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Risiken bei Zahlung von Boni und Prämien für Arbeitnehmer

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Das Oberste Gericht der Slowakischen Republik hat sich vor kurzem mit der Frage beschäftigt, ob die Boni und Prämien für die Arbeitnehmer die anfechtbaren Rechtsgeschäfte sein können.

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Die Zahlung von Boni und Prämien an Arbeitnehmer ist durch eine Entscheidung des Obersten Gerichts der Slowakischen Republik deutlich riskanter für Unternehmen geworden. Was ist passiert?

Alle Rechtsgeschäfte, die das Vermögen einer Gesellschaft mindern, sollten im Voraus gut überlegt werden. Leistet die Gesellschaft ohne angemessene Gegenleistung oder begünstigt sie unangemessen einen Gläubiger zu Lasten anderer Gläubiger, droht, dass diese Rechtsgeschäfte später für unwirksam erklärt werden.

Gerät die Gesellschaft in finanzielle Schwierigkeiten, die zum Konkurs führen, überprüft der Insolvenzverwalter sämtliche Rechtsgeschäfte der Gesellschaft. Stellt er fest, dass die Gesellschaft ein Rechtsgeschäft ohne angemessene Gegenleistung oder einen Gläubiger begünstigend abgeschlossen hat, ficht der Insolvenzverwalter dieses mittels einer Klage an. Durch diese Rechtsgeschäfte wurde das Vermögen der Gesellschaft nämlich derart vermindert, dass die Befriedigung der im Konkurs angemeldeten Gläubiger gefährdet wird.

Bei solchen anfechtbaren Rechtsgeschäften ist Beklagter derjenige, der mit der Gesellschaft das Rechtsgeschäft vereinbart oder hiervon profitiert hat. Falls das Gericht der Klage stattgibt, werden die angefochtenen Rechtsgeschäfte für unwirksam erklärt. Infolgedessen muss der Beklagte die von der Gesellschaft erhaltene Leistung zurückgeben.

Vor kurzem hat sich nun das Oberste Gericht mit der Frage beschäftigt, ob auch Zahlungen von Boni und Prämien an einen Arbeitnehmer anfechtbare Rechtsgeschäfte sein können. Da nur Rechtsgeschäfte angefochten werden können, war zunächst zu klären, ob die Zahlung von Boni und Prämien überhaupt ein Rechtsgeschäft ist. Zu dieser Frage hat das Gericht festgestellt, dass die Zahlung von Boni und Prämien keine bloße Überweisung eines Geldbetrages an den Arbeitnehmer darstellt. Es handelt sich vielmehr um ein Geschäft, an dessen Anfang der Wille steht, die Zahlung auch tatsächlich später zu bewirken. Das Oberste Gericht ist deshalb zum Schluss gekommen, dass die Zahlung von Boni und Prämien an einen Arbeitnehmer ein Rechtsgeschäft ist und daher grundsätzlich im Konkurs angefochten werden kann.

Abschließend ist zu erwähnen, dass nicht jede Zahlung von Boni und Prämien automatisch anfechtbar ist.  Eine Anfechtung kommt nämlich nur dann in Frage, wenn die Befriedigung der im Konkurs angemeldeten Gläubiger durch die Zahlung von Boni und Prämien erschwert wurde. Dies muss der Insolvenzverwalter nachweisen.

Giese & Partner, s.r.o.

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