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Das Kartellamt hat zum ersten Mal ein Verfahren wegen einer möglichen Kartellabsprache auf dem Arbeitsmarkt eingeleitet

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- Absprachen über den Verzicht auf die Weiterbeschäftigung von Arbeitnehmern und Vereinbarungen zur Koordinierung der Vergütung

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Wie wir Ihnen in der September-Ausgabe des letztjährigen Newsletters mitgeteilt haben, hat das tschechische Amt für den Schutz des wirtschaftlichen Wettbewerbs (ÚOHS) im vergangenen Jahr seine Absicht bekannt gegeben, sich mit Kartellvereinbarungen auf dem Arbeitsmarkt zu befassen, und zwar insbesondere mit Klauseln, die sich verpflichten, keine Arbeitnehmer voneinander abzuwerben (sog. Abwerbungsverbote), sowie mit Vereinbarungen zur Koordinierung der Vergütung von Arbeitnehmern (sog. Lohnabsprachen), die als verbotene wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen gelten. 

Da das Bewusstsein, dass derartige Absprachen wegen Wettbewerbsbeschränkung auf dem Arbeitsmarkt verboten sind, auch in der Fachöffentlichkeit wenig ausgeprägt ist, setzte die UOHS zunächst auf Aufklärung in Form von relativ umfangreichem Informationsmaterial und Medienberichterstattung zum Thema und leitete in der Folge konkrete Verfahren wegen des Verdachts der verbotenen Koordination von Wettbewerbern auf dem Arbeitsmarkt ein. 

Wie wir bereits im letzten Jahr angekündigt haben, hat das slowakische Antimonopolamt in der oben genannten Angelegenheit mit geringer zeitlicher Verzögerung dieselbe Haltung eingenommen wie die tschechische Regulierungsbehörde und im Mai 2024 die Information veröffentlicht, dass es das erste Verwaltungsverfahren überhaupt wegen einer möglichen Kartellvereinbarung auf dem Arbeitsmarkt eingeleitet hat. Nach einer Untersuchung stellte die Behörde fest, dass der slowakische Unternehmerverband einen Verhaltenskodex verabschiedet hatte, der eine Bestimmung enthielt, die zu einer Einschränkung des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt bei der Einstellung von Arbeitnehmern hätte führen können. 

Auf der anschließenden Konferenz des Antimonopolamtes kündigten die Vertreter des Amtes an, dass die Aufdeckung von Kartellen auf dem Arbeitsmarkt eine der Prioritäten des Amtes in der kommenden Zeit sein wird.    

Unsere Empfehlungen gelten daher weiterhin, nämlich:

  • keine Vereinbarungen zu schließen, die einschränkende Klauseln enthalten, wie z. B. die Einschränkung der Möglichkeit, einen Arbeitnehmer eines anderen Wettbewerbers (Arbeitgebers) aktiv anzusprechen, die Einschränkung der Möglichkeit, einen Arbeitnehmer eines anderen Wettbewerbers (Arbeitgebers) zu beschäftigen, mit begründeten Ausnahmen (z. B. Fusionen und Übernahmen in sehr begrenztem Umfang)
  • den Austausch oder die Weitergabe sensibler Arbeitnehmerdaten an andere Arbeitgeber zu verhindern,
  • die Bedingungen für die Entlohnung der Arbeitnehmer nicht mit anderen Arbeitgebern abzustimmen,
  • Aktualisierung der internen Compliance-Leitlinien und Schulung der Mitarbeiter in Bezug auf geheime Absprachen und illegales Verhalten. 

Gleichzeitig möchten wir betonen, dass die oben genannten Regeln auch in Bezug auf Konkurrenten eingehalten werden müssen, mit denen Sie nicht notwendigerweise auf demselben Produktmarkt konkurrieren, da für die Zwecke dieser Bewertung der Arbeitsmarkt als relevanter Markt angesehen wird. 

Eversheds Sutherland, advokátska kancelária, s.r.o.

Eversheds Sutherland ist eine internationale Anwaltskanzlei, die zu den führenden Anwaltskanzleien in der Slowakei und in der Tschechischen Republik gehört und große lokale und internationale Mandanten vertritt. Sie wurde daher mehrfach in renommierten internationalen Rankings wie Legal500, Chambers and Partners oder IFLR1000 empfohlen.

Eversheds Sutherland hat weltweit mehr als 3.000 Anwälte in 34 Ländern in Europa, den USA, dem Nahen Osten, Afrika und Asien. Damit gehört Eversheds Sutherland zu den 15 weltweit führenden Anwaltskanzleien. Zu den Mandanten zählen 72 Fortune 100-Unternehmen und 61 FTSE 100-Unternehmen. In der Slowakei und in der Tschechischen Republik verfügt Eversheds Sutherland über ein Büro mit 50 Anwälten, die wichtige lokale und internationale Mandanten vertreten. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in internationalen und führenden tschechischen und slowakischen Anwaltskanzleien sowie über umfangreiche Erfahrung, insbesondere im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, einschließlich Fusionen und Übernahmen, Umweltrecht, Energie- und Arbeitsrecht. Unser Ziel ist es immer, eine individuelle rechtliche Lösung für ein bestimmtes Problem oder eine bestimmte Situation zu finden. Gleichzeitig bauen wir auf unserem Wissen, unserer Erfahrung auf und konzentrieren uns auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Die Anforderungen, die wir an unsere Arbeit stellen, sind: hoher Inhalt und formale Qualität sowie die Aktualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen und ein persönlicher Ansatz. Neben Tschechisch und Slowakisch bieten wir juristische Dienstleistungen auch in Englisch und Deutsch an. Mehr Informationen finden sie unter www.eversheds-sutherland.com.

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