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Rücktritt von einem über das Internet geschlossenen Vertrag und von einem Vertrag mit digitaler Erfüllung.

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Erfüllt die digitale Leistung gesetzliche Anforderungen nicht, ist die Leistung mangelhaft und der Verbraucher hat Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass sowie das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Wird die digitale Leistung gegen Entgelt geliefert, kann der Verbraucher nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel unerheblich / vernachlässigbar ist.

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Mit Wirkung vom 1. Juli 2024 gilt in der Slowakischen Republik ein neues Verbraucherschutzgesetz, das neue allgemeine gesetzliche Regelungen im Bereich des Verbraucherschutzes mit sich bringt. Anlass für die Verabschiedung des neuen Gesetzes ist die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/770 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2019 über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen.

 

Im Fernabsatz geschlossene Verträge

 

Das neue Konsumentenschutzgesetz gilt auch für Verträge, die im Fernabsatz, also auch über das Internet, geschlossen werden. 
Die neue Gesetzgebung sieht für den Verbraucher die Möglichkeit vor, innerhalb von 14 Tagen von dem bisher geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines unaufgeforderten Besuchs darf der Verbraucher sogar innerhalb von 30 Tagen von dem Vertrag zurücktreten. 


Der Verbraucher kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen von im Fernabsatz geschlossenem Vertrag zurücktreten.

 

Verträge mit digitaler Leistung

 

Ab dem 1. Juli wurde ein Verbrauchervertrag mit digitaler Leistung in das in der Slowakischen Republik gültige Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen.

 

Das Gesetz legt explizit fest, welche Anforderungen  die digitale Leistung erfüllen muss. Erfüllt die digitale Leistung gesetzliche Anforderungen nicht, ist die Leistung mangelhaft und der Verbraucher hat Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass sowie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

Zum Beispiel:
unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre,
- d- wenn die Beseitigung des Mangels nicht möglich ist, oder mit er Mangel der digitalen Erfüllung trotz der Bemühungen, den Mangel zu beseitigen, fortbesteht,
- der Mangel so schwerwiegend ist, dass er das Recht des Verbrauchers auf sofortigen Preisnachlass oder Rücktritt vom Vertrag begründet,
- der Unternehmer erklärt hat (oder es sich aus den Umständen ergibt), dass der Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt wird oder nicht, ohne dem Verbraucher ernsthafte Schwierigkeiten zu bereiten, beseitigt wird.

 

Wird die digitale Leistung gegen Entgelt geliefert, kann der Verbraucher nicht vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel der digitalen Leistung unerheblich / vernachlässigbar  ist. Die Beweislast dafür, dass es sich um einen unerheblichen/ vernachlässigbar Mangel handelt, trägt der Händler.

 

Rechte und Pflichten nach Rücktritt vom Vertrag

 

Nach Rücktritt vom Vertrag haben die Vertragsparteien z.B. die folgenden Rechte und Pflichten:

 

  1. Der Händler hat dem Verbraucher alle im Rahmen des Vertrags erhaltenen Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung über den Rücktritt vom Vertrag zurückzuzahlen. Sämtliche mit der Rücksendung verbundenen Kosten trägt der Händler.
  2. Der Verbraucher ist verpflichtet, die Nutzung der digitalen Erfüllung und deren Weitergabe an Dritte zu unterlassen
  3. Der Unternehmer muss darauf verzichten die Inhalte zu nutzen, die der Verbraucher bei der Nutzung des digitalen Fulfillments bereitgestellt hat.
  4. Der Unternehmer stellt dem Verbraucher auf dessen Wunsch sämtliche vom Verbraucher bei der Nutzung des digitalen Erfüllungsgehilfen bereitgestellten oder erstellten Inhalte zur Verfügung. Der Händler ist verpflichtet, dem Verbraucher diese Inhalte innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos in einem allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format zur Verfügung stellen.

Masnyk Legal s.r.o

Unsere Anwaltskanzlei konzentriert sich auf ausländische und slowakische Unternehmen, insbesondere in der Ost- und Mittelslowakei (Regionen Košice, Prešov, Banska Bystrica, Zilina, Trencin).

Wir bieten Dienstleistungen in den Bereichen Handelsrecht, Arbeitsrecht, Immobilienrecht, Wettbewerb, geistiges Eigentum, Insolvenzrecht und anderen Rechtsbereichen an.

Unsere Firma unterstützt Kunden bei der Strukturierung von Transaktionen, der Sicherung dieser, der Verteidigung ihrer Rechte und bei der Durchsetzung von Pflichten anderer Parteien.

Wir vertreten das Interesse von Mandanten auch vor Gericht und in Verwaltungsverfahren.

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