Am 19. Februar 2024 hat die OECD finalen Bericht über Pillar 1 - Amount B veröffentlicht, in dem eine vereinfachte Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Vergütungen für funktions- und risikoarme Marketing- und Vertriebsgeschäftseinheiten bestimmt wurde. Die Umsetzung dieser Vereinfachung ist noch in der Entwicklung.
Der so genannte „Amount B“ ist ein wesentlicher Teil der OECD-Pillar 1, gezielt auf die Vereinfachung der bestehenden in der OECD-Leitlinien festgelegten Verrechnungspreisregeln. Amount B konzentriert sich auf zentrale Marketing- und Vertriebsaktivitäten, welche Kerntätigkeiten der multinationalen Unternehmen sind. Wie bei den Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung können die Unternehmen auch bei den Marketing- und Vertriebstätigkeiten das vereinfachte Fremdvergleichsprinzip anwenden.
Unternehmen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, werden grundsätzlich ihr tatsächliches Ergebnis ex-post anhand einer Vergütungsmatrix prüfen. Als Ergebnis sollen Geschäftsvorfälle im Anwendungsbereich des vorliegenden Ansatzes mit einer EBIT-Marge zwischen 1.5% bis 5.5% vergütet werden.
Die folgenden Transaktionen sollen in den Anwendungsbereich fallen:
- Marketing- und Vertriebstransaktionen in Bezug auf Großhandelsvertrieb („wholesale“) an fremde Dritte, bei denen die Vertriebsgesellschaft Waren von einem oder mehreren verbundenen Unternehmen erwirbt.
- Handelsvertreter- und Kommissionärstransaktionen, bei denen der Handelsvertreter oder Kommissionär zum Großhandelsvertrieb von Waren an fremde Dritte eines oder mehrerer verbundener Unternehmen beiträgt.
Unternehmen, die die oben genannten Tätigkeiten ausüben, sollten prüfen, wie sich die neue Vereinfachung auf ihre derzeitigen Gewinnspannen auswirkt.
Im Einklang mit den anderen optionalen Ansätzen in den OECD-Leitlinien ist dieser Ansatz für die Länder nicht verbindlich, sondern erfolgt auf freiwilliger Basis. Es ist noch nicht bekannt, welchen Ansatz die Slowakische Republik wählen wird. Ähnlich wie im Falle von den Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung ist es möglich, dass die Slowakische Republik diese Vereinfachung iBa Marketing- und Vertriebstätigkeiten nicht folgen wird.
Dieser Bericht soll auch Teil der OECD-Verrechnungspreisleitlinien für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen sein. Die Grundsätze des vereinfachten Ansatzes sollen für Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die am oder nach dem 1. Januar 2025 beginnen.
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