Logo der Die Deutsch-Slowakische Industrie-und Handelskammer

Verrechnungspreisanpassungen sind nicht zwingend umsatzsteuerneutral

  • News

Verrechnungspreisanpassungen zwischen verbundenen Unternehmen werden häufig als ertragsteuerliches Thema betrachtet. Zwei aktuelle Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union zeigen jedoch, dass die konkrete Ausgestaltung und Dokumentation solcher Anpassungen auch erhebliche umsatzsteuerliche Auswirkungen haben kann.

stevepb-income-tax-4097292.jpg

Multinationale Unternehmensgruppen nehmen regelmäßig Verrechnungspreisanpassungen (sog. TP Adjustments) vor, um sicherzustellen, dass die Profitabilität der einzelnen Konzerngesellschaften ihren Funktionen, Risiken und eingesetzten Vermögenswerten entspricht. Derartige Anpassungen werden grundsätzlich vor allem aus ertragsteuerlicher Sicht und unter Berücksichtigung der Verrechnungspreisgrundsätze beurteilt. Die aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union bestätigt jedoch, dass sie auch zu umsatzsteuerlichen Implikationen führen können.

 

Für die umsatzsteuerliche Beurteilung ist nicht allein entscheidend, dass eine Zahlung anhand einer Verrechnungspreismethode berechnet oder als Anpassung der Profitabilität bezeichnet wird. Maßgeblich ist vielmehr ihre wirtschaftliche Betrachtungsweise. Zu prüfen sind insbesondere der Grund für die Zahlung, das Verhältnis zwischen den beteiligten Gesellschaften und die Frage, ob die Zahlung mit einer konkreten Lieferung oder Leistung zusammenhängt.

 

In der Rechtssache Arcomet erbrachte die Muttergesellschaft gegenüber ihrer Tochtergesellschaft bestimmte geschäftliche und Leitungstätigkeiten und übernahm zugleich einen Teil der mit deren Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken. Die Höhe der Zahlung richtete sich nach der von der Tochtergesellschaft erzielten Profitabilität. Der Gerichtshof kam zu dem Ergebnis, dass auch eine auf Grundlage der Profitabilität berechnete Zahlung ein umsatzsteuerbares Entgelt für eine Dienstleistung darstellen kann, sofern zwischen den ausgeübten Tätigkeiten und der Zahlung ein hinreichend unmittelbarer Zusammenhang besteht.

 

In der Rechtssache Stellantis Portugal wurden hingegen die Fahrzeugpreise so angepasst, dass die Vertriebsgesellschaft eine im Voraus vereinbarte Gewinnmarge erzielt. Der Gerichtshof stellte klar, dass eine bloße Anpassung der Profitabilität nicht automatisch ein Entgelt für eine Dienstleistung darstellt. Erbringt eine Gesellschaft gegenüber der anderen keine konkrete Leistung, kann vielmehr eine nachträgliche Anpassung des Preises der ursprünglichen Warenlieferungen vorliegen, die entsprechend auch umsatzsteuerlich zu berücksichtigen ist.

Beide Urteile zeigen, dass die umsatzsteuerliche Behandlung einer Verrechnungspreisanpassung von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängt. Von besonderer Bedeutung ist, welche Regelungen sich aus den konzerninternen Vereinbarungen ergeben, welche Tätigkeiten die Gesellschaften tatsächlich ausüben, wie die Zahlung berechnet wird, ob sie an frühere Lieferungen oder sonstige Leistungen anknüpft und auf welche Weise sie in Rechnung gestellt und buchhalterisch erfasst wird.

 

Eine unzutreffende Ausgestaltung muss dabei für die Unternehmensgruppe nicht steuerneutral bleiben.  Der leistende Unternehmer kann verpflichtet sein, die in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer abzuführen, während dem Leistungsempfänger unter Umständen kein entsprechendes Vorsteuerabzugsrecht zusteht.  Für die Unternehmensgruppe kann daraus eine zusätzliche Belastung bis zur Höhe des jeweils anwendbaren Umsatzsteuersatzes entstehen. Bei grenzüberschreitenden Warenlieferungen ist zudem zu prüfen, ob sich die Preisanpassung auf die ursprünglichen Lieferungen auswirkt und ob die Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung weiterhin erfüllt und ordnungsgemäß nachgewiesen sind.  Eine unzureichende Dokumentation kann zur Infragestellung der Steuerbefreiung und zu einer Nachbesteuerung führen.

