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Wie geht es weiter mit dem Gleichgewicht der Geschlechter - gilt das auch für Ihr Unternehmen?

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Der Bereich der Compliance ist sehr breit gefächert, und Unternehmen können leicht den Überblick über all die Vorschriften und Regeln verlieren, die sie bei ihrer Tätigkeit befolgen müssen. Unter anderem wird das Gleichgewicht der Geschlechter Teil der ESG-Berichterstattung sein, d. h. der nichtfinanziellen Sozialberichterstattung.

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Das Gesetz Nr. 300/2024 Slg. über die Leitung einer börsennotierten Gesellschaft ist ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt der Slowakischen Republik auf dem Gebiet der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vielfalt am Arbeitsplatz. Dieses Gesetz wurde infolge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2381 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. November 2022 verabschiedet, die die Mitgliedstaaten verpflichtet, Vorschriften zur Verbesserung des Geschlechterverhältnisses in der Geschäftsführung börsennotierter Unternehmen einzuführen. Die Richtlinie hätte bis spätestens 28. Dezember 2024 in nationales Recht umgesetzt werden müssen, d. h. die Slowakische Republik hat es geschafft, die Umsetzung fristgerecht abzuschließen. Ziel der Richtlinie ist es, eine faire und gleichberechtigte Vertretung von Frauen und Männern in Führungspositionen zu gewährleisten und so die Gleichstellung der Geschlechter, Transparenz und Effizienz in der Unternehmensführung zu fördern.

Das Gesetz Nr. 300/2024 Slg. regelt die Vorschriften, die börsennotierte Unternehmen in der Slowakischen Republik einhalten müssen, um die in der europäischen Richtlinie festgelegten Ziele für ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis zu erreichen. Dazu gehören insbesondere:


1.    Verpflichtung zur Gewährleistung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses:
  • Börsennotierte Unternehmen müssen sicherstellen, dass bis zum 31. Dezember 2026 mindestens 40 % der nicht geschäftsführenden Direktoren in ihren Verwaltungsräten dem unterrepräsentierten Geschlecht angehören.
  • Gilt die Quote für die Leitungsorgane insgesamt (einschließlich der Exekutivfunktionen), beträgt der Anteil mindestens 33 %.

2.    Transparenz und faire Auswahlverfahren:
  • Die Unternehmen sind verpflichtet, klare und diskriminierungsfreie Auswahlverfahren für die Besetzung von Führungspositionen festzulegen. Bei der Auswahl der Kandidaten werden nicht nur die Qualifikationen, sondern auch das Geschlecht berücksichtigt.
  • Das Gesetz verlangt eine Rechtfertigung für jede Entscheidung, wenn die Auswahl nicht zur Erfüllung der Quote führt.

3.    Überwachung und Kontrolle:
  • Börsennotierte Unternehmen sind verpflichtet, den zuständigen Aufsichtsbehörden regelmäßig über den Stand der Gleichstellung von Frauen und Männern zu berichten.
  • Die Aufsichtsbehörden werden die Einhaltung der Gesetze überwachen und im Falle der Nichteinhaltung Konsequenzen ziehen.  

4.    Sanktionen bei Nichteinhaltung:
  • Unternehmen, die sich nicht an die Quoten halten oder nicht über transparente Verfahren verfügen, können mit einer Geldstrafe von bis zu 100 000 € belegt werden. Informationen über Verstöße werden in den Bericht über die Geschlechtergleichstellung aufgenommen.  

5.    Unter Berücksichtigung der Größe des Unternehmens:
  • Die Vorschriften gelten nur für große Unternehmen, die auch an einer Börse in einem oder mehreren EU-Mitgliedstaaten oder einem EWG-Vertragsstaat notiert sind. Micro-, kleine und mittlere Unternehmen sind nicht erfasst.

 

Praktische Auswirkungen des Gesetzes


Neben der Erhöhung des Frauenanteils in der Unternehmensleitung können die neuen Rechtsvorschriften auch zu einer Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zu Veränderungen in der Unternehmenskultur führen. Forschungsergebnisse deuten darauf hin, dass geschlechtsspezifisch ausgewogene Teams bessere Leistungen erbringen können, was sich positiv auf die Unternehmensleistung auswirken könnte.

 

Begrenzte Wirksamkeit des Gesetzes bis 2038


Das Gesetz Nr. 300/2024 Slg. hat eine begrenzte Gültigkeit bis zum 31. Dezember 2038. Der Grund dafür ist die Annahme, dass bis zu diesem Datum ein langfristiger kultureller und organisatorischer Wandel in den Unternehmen erreicht sein wird, so dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis ein natürlicher Bestandteil ihrer Funktionsweise ist. 

Eversheds Sutherland, advokátska kancelária, s.r.o.

Eversheds Sutherland ist eine internationale Anwaltskanzlei, die zu den führenden Anwaltskanzleien in der Slowakei und in der Tschechischen Republik gehört und große lokale und internationale Mandanten vertritt. Sie wurde daher mehrfach in renommierten internationalen Rankings wie Legal500, Chambers and Partners oder IFLR1000 empfohlen.

Eversheds Sutherland hat weltweit mehr als 3.000 Anwälte in 34 Ländern in Europa, den USA, dem Nahen Osten, Afrika und Asien. Damit gehört Eversheds Sutherland zu den 15 weltweit führenden Anwaltskanzleien. Zu den Mandanten zählen 72 Fortune 100-Unternehmen und 61 FTSE 100-Unternehmen. In der Slowakei und in der Tschechischen Republik verfügt Eversheds Sutherland über ein Büro mit 50 Anwälten, die wichtige lokale und internationale Mandanten vertreten. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in internationalen und führenden tschechischen und slowakischen Anwaltskanzleien sowie über umfangreiche Erfahrung, insbesondere im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, einschließlich Fusionen und Übernahmen, Umweltrecht, Energie- und Arbeitsrecht. Unser Ziel ist es immer, eine individuelle rechtliche Lösung für ein bestimmtes Problem oder eine bestimmte Situation zu finden. Gleichzeitig bauen wir auf unserem Wissen, unserer Erfahrung auf und konzentrieren uns auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Die Anforderungen, die wir an unsere Arbeit stellen, sind: hoher Inhalt und formale Qualität sowie die Aktualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen und ein persönlicher Ansatz. Neben Tschechisch und Slowakisch bieten wir juristische Dienstleistungen auch in Englisch und Deutsch an. Mehr Informationen finden sie unter www.eversheds-sutherland.com.

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