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Neue Regeln für erneuerbare Energien: Einheitliches Genehmigungsverfahren, überragendes öffentliches Interesse und Beschleunigungsgebiete

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Seit dem 1. November 2025 gelten die Änderungen der UVP-, IPPC- und EE-Gesetze. Welche Auswirkungen wird das auf die Entwicklung erneuerbarer Energien in der Slowakei haben?

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Die Entwicklung erneuerbarer Energiequellen in der Slowakei erhielt im November einen neuen Impuls. Am 1. November 2025 traten die Novellen der folgenden Gesetze in Kraft: des Gesetzes Nr. 24/2006 Z. z. über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz), des Gesetzes Nr. 39/2013 Z. z. über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC-Gesetz) und Gesetz Nr. 309/2009 Z. z. über die Förderung erneuerbarer Energiequellen (EE-Gesetz).     

 

Im Bereich der erneuerbaren Energiequellen verfolgen diese Änderungen insbesondere die folgenden Ziele:

 

  1. Umsetzung der überarbeiteten Fassung der EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung erneuerbarer Energiequellen (RED III),
  2. Optimierung des UVP-Verfahrens und der damit verbundenen Genehmigungsverfahren.   

 

Im Zusammenhang mit der Umsetzung der RED III halten wir es für notwendig, vor allem die folgenden Themen zu betonen: 

 

  1. sogenannte Beschleunigungsgebiete, d. h. Gebiete, die vom Staat als geeignet und bereit für die Entwicklung ausgewählter Arten von erneuerbaren Energiequellen ausgewiesen wurden. Das derzeit geltende EE-Gesetz (i) enthält eine Definition der Beschleunigungsgebiete, und (ii) verpflichtet das Wirtschaftsministerium, ein Dokument zur Festlegung der Beschleunigungsgebiete zu erstellen. Das UVP-Gesetz verleiht dem Umweltministerium die Zuständigkeit, in einer Verordnung die Kriterien für Beschleunigungsgebiete für Windenergie und die Methodik für die Entwicklung der Windenergie in der Slowakei festzulegen. 
  2. Das EE-Gesetz legt fest, dass die Planung, der Bau und der Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen und damit verbundene Tätigkeiten als überragendes öffentliches Interesse gelten. In besonderen Verfahren, einschließlich der UVP, sollten erneuerbare Energiequellen daher Vorzug haben.

 

Um die UVP und die damit verbundenen Genehmigungsverfahren effizienter zu gestalten, wird ab dem 1. November 2025 durch die UVP- und IPPC-Gesetze ein neues Verfahren eingeführt – das sogenannte einheitliche Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energiequellen, für die die slowakische Umweltinspektion als zuständige Behörde fungiert.  Die Optimierung und Beschleunigung soll vor allem darin bestehen, dass die UVP und das Baugenehmigungsverfahren in ein einziges Verfahren integriert werden, dessen Ergebnis eine sogenannte einheitliche Genehmigung ist.

 

In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob diese Änderungen die Entwicklung der erneuerbaren Energiequellen in der Slowakei tatsächlich in die richtige Richtung vorantreiben werden.

Eversheds Sutherland, advokátska kancelária, s.r.o.

Eversheds Sutherland ist eine internationale Anwaltskanzlei, die zu den führenden Anwaltskanzleien in der Slowakei und in der Tschechischen Republik gehört und große lokale und internationale Mandanten vertritt. Sie wurde daher mehrfach in renommierten internationalen Rankings wie Legal500, Chambers and Partners oder IFLR1000 empfohlen.

Eversheds Sutherland hat weltweit mehr als 3.000 Anwälte in 34 Ländern in Europa, den USA, dem Nahen Osten, Afrika und Asien. Damit gehört Eversheds Sutherland zu den 15 weltweit führenden Anwaltskanzleien. Zu den Mandanten zählen 72 Fortune 100-Unternehmen und 61 FTSE 100-Unternehmen. In der Slowakei und in der Tschechischen Republik verfügt Eversheds Sutherland über ein Büro mit 50 Anwälten, die wichtige lokale und internationale Mandanten vertreten. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in internationalen und führenden tschechischen und slowakischen Anwaltskanzleien sowie über umfangreiche Erfahrung, insbesondere im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, einschließlich Fusionen und Übernahmen, Umweltrecht, Energie- und Arbeitsrecht. Unser Ziel ist es immer, eine individuelle rechtliche Lösung für ein bestimmtes Problem oder eine bestimmte Situation zu finden. Gleichzeitig bauen wir auf unserem Wissen, unserer Erfahrung auf und konzentrieren uns auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Die Anforderungen, die wir an unsere Arbeit stellen, sind: hoher Inhalt und formale Qualität sowie die Aktualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen und ein persönlicher Ansatz. Neben Tschechisch und Slowakisch bieten wir juristische Dienstleistungen auch in Englisch und Deutsch an. Mehr Informationen finden sie unter www.eversheds-sutherland.com.

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