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(Nicht-)Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit im Kollaudierungs- und anderem Genehmigungsverfahren

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Nicht in jedem Verfahren, das auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) folgt, hat die betroffene Öffentlichkeit (NGOs) den Status einer Verfahrenspartei. Die Rechtsprechung gibt klare Grenzen, die in Verwaltungsverfahren berücksichtigt werden müssen.

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Die Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsprozessen im Sinne des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Gesetz) sollte nur mit jenen Genehmigungsverfahren verknüpft werden, deren Ergebnis eine Genehmigung zur Durchführung von Arbeiten oder Eingriffen ist, die den physischen Zustand von Bauwerken oder der betroffenen Landschaft verändern (vorgeschlagene Tätigkeit).

Anders ausgedrückt: Wenn z. B. der Bau eines Kraftwerks einer UVP unterliegt, dann für die Beteiligung der Öffentlichkeit sind nur die Folgeverfahren relevant, die die Realisierung dieses Baus erlauben; nicht jedoch andere Verfahren, die sich auf den Betrieb des Kraftwerks beziehen und keine physische Umsetzung des Baus darstellen und nicht in das Bauwerk oder die Landschaft eingreifen.

Eine Kollaudierung, mit der die Nutzung eines Bauwerks ohne dessen Änderung vor der Fertigstellung genehmigt wird, ist keine Genehmigung zur Durchführung von Arbeiten oder Eingriffen, die den physischen Zustand von Bauwerken oder der betroffenen Landschaft verändern. Daher hat die betroffene Öffentlichkeit in einem solchen Verfahren keine Parteistellung (Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts der Slowakischen Republik, Az. 3 Svk 21/2021).

Weitere Beispiele für Verfahren, in denen die betroffene Öffentlichkeit keine Parteistellung hat, sind z. B.:

  • die Verlängerung einer bestehenden Betriebsgenehmigung für einen Flughafen ohne bauliche Maßnahmen oder Eingriffe, die die physische Realität der betroffenen Landschaft verändern (Rechtssache C-275/09), oder
  • die Fortsetzung des Betriebs einer bestehenden Deponie ohne Genehmigung ihrer Änderung/Erweiterung oder Verlagerung durch Arbeiten oder Eingriffe, die ihren physischen Zustand verändern (Rechtssache C-121/11).

Eversheds Sutherland, advokátska kancelária, s.r.o.

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