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Spielregeln ändern sich: Omnibus I und II und ihre Auswirkungen auf die ESG-Berichterstattung

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Am 26. Februar 2025 stellte die Europäische Kommission den Entwurf mit dem Arbeitstitel „Omnibus I und II“ vor, der das Potenzial hat, Unternehmensstrategien und die Nachhaltigkeitsberichterstattung erheblich zu beeinflussen. Was bringt dieses Paket mit sich, und was können Unternehmen in den kommenden Monaten erwarten?

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Die EU bemüht sich, ihre Ambition, globaler Vorreiter in Sachen Nachhaltigkeit zu sein, mit der Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen in Einklang zu bringen. Das Omnibus-Paket betrifft insbesondere Änderungen an der Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), der EU-Taxonomie-Verordnung sowie am EU-Lieferkettengesetz im Bereich der Nachhaltigkeit (CSDDD).

 

Die Vereinfachungen betreffen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU). So sollen die Schwellenwerte für die verpflichtende Berichterstattung angehoben und gleichzeitig der Umfang der Informationen begrenzt werden, die große Unternehmen von kleineren Lieferanten innerhalb ihrer Lieferketten verlangen können.

 

Für börsennotierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ändert sich nichts – sie müssen weiterhin Nachhaltigkeitsberichte gemäß CSRD erstellen. Große Unternehmen (Umsatz von 50 Mio. € und Vermögenswerte von 25 Mio. €), die nicht börsennotiert sind und weniger als 1.000 Mitarbeiter haben, werden vollständig von der CSRD-Berichtspflicht befreit. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern sollen eine zweijährige Übergangsfrist erhalten, sodass die Berichtspflicht erst 2027 greifen würde. Für Unternehmen aus Drittstaaten ist eine Anhebung der Umsatzschwelle von ursprünglich 150 Mio. € auf 450 Mio. € geplant. Zudem wird die Abschaffung der geplanten sektorspezifischen Standards erwogen.

 

Die Kommission schätzt, dass durch diesen Vorschlag die Zahl der Unternehmen, die unter die CSRD-Richtlinie fallen, um 80 % reduziert wird. Das Omnibus-Paket beinhaltet auch Anpassungen der ESRS-Standards. Diese Änderungen sollen das Volumen der geforderten Daten reduzieren, wobei insbesondere qualitative (beschreibende) Informationen, die Unternehmen veröffentlichen müssen, eingeschränkt werden. Die Prüfungspflicht zur Sicherstellung der Glaubwürdigkeit und Qualität der nichtfinanziellen Berichterstattung bleibt jedoch bestehen.

 

Es ist wichtig zu betonen, dass eine Verringerung der Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen nicht bedeutet, dass sich Unternehmen nicht mehr mit Nachhaltigkeit beschäftigen oder keine Lösungen zur Verbesserung ihrer ESG-Performance suchen sollten. Der derzeitige freiwillige Berichtsstandard für kleine und mittlere Unternehmen (VSME) wird ebenfalls überarbeitet. Freiwillige Berichterstattung ist ein wirksames Mittel für Unternehmen, um Kunden, Partner und Investoren über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu informieren und gleichzeitig ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. In Kombination mit der freiwilligen Berichterstattung im Rahmen der EU-Taxonomie eröffnet sie Unternehmen Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen. Gleichzeitig stellt der VSME-Bericht eine sinnvolle Alternative für Unternehmen dar, die bereits erhebliche Ressourcen und Zeit in die Vorbereitung auf die CSRD-Richtlinie investiert haben. Diese Unternehmen können bereits erarbeitete Inhalte, wie die Identifikation ihrer IRO (Impact, Risks, Opportunities) oder die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, für die Erstellung eines VSME-Berichts nutzen.

 

Im Rahmen des Omnibus-Pakets sind weitere Änderungen vorgesehen, darunter höhere Schwellenwerte für die EU-Taxonomie-Berichterstattung. Die Pflicht zur Berichterstattung soll nur noch für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und einem Umsatz über 450 Mio. € gelten. Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, aber einem Umsatz unter 450 Mio. €, sollen lediglich offenlegen müssen, ob sie nachhaltige Umsätze erzielen. Wie bereits erwähnt, wird freiwillige Berichterstattung weiterhin empfohlen.

 

Weitere Erleichterungen, Fristverlängerungen und Vereinfachungen betreffen das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD), das die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeit regelt.

 

Nach Schätzungen der Kommission könnte das Omnibus-Paket, sofern es in der vorgeschlagenen Form verabschiedet und umgesetzt wird, jährliche Verwaltungskosten in Höhe von rund 6,3 Milliarden Euro einsparen und gleichzeitig zusätzliche öffentliche und private Investitionen in Höhe von 50 Milliarden Euro zur Unterstützung politischer Prioritäten mobilisieren.

 

Die ESG-Reform durch das Omnibus-Paket erfordert einen komplexen legislativen Prozess, der die Zustimmung mehrerer EU-Institutionen sowie die anschließende nationale Umsetzung voraussetzt.  Wir verfolgen den gesamten Prozess genau und unterstützen unsere Kunden jederzeit mit Beratungs- und Schulungsangeboten im Bereich ESG-Berichterstattung.

 

 

 

Die LeitnerLeitner Gruppe ist eines der führenden Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüferunternehmen in der CEE / SEE-Region. Mit LeitnerLeitner können Sie auf 735 Experten zählen. LeitneLeitner ist Mitglied von Taxand und Praxity, damit wir unseren Mandanten auf der ganzen Welt den besten Service bieten können.

In der Slowakei ist LeitnerLeitner als Beratungsunternehmen schon seit mehr als 25 Jahren vertreten, langjährig mit dem starken deutschsprachigen Team. Das Unternehmen wird von Anna Fábryová, Roman Ponc, Peter Szabó, Martin Jakubec und Miroslava Vojteková geleitet. Wir bieten Lösungen in den Bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Finanzwesen, Buchhaltung und Lohnbuchhaltung an. Zusammen mit einem 50-köpfigen Team beraten wir kleine und mittlere Unternehmen, Familienunternehmen, nationale und internationale Konzerne, Privatpersonen, aber auch Start-ups.

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