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Nachweispflicht zur Vermeidung einer 35%-igen Quellensteuer

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Das Finanzministerium der Slowakischen Republik (SR) hat die Liste der kooperierenden Staaten ab dem 1. Januar 2025 aktualisiert. Diese Liste ist entscheidend für die korrekte Bestimmung der Höhe der Quellensteuer bei grenzüberschreitenden Transaktionen.

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Das Finanzministerium der Slowakischen Republik aktualisiert die Liste der kooperierenden Staaten jedes Jahr am 1. Januar.  Als kooperierende Staaten gelten die Staaten, mit denen die Slowakische Republik ein internationales Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung oder ein internationales Abkommen über den Austausch von steuerbezogenen Informationen geschlossen hat. Auf der Grundlage dieser Liste wird dann der entsprechende Quellensteuersatz auf grenzüberschreitende Transaktionen angewandt. Für kooperierende Länder wird im Allgemeinen je nach Art der Transaktion (z. B. Dividenden, Lizenzgebühren, Zinsen) ein Satz von derzeit 7%, 13% oder 19% angewandt, während für Transaktionen mit Unternehmen aus nicht kooperierenden Ländern ein höherer Quellensteuersatz von 35 % gilt.


Um einen möglichen Missbrauch des Gesetzes durch die unzulässige Inanspruchnahme von Steuervorteilen oder Steuervermeidung durch so genannte „Zweckgesellschaften“ bei grenzüberschreitenden Transaktionen zu verhindern, wurde das Konzept des Endnutzers eingeführt.


Wenn der Endnutzer der Einkünfte nicht identifizierbar ist, gilt nach nationalem Recht ein Quellensteuersatz von 35 %, auch wenn die Transaktion mit einem Unternehmen aus einem kooperierenden Land erfolgt. Der Steuerpflichtige, der die Zahlung vornimmt, ist für die Einbehaltung der korrekten Quellensteuer verantwortlich. Aus diesem Grund hat die Finanzverwaltung der Slowakischen Republik im August 2023 die Information 3/MZ/2023/I herausgegeben, die als Leitfaden für Steuerzahler dienen soll, wie der Nachweis über den Endnutzer erbracht werden kann.


Art, Form, Umfang und Häufigkeit des Nachweises über den Endnutzer der Einkünfte hängen von der Risikoeinschätzung des Steuerpflichtigen ab. Auf der Grundlage dieser Risikoeinschätzung können die folgenden Dokumente als Nachweis vorgelegt werden (empfohlene Musterdokumente sind in der erteilten Information enthalten):
 

  • In Fällen mit geringem Risiko ist eine eidesstattliche Erklärung des Einkommensempfängers („Affidavit“) ausreichend.
  • In Fällen mit mittlerem Risiko sind eine eidesstattliche Erklärung und eine Auswertung der Angaben in einem vom Einkommensempfänger ausgefüllten Fragebogen („Fragebogen“) empfohlen.
  • In Fällen mit hohem Risiko ist die eidesstattliche Erklärung, der ausgefüllte Fragebogen und andere Unterlagen empfohlen, die die Angaben des Empfängers in der eidesstattlichen Erklärung und im Fragebogen belegen.

TPA TAX, s.r.o.

TPA Slovakia gehört zu den führenden Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsfirmen in der Slowakei.
Wir sind seit 2001 in der Slowakei tätig, wo wir mittlerweile mehr als 70 Angestellte beschäftigen. Unsere Büros befinden sich in Bratislava und in Košice.
Durch die Allianzpartnerschaft mit dem Baker Tilly International Netzwerk sind die zwölf Länder der eigenständigen TPA Gruppe weltweit bestens vernetzt und können in allen wirtschaftlich bedeutenden Städten und Regionen der Welt hochqualitative Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Das Baker Tilly International Netzwerk besteht aktuell aus 122 unabhängigen Mitgliedern in 146 Ländern mit insgesamt über 30.000 Mitarbeitern und 742 Büros und zählt mit diesem Angebot zu den „Top Ten“ der weltweit tätigen Beratungsnetzwerke.

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