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Neue Regeln für strategische Investitionen

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Ende Juni wurde ein neues Gesetz über außerordentliche Maßnahmen für strategische Investitionen verabschiedet. Es bringt u.a. Änderungen bei Enteignungsverfahren, Genehmigungsverfahren und auch bei der öffentlichen Auftragsvergabe für strategisch wichtige Investitionsprojekte.

bpv-5-2024

Am 27.06.2024 trat ein neues Gesetz über außerordentliche Maßnahmen für strategische Investitionen und für den Bau des transeuropäischen Verkehrsnetzes in Kraft. Obwohl die frühere Staatspräsidentin das Gesetz an das Parlament zurückgab und z.B. vorwarf, dass es in einem abgekürzten Gesetzgebungsverfahren verabschiedet wurde, einen übermäßigen Eingriff in die Eigentumsrechte ohne angemessenen Verfahrensschutz darstellte und eine weit gefasste Definition von strategischen Investitionen enthielt, billigte das Parlament das Gesetz schließlich und der neue Staatspräsident unterzeichnete es.

 

Das Gesetz zielt darauf ab, die Durchführung von Investitionen zu vereinfachen, die für die Slowakische Republik von strategischer Bedeutung sind. Investoren im Sinne des Gesetzes sind nur der Staat, Gemeinden, Selbstverwaltungskreise, juristische Personen mit 100 % Eigentumsanteil, Vereinigungen solcher juristischen Personen, kraft Gesetzes oder von einem Staatsorgan gegründete juristische Personen, juristische Personen mit mehr als 50 % Anteil des Staates und öffentlich-private Partnerschaften (PPP). Strategische Investitionen sind Projekte in den Bereichen Gesundheit, Verkehr, Energie, Industrie, Forschung und Entwicklung sowie Verteidigung und Sicherheit oder andere Projekte, die von der Regierung der Slowakischen Republik in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise festgelegt werden. Die Investition muss sich auf mindestens EUR 50 Mio. belaufen.

 

Das Gesetz bringt mehr Flexibilität für den Investor einer strategischen Investition im Bereich der eigentumsrechtlichen Auseinandersetzung betreffend die Grundstücke und Gebäude für die strategische Investition, bei den Genehmigungsverfahren sowie bei öffentlichen Vergaben in Zusammenhang mit der Investition.

 

Ab der Bescheinigung eines Investitionsprojekts als strategische Investition handelt der Investor im öffentlichen Interesse. Er erwirbt ein Vorkaufsrecht an den betreffenden Grundstücken und darf auch fremde Grundstücke und Gebäude zum Zwecke der Vorbereitung und nach Baubeginn, soweit erforderlich, unbebaute Grundstücke und Straßen betreten. Der Investor ist berechtigt, die Projektimmobilie zu erwerben, und zwar von natürlichen oder privaten juristischen Personen für das 1,2-fache der Entschädigung nach den allgemeinen Enteignungsvorschriften. Der Investor hat das Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages sowie andere relevante Mitteilungen vorzugsweise in den elektronischen Briefkasten gemäß dem e-Gov-Gesetz zuzustellen. Wird das Angebot abgelehnt, kann die Enteignung eingeleitet werden. Es kann auch ein Zwischenbescheid über die Enteignung erlassen werden, wenn die Voraussetzungen für die Enteignung erfüllt sind und nur noch die Frage der Entschädigung offen ist.

 

Zur Vereinfachung der Bau- und Genehmigungsverfahren sind außerdem besondere Vorschriften vorgesehen.

 

Das Gesetz dient auch der Umsetzung der EU-Richtlinie über die Straffung der Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-V) und enthält daher in einem gesonderten Teil besondere Bestimmungen für den Vorgang bei dem Bau der transeuropäischen Verkehrsinfrastruktur.

bpv Braun Partners s.r.o.

Die Anwaltskanzlei bpv BRAUN PARTNERS wurde 2006 gegründet. Das Team arbeitet aber größtenteils viel länger zusammen, damals noch im Rahmen einer der angesehensten internationalen Anwaltskanzleien deutschen Ursprungs. Unser Team bilden etwa 35 slowakische, tschechische, deutsche und britische Juristen sowie Steuerberater. Viele gehören zu den anerkanntesten Spezialisten auf den nationalen Märkten.
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