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Preis für den Anschluss ans Verteilernetz: Änderungen ab 1. 1. 2025

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Ab 1. 1. 2025 sind die Änderungen der Verordnungen der slowakischen Regulierungsbehörde für die Netzindustrien („URSO“) in Kraft, in denen auch die Bedingungen für die Zahlung des Preises für den Anschluss ans Verteilernetz („Anschlusspreis“) und dessen Rückerstattung festgelegt sind.

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Der Anschlusspreis kann für Investoren (Anschlusswerber) erhebliche Kosten bedeuten, die bei der Planung und Durchführung von Projekten im Bereich der Elektrizität berücksichtigt werden müssen.

 

Die relevanten Änderungen betreffen insbesondere:

1. URSO-Verordnung Nr. 207/2023 Slg. (Strommarktordnung), wonach der Anschlusswerber an die Spannungsebene:

  • Nieder- und Hochspannung (in SK als NN und VN bezeichnet) den vollen Anschlusspreis innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vorausrechnung (nach Abschluss des Anschlussvertrages) zahlen muss
  • Sehr hohe Spannung (in SK als VVN bezeichnet) den Anschlusspreis in zwei Raten zahlen muss, und zwar:
    •  50 % innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Vorausrechnung (nach Abschluss des Anschlussvertrages)
    • 50 % innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Bestätigung des Verteilnetzbetreibers über die Zustellung aller Unterlagen, die i. S. des Anschlussvertrages für den Bau der erforderlichen Verteilnetzinfrastruktur erforderlich sind

2. URSO-Verordnung Nr. 154/2024 Slg. (Preisregulierung im Bereich Elektrizität), wonach der Anschlusswerber Anspruch auf eine Rückerstattung von 90 % des Anschlusspreises hat, wenn

  • der Anschlusswerber den Anschlussvertrag vorzeitig kündigt; und
  • dem Verteilnetzbetreiber keine Kosten für die Entwicklung des Verteilnetzes entstehen.

Der Höchstbetrag des Anschlusspreises, der beim Vorliegen der oben genannten Voraussetzungen dem Anschlusswerber nicht rückerstattet wird, beträgt 30 000 EUR.

 

 

Eversheds Sutherland, advokátska kancelária, s.r.o.

Eversheds Sutherland ist eine internationale Anwaltskanzlei, die zu den führenden Anwaltskanzleien in der Slowakei und in der Tschechischen Republik gehört und große lokale und internationale Mandanten vertritt. Sie wurde daher mehrfach in renommierten internationalen Rankings wie Legal500, Chambers and Partners oder IFLR1000 empfohlen.

Eversheds Sutherland hat weltweit mehr als 3.000 Anwälte in 34 Ländern in Europa, den USA, dem Nahen Osten, Afrika und Asien. Damit gehört Eversheds Sutherland zu den 15 weltweit führenden Anwaltskanzleien. Zu den Mandanten zählen 72 Fortune 100-Unternehmen und 61 FTSE 100-Unternehmen. In der Slowakei und in der Tschechischen Republik verfügt Eversheds Sutherland über ein Büro mit 50 Anwälten, die wichtige lokale und internationale Mandanten vertreten. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung in internationalen und führenden tschechischen und slowakischen Anwaltskanzleien sowie über umfangreiche Erfahrung, insbesondere im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts, einschließlich Fusionen und Übernahmen, Umweltrecht, Energie- und Arbeitsrecht. Unser Ziel ist es immer, eine individuelle rechtliche Lösung für ein bestimmtes Problem oder eine bestimmte Situation zu finden. Gleichzeitig bauen wir auf unserem Wissen, unserer Erfahrung auf und konzentrieren uns auf die Bedürfnisse unserer Kunden. Die Anforderungen, die wir an unsere Arbeit stellen, sind: hoher Inhalt und formale Qualität sowie die Aktualität der erbrachten Rechtsdienstleistungen und ein persönlicher Ansatz. Neben Tschechisch und Slowakisch bieten wir juristische Dienstleistungen auch in Englisch und Deutsch an. Mehr Informationen finden sie unter www.eversheds-sutherland.com.

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