Vereinfacht dargestellt legen die neuen Vorschriften für den Wärme-, Gas- und Elektrizitätssektor folgende Vorgangsweise fest:
- Verliert ein Unternehmen aus welchen Gründen auch immer die Lizenz zur Lieferung Wärme, Gas oder Elektrizität (weiter nur „Energie“), und ergibt daraus, dass in einem bestimmten Gebiet die Energieversorgung nicht mehr gewährleistet ist, dann kann die Regulierungsbehörde (weiter „URSO“) mit einem Bescheid bestimmen, dass dieser Energieversorger seinen Betrieb auf einen neuen – in dem Bescheid genannten – Betreiber übertragen muss.
- Ergänzend zu dem Bescheid kann URSO eine einstweilige Verfügung erlassen, die für die Zeit von 5 Tagen auf der Amtstafel und auf der Webpage von URSO veröffentlicht wird und festlegt, dass der Betrieb sofort zu übergeben ist. Diese einstweilige Verfügung gilt dann bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den eingangs erwähnten Bescheid.
- Der Energieversoger ist dann verpflichtet, binnen 3 Tagen den neuen Energieversorger den Betrieb zu übergeben, z.B. Kundenlisten, Infrastruktur, Anlagen und alle dazu notwendigen Unterlagen.
- Die Vorschriften legen auch fest, dass die Kundenverträge auf den neuen Energieversorger übergehen. Aus dem EU-Arbeitsrecht ergibt sich, dass auch die Arbeitsverhältnisse aud den Energieversorger übergehen.
- Die neuen Vorschriften bestimmen nur, dass der bisherige Energieversorger einen „Ersatz“ erhalten soll, allerdings wird in den Vorschriften weder dessen Bestimmung, Höhe noch die dafür zuständige Behörde bzw. Gericht festgelegt. Nach der Verfassung handelt es sich um eine Enteigung, und der Ersatz hat „angemessen“ zu sein. Was unter angemessen zu verstehen ist, ist aber noch sehr unklar.
Begründet wird die Novelle mit einem Einzelfall im Wärmebereich. Allerdings wäre dieser medienbekannte Fall auch mit den geltenden Energie- und Insolvenzvorschriften zu lösen gewesen. Warum dann eine derartig umfassende Novelle verabschiedet wurde, ist unklar. Jedenfalls bieten diese neuen Bestimmungen die Möglichkeit zu weitreichenden Engriffen in den Energiebereich, deren Konformität mit der Verfassung und dem EU-Reicht sehr zu bezweifeln ist.
Eversheds Sutherland, advokátska kancelária, s.r.o.
Eversheds Sutherland ist eine internationale Anwaltskanzlei, die zu den führenden Anwaltskanzleien in der Slowakei und in der Tschechischen Republik gehört und große lokale und internationale Mandanten vertritt. Sie wurde daher mehrfach in renommierten internationalen Rankings wie Legal500, Chambers and Partners oder IFLR1000 empfohlen.
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