Eigentlich sollte in der Slowakischen Republik mit Beginn des neuen Jahres ein Insolvenzregister eingeführt werden, das das bestehende Konkursregister („Register úpadcov“) ersetzt. Wegen Verzögerungen bei der öffentlichen Auftragsvergabe für die Software des Insolvenzregisters wird sich die Inbetriebnahme jedoch auf Oktober verschieben.
Grund für die Einführung des neuen Insolvenzregisters
Das Insolvenzregister ist Teil des EU-Aufbauplans, der auf die Verbesserung des Unternehmensumfelds gerichtet ist. Das neue System soll Verwaltungskosten und Dauer von Verfahren drastisch reduzieren durch Digitalisierung und Vereinheitlichung von Insolvenzakte sowie Gerichtsakte. Die derzeit über verschiedene Informationssysteme (Register der Insolvenzverwalter und Handelsblatt) veröffentlichten Informationen werden reduziert.
Änderungen durch das neue Register
Vorinsolvenz-, Insolvenz- und Liquidationsverfahren werden kräftig in einem zentralen Register vereinheitlicht. Das Register wird vom Justizministerium verwaltet und betrieben und ist über die Website des Ministeriums zugänglich. Es soll Übersichtlichkeit und Transparenz schaffen und den Zugang zu relevanten Informationen erleichtern.
Das Register wird Informationen über sämtliche Formen von Insolvenzverfahren (Konkurs, kleiner Konkurs, Restrukturierung, Schuldbefreiung, öffentliche präventive Restrukturierung) und Liquidation sowie Nachtragsliquidation enthalten. Ein neues elektronisches Formular für die Anmeldung von Insolvenzverfahren wird zur Verfügung gestellt. Das System wird eine automatisierte Möglichkeit zur Veröffentlichung von Verfahrenskenndaten, Forderungslisten und Gläubigerdaten enthalten. Auch die Einberufung von Gläubigerversammlungen, die Veröffentlichung von Protokollen der Gläubigerausschüsse, Vermögensverzeichnisse, Erlöslisten und andere Daten, die bisher vom Verwalter im Handelsblatt veröffentlicht werden mussten, werden über das Register möglich sein. Mehr Transparenz wird es auch bei der Verwertung von Vermögenswerten in Insolvenzverfahren geben.
Dies alles dürfte zu einer erheblichen Entlastung der Gerichte und Verwalter führen. Gläubiger werden Informationen über Insolvenzverfahren leichter finden, ohne die Insolvenzakte einsehen zu müssen.
Wir können also mit mehr Transparenz, geringerem administrativen Aufwand, Zentralisierung und Digitalisierung der Datenaufzeichnung rechnen.
Giese & Partner, s.r.o.
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