Logo der Die Deutsch-Slowakische Industrie-und Handelskammer

Kontrolle im Homeoffice

  • News

Verstößt die Mitarbeiterkontrolle im Homeoffice gegen die DSGVO?

noerr_Datenschutzrecht_2_24

Unabhängig davon, ob der Mitarbeiter von zu Hause aus oder am Arbeitsplatz arbeitet, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Mitarbeiter geeignete Arbeitsbedingungen sicherzustellen. Im Falle der Arbeit von zu Hause aus oder im Homeoffice stellt der Arbeitgeber dem Mitarbeiter in der Regel einen Computer zur Verfügung oder installiert mit dessen Einverständnis die für die Arbeit erforderlichen Programme auf dem privaten Gerät des Mitarbeiters. Homeoffice bringt aber auch die Nutzung von zahlreichen modernen Technologien mit, die in den Privatleben der Mitarbeiter eindringen könnten. Im Falle einer Überwachung der Mitarbeiter, ihrer Leistung oder ihrer Anwesenheit müssen alle Verfahren des Arbeitgebers mit der DSGVO übereinstimmen.
Im Falle der Homeoffices muss der Arbeitgeber alle Risiken im Zusammenhang mit dem Schutz personenbezogener Daten bewerten und die Arbeitsbedingungen so einstellen, dass die Privatleben der Mitarbeiter oder der Personen, zu denen der Mitarbeiter vom privaten Computer Zugang hat, nicht verletzt werden.

Arbeitgeber haben die Tendenz, Fernüberwachungsmechanismen zur Kontrolle der Mitarbeiter einzuführen, z. B. Kamerasystemüberwachung, Aktivitätskontrolle im System des Arbeitgebers, Tastaturanschläge oder Bewegung des Mauszeigers, um den vorgeschriebenen Umfang der Arbeitszeit zu erfüllen. Die Installation solcher Kontrollsysteme ist jedoch höchstwahrscheinlich nicht im Einklang mit den zuständigen Verordnungen und es handelt sich um einen unberechtigten Eingriff in die Privatleben der Mitarbeiter.

Das Amt für den Schutz personenbezogener Daten der Tschechischen Republik hat sich auch zu diesem Thema in seiner Stellungnahme geäußert: „Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass das Risiko im Zusammenhang mit der Arbeit von zu Hause aus oder Telearbeit proportional und ohne Übertreibung behandelt wird, unabhängig davon, ob die Wahl in irgendeiner Weise und unter Verwendung irgendeiner Technologie gewährt wird, insbesondere wenn die Grenzen zwischen der Arbeits- und Privatnutzung unsicher sind.“ Es ist also wichtig, dass das Kontrollsystem des Mitarbeiters, der von zu Hause aus arbeitet, unübertrieben und proportional durchgeführt wird. Im Zweifelsfall sollte der Arbeitgeber eine sogenannte Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen, um festzustellen, ob eine solche Datenverarbeitung im Einklang mit der DSGVO stellt.

Viele Pflichten werden auf den Mitarbeiter, der im Homeoffice arbeitet, übertragt z. B. die Zeiterfassung. Der Arbeitgeber muss sich daher mit dem Mitarbeiter auf die Erfüllung seiner Pflichten, einschließlich des Umfangs der wöchentlichen Arbeitszeit und der Zeitzone, in der sie arbeiten, vereinbaren. Im Falle der eigentlichen Planung der Arbeitsausübung ist dieses individuelle Arbeitsverhältnis nicht nur auf festen Regeln, sondern teilweise auch auf Vertrauen aufgebaut, da der Mitarbeit nicht regelmäßig und unbegrenzt den Auswirkungen des Überwachungsgeräts ausgesetzt werden kann.

Noerr s. r. o.

Noerr ist eine der führenden europäischen Wirtschaftskanzleien mit mehr als 500 Professionals in Deutschland, Europa und den USA. Mit Lösungen für komplexe und anspruchsvolle rechtliche Fragestellungen schaffen wir einen echten Mehrwert für unsere Mandanten. Das Besondere an Noerr ist die Verbindung einer breiten fachlichen Exzellenz mit innovativem Denken, internationaler Erfahrung und Industrieexpertise. Auf unseren Rat vertrauen börsennotierte und multinationale Konzerne, große und mittelständische Familienunternehmen ebenso wie Finanzinstitute und internationale Investoren.
Im Austausch mit unseren Mandanten entwickeln wir die passenden Antworten auf alle Fragen des Wirtschaftsrechts einschließlich Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Wettbewerbs- und Kartellrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Unternehmensfinanzierung, IP, IT-Recht, Telekommunikationsrecht, Vertriebsrecht, Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Umweltrecht und Prozessvertretung. Darüber hinaus bietet das Team in Bratislava umfassende Unterstützung bei der Strukturierung und Finanzierung von Investitionsvorhaben.

Autor

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Info-Center finden Sie die neusten Veranstaltungen, Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts,...

Zum Info Hub