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Vorsteuerabzug auf Grundlage eines anderen Dokuments als einer Rechnung

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Ab dem 1.1.2025 gibt es die Möglichkeit, den Vorsteuerabzug für den Erwerb von Gegenständen aus einem anderen Mitgliedstaat auf Grundlage eines anderen Dokuments als einer Rechnung geltend zu machen.

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Die Novelle des Mehrwertsteuergesetzes regelt die Situation, in der einem Steuerpflichtigen im Inland eine Steuerschuld aufgrund des Erwerbs von Gegenständen aus einem anderen Mitgliedstaat entsteht, er aber bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärung, in der die Steuerschuld entstanden ist, keine Rechnung für die Lieferung dieser Gegenstände erhält.

Nach geltendem Recht ist die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs an die Voraussetzung geknüpft, dass eine Rechnung eines Lieferers aus einem anderen Mitgliedstaat vorliegt. Ohne die Erfüllung dieser Voraussetzung ist der Steuerpflichtige nicht zum Vorsteuerabzug für eine solche steuerpflichtige Lieferung berechtigt.

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs auch für den Erwerb von Gegenständen aus einem anderen Mitgliedstaat auf der Grundlage eines anderen Dokuments als einer Rechnung, sofern dieses Dokument dem Steuerpflichtigen bis zum Ablauf der Frist für die Einreichung der Steuererklärung, in der die Steuerschuld aus diesem Grund entstanden ist, zugegangen ist. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet, die Höhe der Steuerschuld und den tatsächlichen Erwerb der Gegenstände aus einem anderen Mitgliedstaat im Inland anhand der einschlägigen Unterlagen nachzuweisen. Der Steuerpflichtige gibt die Daten aus diesem „Ersatzbeleg“ in der Mehrwertsteuer Kontrollmeldung an.

FAL-CON BUSINESS CONSULTING

Wir, FAL-CON BUSINESS CONSULTING, s. r. o., sind eine sich dynamisch entwickelnde Gesellschaft und zusammen mit unserer Tochtergesellschaft FAL-CON TAX k. s. engagieren wir uns in der Slowakei im Rahnem der mitteleuropäischen Beratungsgruppe FALCON. Die Gruppe FALCON, mit ihrer Zentrale im Österreich, hat Kanzleien in vier europäischen Metropolen Wien - Budapest - Bratislava - Prag. Um Kunden außerhalb unserer Heimatländer Österreich - Ungarn - Slowakei - Tschechische Republik zur Verfügung zu stehen, sind wir Teil von Allinial Global geworden, einer globalen Vereinigung unabhängiger Unternehmen, die Buchhaltungsdienstleistungen, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Unternehmensrechtsdienstleistungen anbieten.

Wir sind seit 2010 in der Slowakei tätig und beschäftigen derzeit 10 Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter verfügen über nationale und internationale Berufszertifikate und Lizenzen im Bereich Steuern und Rechnungswesen. Wir arbeiten extern mit hochqualifizierten Experten auf dem Gebiet des Rechts und der Unternehmensfinanzierung zusammen. Unser Vorteil ist die Möglichkeit, umfassende und integrierte Unterstützung im Bereich Steuern, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung auf nationaler und internationaler Ebene in der Region Mitteleuropa aus einer Hand anzubieten. Die FALCON-Gruppe konzentriert sich hauptsächlich auf Unternehmen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, sowie auf kleine und mittlere Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen. Zu unseren Kunden zählen beispielsweise einer der größten Immobilieninvestoren in Europa, ein Kunde, der einen Bekleidungseinzelhandel einer europäischen Marke betreibt und ein Kunde, der IT-Dienstleistungen anbietet.

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