Die Verrechnungspreiskontrollen werden strenger und umfassender
In der Praxis konzentrieren sich die Finanzämter nicht nur auf die eigentlichen Preise, sondern auch auf den wirtschaftlichen Zweck der Transaktion – also darauf, ob eine solche Transaktion zwischen unabhängigen Unternehmen überhaupt zustande gekommen wäre, ob die Risiken angemessen verteilt sind und ob die Art der Zahlungen den üblichen Marktbedingungen entspricht.
Zu den am häufigsten geprüften Bereichen gehören:
- die korrekte Einstufung des Herstellertyps bzw. des Vertriebstyps,
- vergleichende Analysen mit unabhängigen Unternehmen,
- die Auswahl der geeigneten Verrechnungspreismethode,
- sowie die sachgerechte Aggregation von Transaktionen entsprechend ihrem Charakter.
Immer häufiger rücken auch Finanztransaktionen in den Vordergrund – beispielsweise konzerninterne Darlehen, Cash-Pooling oder die Gewährung von Garantien, bei denen Unternehmen ihren internen Kreditrating-Prozess nachvollziehbar dokumentieren müssen.
Verrechnungspreise sind längst keine reine „Papierpflicht“ mehr. Für slowakische Unternehmen stellen sie einen der wesentlichen Bereiche steuerlicher Risiken dar. Sorgfältig erstellte Dokumentation, eine korrekt gewählte Methode und die Einhaltung der OECD-Grundsätze können dem Unternehmen nicht nur finanzielle Nachteile ersparen, sondern auch lange Monate der Klärung während einer Steuerprüfung.
Die Finanzverwaltung kann den Steuerpflichtigen jederzeit – nicht nur während einer Steuerprüfung – zur Vorlage der Dokumentation auffordern. Die Frist dafür beträgt lediglich 15 Tage ab Zustellung der Aufforderung – ohne Möglichkeit der Verlängerung.
Eine Nichtvorlage der Dokumentation kann nicht nur zu einer Geldstrafe von bis zu 3.000 EUR führen, sondern auch zur Einleitung einer Steuerprüfung und zu einer nachträglichen Steuernachforderung. Die Finanzämter können Transaktionen rückwirkend bis zu 10 Jahre prüfen.
Vollständige Dokumentation als Präventionsinstrument
Auch wenn nicht alle Unternehmen zur Führung einer vollständigen Dokumentation verpflichtet sind, lohnt sich ihre Erstellung in der Praxis. Das Finanzamt kann jederzeit ergänzende Informationen über das gesetzliche Mindestmaß hinaus anfordern.
Eine ordnungsgemäß geführte Dokumentation zeigt zugleich, dass das Unternehmen transparent handelt und den Fremdvergleichsgrundsatz einhält – was das Risiko einer Steuernachforderung deutlich reduziert.
Neue Regeln und verschärfte Meldepflichten für Transaktionen ab 2025
Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat die neue Richtlinie Nr. MF/012879/2025-724 über den Inhalt der Verrechnungspreisdokumentation veröffentlicht, die die bisherige Version aus dem Jahr 2022 ersetzt. Gleichzeitig wurde ein neues Formular für die Körperschaftsteuererklärung veröffentlicht (DPPO) – einschließlich einer überarbeiteten Tabelle I – Transaktionen mit verbundenen Unternehmen.
Auf den ersten Blick handelt es sich um kleinere Änderungen, ihre Auswirkungen werden jedoch erheblich sein. Künftig muss jeder Steuerpflichtige mit Transaktionen mit verbundenen Personen – unabhängig davon, welchen Dokumentationstyp er führen muss – detaillierte Angaben direkt in der Steuererklärung machen:
- die genaue Art der Transaktion,
- den Namen und das Sitzland der Gegenpartei,
- den Transaktionswert.
Diese Änderungen gelten erstmals für Steuererklärungen, die nach dem 31. Dezember 2025 eingereicht werden.
Die Finanzverwaltung erhält damit ein detaillierteres Bild über die Transaktionen der Steuerpflichtigen. Dadurch können risikobehaftete Fälle schneller identifiziert und Prüfungen gezielter auf bestimmte Transaktionstypen ausgerichtet werden – beispielsweise konzerninterne Darlehen, Lizenzgebühren oder Dienstleistungen mit Unternehmen in Jurisdiktionen wie den Niederlanden oder Zypern.
Das bedeutet, dass Verrechnungspreise weiterhin unter intensiver Kontrolle stehen werden. Unternehmen sollten daher der Qualität der Eingangsdaten und der sorgfältigen Ausfüllung der Steuererklärung besondere Aufmerksamkeit schenken.
Fazit
Die neuen Regeln führen dazu, dass die Finanzverwaltung mehr Informationen über die Transaktionen der Steuerpflichtigen erhält als je zuvor. Für Unternehmen bedeutet das ein erhöhtes Prüfungsrisiko, aber auch die Möglichkeit, ihre Prozesse vollständig unter Kontrolle zu haben.
Um auf eine mögliche Steuerprüfung im Bereich Verrechnungspreise vorbereitet zu sein, empfiehlt es sich, auf mehrere Schlüsselfaktoren zu achten:
- die Dokumentation der Verrechnungspreise regelmäßig zu aktualisieren, insbesondere bei Änderungen der Organisationsstruktur, beim Transfer von Mitarbeitern, Vermögenswerten oder Funktionen,
- Transaktionen mit niedriger Profitabilität, verlustbringende Unternehmen sowie Geschäfte mit Unternehmen aus Ländern mit begünstigten Regimen besonders zu überwachen, da diese häufig im Fokus der Finanzverwaltung stehen,
- die Dokumentation rechtzeitig – am besten bereits nach Abschluss des relevanten Zeitraums – mit Experten zu konsultieren, um Risiken frühzeitig zu identifizieren, eventuelle Anpassungen vorzunehmen oder Unterlagen zu ergänzen und sicherzustellen, dass die Dokumentation logisch aufgebaut und verteidigungsfähig ist.
Sorgfältig vorbereitete Verrechnungspreisdokumentation, transparente Daten und eine frühzeitige Anpassung an neue Vorschriften sind heute der beste Schutz vor unangenehmen Überraschungen während einer steuerlichen Prüfung.
Accace verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen. Dabei achtet das Unternehmen auf eine korrekte Festlegung des Verrechnungspreises. Ziel ist es, die optimale Lösung für den Kunden zu finden und gleichzeitig das Risiko im Falle einer Steuerprüfung zu minimieren.