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Wussten Sie, dass jede ausländische Investition vom Wirtschaftsministerium geprüft werden muss?

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Wie andere EU-Mitgliedstaaten reagiert auch die Slowakei mit einem Prüfmechanismus für ausländische Investitionen auf erhöhten Risiken durch Einflussnahme von Drittländern und strategischer Übernahmen von Unternehmen der Schlüsseltechnologien. Die EU-Verordnung zielt insbesondere darauf ab, die Widerstandsfähigkeit gegenüber Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch Direktinvestitionen aus Drittländern zu stärken und gleichzeitig die Offenheit der EU-Wirtschaft zu wahren.

Wer ist ein ausländischer Investor?


Jede Person, die eine Auslandsinvestition getätigt hat oder zu tätigen beabsichtigt, und kein Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaates ist, bzw. keinen eingetragenen Sitz oder eine Niederlassung in der EU hat, wird als ausländischer Investor betrachtet. Hierzu gehören auch EU-Bürger oder Personen mit Sitz in der EU, die von einer Person oder einer Behörde eines Nicht-EU-Mitgliedsstaates (Drittlandes) kontrolliert werden, oder die Transaktion finanzieren.

Welche Investitionen werden als Auslandsinvestitionen betrachtet und was sind die sog. kritische Auslandsinvestitionen?

 

Eine Auslandsinvestition ist jede Investition, die einem ausländischen Investor ermöglicht, mittelbar oder unmittelbar eine slowakische Zielperson oder einen Teil der Zielperson zu erwerben, bzw. eine tatsächliche Beteiligung an der Zielperson auszuüben.


Kritisch ist insbesondere eine Auslandsinvestition, die im Hinblick auf die Zielperson selbst oder ihre Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der grundlegenden Funktionen des Staates ein erhöhtes Risiko für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung der Slowakei darstellt.


In diesen Fällen führt das slowakische Wirtschaftsministerium eine Prüfung auf obligatorischen Antrag des ausländischen Investors oder von Amts wegen durch. Das Ministerium genehmigt dann entweder die ausländische Investition, entscheidet über eine bedingte Genehmigung oder verbietet die ausländische Investition. Es wird erwartet, dass die Zahl der Anträge auf Überprüfung ausländischer Investitionen in Zukunft stark zunehmen wird.


Vor der eigentlichen Transaktion ist es also notwendig und ratsam, sorgfältig zu prüfen, wer Investor/Käufer ist, und ob die Kriterien eines ausländischen Investors erfüllt sind. Es muss dann bei der Strukturierung und dem Zeitplan berücksichtigt werden, dass die Investition möglicherweise noch vom Wirtschaftsministerium zu überprüfen ist.

Giese & Partner, s.r.o.

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