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Änderungen bei der Entsorgung von Abfällen aus Photovoltaikmodulen

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Der Rat der EU hat eine Änderung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (die "Richtlinie") angenommen, die auch die Entsorgung von Photovoltaikmodulen regelt.

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Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Die Kosten für die Entsorgung von Photovoltaikmodulen, die nach dem 13. August 2012 in Verkehr gebracht wurden, werden vom Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten getragen,
  • Die erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte, die 2018 in die Richtlinie aufgenommen wurde, soll für Produkte gelten, die nach diesem Zeitpunkt in Verkehr gebracht wurden.

Der Grund für diese Änderungen ist die Anpassung der Richtlinie an das Urteil des EuGH  zur teilweisen Ungültigkeit der Richtlinie aufgrund der rückwirkenden Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung für Photovoltaikmodulen, die vor dem 13. August 2012 in Verkehr gebracht wurden.

Die Richtlinie wurde am 19.3.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.
 

Eversheds Sutherland, advokátska kancelária, s.r.o.

Eversheds Sutherland ist eine internationale Anwaltskanzlei, die zu den führenden Anwaltskanzleien in der Slowakei und in der Tschechischen Republik gehört und große lokale und internationale Mandanten vertritt. Sie wurde daher mehrfach in renommierten internationalen Rankings wie Legal500, Chambers and Partners oder IFLR1000 empfohlen.

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