 

Ebenso wichtig ist, dass die Verträge, die Verrechnungspreisdokumentation, die Rechnungsstellung und die umsatzsteuerliche Behandlung den Grund und die wirtschaftliche Betrachtungsweise der Verrechnungspreisanpassung einheitlich und konsistent abbilden. Wird dieselbe Zahlung in den einzelnen Dokumenten unterschiedlich dargestellt, kann dies im Rahmen einer Betriebsprüfung Fragen hinsichtlich ihrer zutreffenden umsatzsteuerlichen Behandlung, der Abführung der Umsatzsteuer, des Vorsteuerabzugs oder einer etwaigen Berichtigung der Steuerbemessungsgrundlage der ursprünglichen Lieferungen aufwerfen.

 

Da die Finanzverwaltungen dieser Thematik im Rahmen der Betriebsprüfungen zunehmend Aufmerksamkeit widmen, sollten Unternehmen ihre bestehenden Verrechnungspreismodelle frühzeitig überprüfen und sicherstellen, dass sowohl die Dokumentation als auch die praktische umsatzsteuerliche Behandlung den tatsächlich zwischen den verbundenen Unternehmen ausgeführten Transaktionen entsprechen. Hat die Finanzverwaltung die umsatzsteuerliche Behandlung der Verrechnungspreisanpassung bereits infrage gestellt, kann dennoch Raum für eine entsprechende Verteidigung im Steuerverfahren oder in einem anschließenden Gerichtsverfahren bestehen. Dabei unterstützen wir Sie gerne.

 

Darüber hinaus beurteilen wir gerne die umsatzsteuerliche Behandlung von Verrechnungspreisanpassungen, überprüfen die Übereinstimmung der konzerninternen Vereinbarungen und der Verrechnungspreisdokumentation mit der Rechnungsstellung und der umsatzsteuerlichen Erfassung und helfen Ihnen dabei, die damit verbundenen Prozesse so auszugestalten, dass sie nachvollziehbar, vertretbar und auch auf eine mögliche Betriebsprüfung vorbereitet sind.

LeitnerLeitner Tax, s. r. o.

Die LeitnerLeitner Gruppe ist eines der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferunternehmen in der CEE / SEE-Region. Mit LeitnerLeitner können Sie auf 735 Experten zählen. LeitneLeitner ist Mitglied von Taxand und Praxity, damit wir unseren Mandanten auf der ganzen Welt den besten Service bieten können.
 

In der Slowakei ist LeitnerLeitner als Beratungsunternehmen schon seit mehr als 25 Jahren vertreten, langjährig mit dem starken deutschsprachigen Team. Das Unternehmen wird von Anna Fábryová, Roman Ponc, Peter Szabó, Martin Jakubec und Miroslava Vojteková geleitet. Wir bieten Lösungen in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Finanzwesen, Buchhaltung und Lohnbuchhaltung an. Zusammen mit einem 50-köpfigen Team beraten wir kleine und mittlere Unternehmen, Familienunternehmen, nationale und internationale Konzerne, Privatpersonen, aber auch Start-ups.

Autoren

In den Kategorien:

Die neuesten Nachrichten lesen

Alle Neuigkeiten ansehen
  • markus-winkler-tGBXiHcPKrM-unsplash.jpg
    Neuigkeiten

    Shadow AI am Arbeitsplatz

    Arbeitsrechtliche Aspekte der Nutzung eigener KI-Tools durch Mitarbeiter. Wie lässt sich die nicht genehmigte Nutzung künstlicher Intelligenz durch Mitarbeiter verhindern, die zum Verlust von Know-how oder Geschäftsgeheimnissen führen und die Nachhaltigkeit des Unternehmens gefährden kann?

  • conny-schneider--ysv-HwRpcA-unsplash.jpg
    Neuigkeiten

    Was muss eine interne KI-Richtlinie aus Sicht der DSGVO enthalten?

    Die Aufschiebung der Verpflichtungen für Hochrisikosysteme gemäß der Verordnung über künstliche Intelligenz könnte den Eindruck erwecken, dass noch Zeit für die Vorbereitung bleibt. Die Verpflichtungen gemäß der DSGVO werden jedoch nicht aufgeschoben, und die interne KI-Richtlinie ist ein Dokument, mit dem der Arbeitgeber deren Erfüllung nachweist. Was muss eine KI-Richtlinie enthalten?

  • accountant-1238598_1280.jpg
    Neuigkeiten

    Steuerliche Verluste und Mindeststeuer: ihre Anwendung in der Praxis

    Wissen Sie, wie Sie Steuerverluste effektiv nutzen können, ohne dabei die Mindeststeuer aus den Augen zu verlieren? Wir bieten Ihnen einen Überblick über die Regeln und praktischen Zusammenhänge, die sich auf die endgültige Steuerpflicht eines Unternehmens auswirken können.

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Informationszentrum finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts...

Zum Info Hub