jahr 2028) berücksichtigt.
Aus der Sicht der EU ist dies nach der erfolgreichen Verabschiedung der Ergänzungssteuerrichtlinie, die seit dem 1. Januar 2024 einen effektiven Mindeststeuersatz von 15 % einführte, ein vernünftiger Versuch, eine einheitliche Steuerbemessungsgrundlage zu schaffen, auf die der Steuersatz angewandt werden soll. Die Europäische Kommission selbst deklariert zwei spezifische Ziele der Richtlinie: die Verhinderung von Steuervermeidung und die Beseitigung der Doppelbesteuerung.
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