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Wer kann gegen die Entscheidung der URSO in einem Regulierungsverfahren Beschwerde einlegen?

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Energie- und Umweltrecht

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Gemäß dem Gesetz Nr. 250/2012 Slg. über die Regulierung in den netzgebundenen Wirtschaftszweigen kann nur eine Verfahrenspartei, d.h. das Unternehmen, das den Vorschlag für die Genehmigung der Entscheidung im Verfahren zur Preisregulierung/externen Regulierung eingereicht hat, oder das Unternehmen, das die URSO zu regulieren beabsichtigt, gegen die Entscheidung der URSO im Verfahren zur Preisregulierung/externen Regulierung Beschwerde einlegen. Ein Verfahrensbeteiligter ist also keine Person, deren Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt werden können.

 

Die Entscheidung des Gerichtshofs der EU in der Rechtssache C-277/22 Global NRG Kereskedelmi és Tanácsadó Zrt. gegen Magyar Energetikai és Köszmü-szabályozási Hivatal vom 25. Januar 2024 zeigt, dass die Slowakische Republik Art. 41(17) der Richtlinie 2009/73/EG nicht korrekt umgesetzt hat und daher jedes auf dem regulierten Markt tätige Unternehmen, das von der Entscheidung der URSO betroffen ist, das Recht hat, gegen die Entscheidung der URSO im Rahmen des Verfahrens zur Preisregulierung/externen Regulierung Beschwerde einzulegen.

Eversheds Sutherland, advokátska kancelária, s.r.o.

Eversheds Sutherland ist eine internationale Anwaltskanzlei, die zu den führenden Anwaltskanzleien in der Slowakei und in der Tschechischen Republik gehört und große lokale und internationale Mandanten vertritt. Sie wurde daher mehrfach in renommierten internationalen Rankings wie Legal500, Chambers and Partners oder IFLR1000 empfohlen.

Eversheds Sutherland hat weltweit mehr als 3.000 Anwälte in 34 Ländern in Europa, den USA, dem Nahen Osten, Afrika und Asien. Damit gehört Eversheds Sutherland zu den 15 weltweit führenden Anwaltskanzleien. Zu den Mandanten zählen 72 Fortune 100-Unternehmen und 61 FTSE 100-Unternehmen. In der Slowakei und in der Tschechischen Republik verfügt Eversheds Sutherland über ein Büro mit 50 Anwälten, die wichtige lokale und internationale Mandanten vertreten. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in internationalen und führenden tschechischen und slowakischen Anwaltskanzleien sowie über umfangreiche Erfahrung, insbesondere im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, einschließlich Fusionen und Übernahmen, Umweltrecht, Energie- und Arbeitsrecht. Unser Ziel ist es immer, eine individuelle rechtliche Lösung für ein bestimmtes Problem oder eine bestimmte Situation zu finden. Gleichzeitig bauen wir auf unserem Wissen, unserer Erfahrung auf und konzentrieren uns auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Die Anforderungen, die wir an unsere Arbeit stellen, sind: hoher Inhalt und formale Qualität sowie die Aktualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen und ein persönlicher Ansatz. Neben Tschechisch und Slowakisch bieten wir juristische Dienstleistungen auch in Englisch und Deutsch an. Mehr Informationen finden sie unter www.eversheds-sutherland.com.

Autor

  • Sylvia Berová

    Sylvia Berová

    Rechtsanwältin

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