Logo der Die Deutsch-Slowakische Industrie-und Handelskammer

Änderungen bei der Mindeststeuerberichterstattung

  • News

Die neue DAC9-Richtlinie bringt nützliche Änderungen bei der Mindeststeuer zur Vereinfachung der Verwaltung.

Booking

Am 14.4.2025 hat der Rat der Europäischen Union („EU“) die neue Richtlinie DAC9 verabschiedet, deren Ziel es ist, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der neuen Mindeststeuer zu regeln, zu vereinfachen und auszuweiten.

 

Das slowakische Gesetz über die Mindeststeuer legt Anforderungen für die Übermittlung von Informationen zur Festsetzung der Mindeststeuer („Meldung“) fest. Die Meldung muss von jedem Unternehmen einer multinationalen Unternehmensgruppe in dem Land, in dem es ansässig ist, eingereicht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Meldung im Namen der Unternehmen auch zentral durch die Hauptmuttergesellschaft oder einen anderen benannten Melder einzureichen, wodurch die Unternehmen von der Verpflichtung zur lokalen Meldung befreit werden.

 

Die DAC9-Richtlinie regelt und vereinfacht diese zentrale Meldung durch die Veröffentlichung eines standardisierten Meldemusters mit Angaben zur Ermittlung der Mindeststeuer („GIR-Meldung“). Das Ergebnis wird ein harmonisierter Berichtsrahmen innerhalb der EU sein, der zu mehr Transparenz führen dürfte.

 

Die Mitteilung zur Festsetzung der Mindeststeuer auf lokaler Ebene/GIR-Mitteilung muss erstmals bis zum 30.6.2026 beim Finanzamt eingereicht werden.

 

Für die zentrale GIR-Mitteilung definiert und erweitert die DAC9-Richtlinie auch die Regeln für den automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU. GIR-Meldungen sollten zwischen den EU-Mitgliedstaaten innerhalb von drei Monaten nach dem Abgabetermin ausgetauscht werden. Für den allerersten Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten gilt eine Ausnahmeregelung, wonach eine Frist von sechs Monaten (d. h. bis zum 31.12.2026) festgelegt ist.

 

 

Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die DAC9-Richtlinie bis spätestens 31.12.2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 1.1.2026 anzuwenden.

TPA TAX, s.r.o.

TPA Slovakia gehört zu den führenden Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsfirmen in der Slowakei.
Wir sind seit 2001 in der Slowakei tätig, wo wir mittlerweile mehr als 70 Angestellte beschäftigen. Unsere Büros befinden sich in Bratislava und in Košice.
Durch die Allianzpartnerschaft mit dem Baker Tilly International Netzwerk sind die zwölf Länder der eigenständigen TPA Gruppe weltweit bestens vernetzt und können in allen wirtschaftlich bedeutenden Städten und Regionen der Welt hochqualitative Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Das Baker Tilly International Netzwerk besteht aktuell aus 122 unabhängigen Mitgliedern in 146 Ländern mit insgesamt über 30.000 Mitarbeitern und 742 Büros und zählt mit diesem Angebot zu den „Top Ten“ der weltweit tätigen Beratungsnetzwerke.

Autori

In den Kategorien:

Die neuesten Nachrichten lesen

Alle Neuigkeiten ansehen
  • pexels-pixabay-48148.jpg Neuigkeiten

    Elektronisierung am Arbeitsplatz: Ersetzt ein „Klick“ eine Unterschrift?

    Kann die handschriftliche Unterschrift des Arbeitnehmers durch ein einfaches „Anklicken“ ersetzt werden? Ja – jedoch nur dann, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die internen Regelungen entsprechend korrekt ausgestaltet sind.

  • Noerr_Datenschutzrecht_3_24 Neuigkeiten

    Einschränkung des Zugangs zu Daten über wirtschaftliche Eigentümer

    Wer darf tatsächlich sehen, wer hinter den Unternehmen in der Slowakei steht? Entscheidungen der europäischen Gerichte verändern den Zugang zu Daten über wirtschaftlich Berechtigte und stellen das Spannungsfeld zwischen Transparenz und Datenschutz in den Vordergrund.

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Informationszentrum finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts...

Zum Info Hub