Die Novelle des Gesetzes Nr. 297/2008 Slg. über den Schutz vor der Legalisierung von Erträgen aus Straftaten und über den Schutz vor der Terrorismusfinanzierung sowie über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (AML-Gesetz), die bislang von der Regierung der Slowakischen Republik gebilligt wurde, bringt Änderungen mit sich, die auf die Empfehlungen und Anforderungen des Moneyval-Ausschusses reagieren. Ziel ist es, die Transparenz zu erhöhen und die slowakische Rechtsregelung an internationale Standards anzupassen.
Insbesondere wird die Definition des wirtschaftlichen Eigentümers geändert. Bei Vermögensvereinigungen wird vorgeschlagen, den Begriff „bedeutender Vorteil“ um das Wort „bedeutend“ zu kürzen, und es werden neue Kriterien ergänzt, um Personen zu identifizieren, die tatsächliche Kontrolle über das Vermögen innerhalb der Vereinigung ausüben, sei es durch direktes oder indirektes Eigentum. Zudem wird vorgeschlagen, die Anforderungen an die Identifizierung von Begünstigten zu erweitern, die anhand ihrer Merkmale bei ausländischen Trusts bestimmt werden.
Eine weitere wesentliche Änderung ist der Vorschlag, den Umfang der Identifizierung von Personen in der Leitung juristischer Personen zu erweitern – künftig reicht es nicht mehr aus, nur die zur Vertretung des Unternehmens berechtigte Person festzustellen. Vielmehr müssen die Namen aller Personen erhoben werden, die Führungsfunktionen innehaben, insbesondere der Mitglieder der Leitungsorgane. Verpflichtete Personen sollen sich bei der Überprüfung von Informationen zum wirtschaftlichen Eigentümer nicht mehr ausschließlich auf Daten aus dem Register der juristischen Personen, Unternehmer und Behörden verlassen.
Die Novelle sieht außerdem die Einrichtung eines neuen Registers ausländischer Trusts vor, dessen Verwalter das Innenministerium der Slowakischen Republik sein soll.
Die Gesetzesänderung betrifft vor allem die verpflichteten Personen und die wirtschaftlichen Eigentümer, wobei der Schwerpunkt auf einer genaueren Überprüfung der tatsächlichen Eigentümer von Vermögen innerhalb von Truststrukturen liegt.
Das Inkrafttreten der Novelle des AML-Gesetzes ist für den 1. März 2026 vorgesehen.
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