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Neue, neuere, neueste Baugesetzgebung

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Das neue Baurecht, das noch nicht einmal vollständig in Kraft getreten ist, sondern erst zum 01.04.2025 in Kraft treten soll, wird vielleicht doch nie in Kraft treten. Anfang Juni wurde auf dem Gesetzgebungsportal Vorabinformation über die Vorbereitung eines (wieder einmal) ganz neuen Baugesetzes veröffentlicht.

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Am 03.06.2024 veröffentlichte das Verkehrsministerium Vorabinformationen zur Vorbereitung eines neuen Baugesetzes. Dieses neue Gesetz soll die derzeitige Gesetzgebung ersetzen, nämlich das immer noch geltende Baugesetz von 1976 sowie das „neue“ Baugesetz von 2022, dessen Inkrafttreten vorerst auf den 01.04.2025 verschoben wurde.

Die neue Regelung soll, wie alle bisherigen „neuen“ Regelungen, einen Rahmen schaffen, um das Bauen zu verbessern, zu vereinfachen und zu beschleunigen, den Administrativaufwand für Genehmigungsverfahren zu reduzieren und Transparenz herzustellen.

In dem veröffentlichten Material wird festgestellt, dass trotz aller bisher beschlossenen Regelungen oder gerade wegen ihrer Verabschiedung die ursprüngliche Systematik des Baugesetzes gestört worden sei. Es werden zahlreiche Mängel des neuen Baugesetzes 2022 in Bezug auf die Organisation der öffentlichen Verwaltung im Bauwesen, die fachliche Besetzung der Baubehörden, sonstigen betroffenen Behörden, die Verfahrensabläufe, die ungelöste Frage der Verwaltungsgebühren und das Fehlen eines verlässlichen Informationssystems, welches für die Anwendung des Baugesetzes 2022 erforderlich ist, festgestellt. Zudem wird angeführt, dass das Inkrafttreten des neuen Baugesetzes 2022 selbst zum verschobenen Termin am 01.04.2025 unrealistisch erscheine. Die Lösung sollte daher ein völlig neues Gesetz sein.

Das neue Gesetz soll wieder das Konzept von 162 Baubezirk einführen, wobei die Gemeinde die allgemeine erstinstanzliche Baubehörde bleibt. Geplant ist auch eine Änderung des Status‘ der Slowakischen Bauaufsicht.

Ziel ist es nach wie vor, die Baugenehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen (ein einziges integriertes Bauverfahren), während die Entscheidungsfindung im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) als separates Verfahren beibehalten werden soll.

Außerdem sollen die Stellung und die Verantwortung der fachlichen Personen, wie z.B. Projektanten, gestärkt werden. Es soll auch sichergestellt werden, dass die Bedingungen für die Digitalisierung der Agenda und die Schaffung eines einheitlichen Speichers für die Projektunterlagen so gesichert sind, dass sie im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten bleiben.

Die Öffentlichkeit kann sich bis zum 21.06.2024 zu dieser Vorabinformation äußern. 

Das Verfahren zur Einholung der Stellungnahmen der Ministerien zum noch nicht veröffentlichten Textentwurf des neuen Gesetzesentwurfs soll voraussichtlich im Juli/August 2024 beginnen.

Bei einer derart dynamischen und drastischen Entwicklung des Baurechts bleibt den betroffenen Marktteilnehmern nichts anderes übrig, als weiterhin zu hoffen, dass eines Tages ein modernes, klares, verständliches und sinnvolles Baurecht nicht nur ein Wunsch sondern auch Realität sein wird.

bpv Braun Partners s.r.o.

Die Anwaltskanzlei bpv BRAUN PARTNERS wurde 2006 gegründet. Das Team arbeitet aber größtenteils viel länger zusammen, damals noch im Rahmen einer der angesehensten internationalen Anwaltskanzleien deutschen Ursprungs. Unser Team bilden etwa 35 slowakische, tschechische, deutsche und britische Juristen sowie Steuerberater. Viele gehören zu den anerkanntesten Spezialisten auf den nationalen Märkten.
bpv BRAUN PARTNERS verbindet in einzigartiger Weise die Qualität, den internationalen Beratungsstandard, die ständige Fortbildung der Mitarbeiter und hohe Reputation von internationalen Kanzleien mit der Flexibilität, der günstigeren Kostenstruktur und der unternehmerischen Denkweise lokaler Kanzleien. Dieses alles in einer regionalen Einbindung, die den gesamten MOE-Raum abdeckt.
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