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Änderung des Gesetzes über Cybersicherheit

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Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für den Informationsschutz sind Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Zu den aktualisierten Aufgaben sollen beispielsweise gehören: Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien, obligatorische Einrichtung von Personen, die die Cybersicherheit überwachen, obligatorische Meldung von Sicherheitsvorfällen an das Nationale Sicherheitsbüro (NBU) und Durchführung eines Cybersicherheitsaudits.

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Cyberspace und Cybersicherheit

 

Der Cyberspace stellt die Umgebung dar, die durch die Interaktion von Menschen und Software im Internet über Geräte, Netzwerke und Technologien entsteht.

 

Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen für den Informationsschutz sind Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Verpflichtete Personen sind gebunden für einen ausreichenden Schutz der Informationen in unveränderter Form zu sorgen, sodass Unbefugte keinen Zugriff darauf haben.

 

Gesetzliche Regelung

 

Die Gesetzgebung im Bereich der Cybersicherheit auf europäischer Ebene wird durch die Richtlinie (EU) 2022/2555 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (NIS 2) repräsentiert, die die im Jahr 2016 eingeführten Cybersicherheitsregeln (NIS 1) ersetzt.
In der Slowakischen Republik gilt das Gesetz Nr. 69/2018 Slg. zur Cybersicherheit.

 

Im Mai 2024 wurde eine Änderung dieses Gesetzes vorgelegt, die eine Modernisierung der bestehenden Gesetzgebung, eine Erhöhung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit auf nationaler Ebene und eine Verringerung der Risiken vorsieht, die mit der raschen technologischen Entwicklung einhergehen.

 

Es werden Mindestsicherheitsmaßnahmen eingeführt, die Aufsichtstätigkeit wird gestärkt, die Haftungsregelungen werden ergänzt und die Funktion des Cyber-Sicherheitsmanagers wird hervorgehoben.

 

Verpflichtete Personen

 

Die Gesetzesänderung sollte sich beispielsweise auf Personen auswirken, die Dienstleistungen zur Registrierung von Domainnamen erbringen (sog. Registrare), Personen, die Online-Marktdienstleistungen, Internet-Suchmaschinendienste oder Dienstleistungsplattformen für soziale Netzwerke anbieten.

 

Diese Personen sollen aktualisierte Verantwortlichkeiten im Bereich der Cybersicherheit haben (Umsetzung von Sicherheitsrichtlinien und -maßnahmen, obligatorische Einrichtung von Personen, die die Cybersicherheit überwachen, obligatorische Meldung von Sicherheitsvorfällen an das Nationale Sicherheitsbüro (NBU), Durchführung eines Cybersicherheitsaudits).

 

Die Person, die den Domainnamen-Registrierungsdienst erbringt, muss besondere Aufzeichnungen über die Domainnamen-Registrierungsdaten führen. Dieser Datensatz soll Daten wie: Domainname, Datum der Namensregistrierung, Name des Domaininhabers, Kontaktdaten des Domaininhabers (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) enthalten.

 

Sanktionen

 

Verstöße gegen Cybersicherheitsvorschriften werden mit einem Bußgeld geahndet. Je nach Pflichtverletzung werden mehrere Bußgelder verhängt. Der Höchstbetrag des Bußgeldes beträgt bis zu 10.000.000 EUR oder 2 % des gesamten weltweiten Jahresumsatzes im vorangegangenen Geschäftsjahr, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

 

Zusätzlich zur Verhängung eines Bußgeldes droht den betroffenen Unternehmen eine Sanktion in Form einer vorübergehenden Aussetzung der Zertifizierung, oder Aussetzung der von erbrachten Dienstleistungen, oder Rückschluss auf eine persönliche Haftung gegenüber natürlichen Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen.
 

Masnyk Legal s.r.o

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