Logo der Die Deutsch-Slowakische Industrie-und Handelskammer

EuGH-Urteil zur (Nicht)Befreiung von innergemeinschaftlichen Lieferungen von der MwSt

  • News

Nach dem Urteil des EuGH ist einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Lieferer, der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat geliefert hat, die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu versagen, wenn dieser Lieferer nicht nachgewiesen hat, dass die Gegenstände an einen Empfänger geliefert wurden, der in diesem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig ist.

EuGH.png

Der Europäische Gerichtshof befasste sich mit dem Fall des tschechischen Handelsunternehmens B2 Energy und der Frage, ob eine Mehrwertsteuerbefreiung für innergemeinschaftliche (ig) Lieferungen möglich ist, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Empfänger ein Steuerpflichtiger ist.

 

Das tschechische Finanzamt führte bei dem Unternehmen eine Betriebsprüfung durch und kam zu dem Schluss, dass das Unternehmen nicht nachgewiesen hatte, dass die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuerbefreiung für die innergemeinschaftliche Lieferung von Gegenständen erfüllt waren. Die Betriebsprüfer bestritten nicht, dass die Gegenstände tatsächlich geliefert wurden, sondern argumentierten, das Unternehmen habe weder nachgewiesen, dass die Befugnis, über die Gegenstände als Eigentümer zu verfügen, auf die in den vorgelegten Unterlagen als Empfänger der Gegenstände genannten Personen übertragen wurde, noch dass die Gegenstände an eine in einem anderen Mitgliedstaat für die Mehrwertsteuer registrierte Person geliefert wurden.

 

Nach dem Urteil des EuGH ist einem in einem Mitgliedstaat ansässigen Lieferer, der Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat geliefert hat, die Befreiung von der Mehrwertsteuer zu versagen, wenn dieser Lieferer nicht nachgewiesen hat, dass die Gegenstände an einen Empfänger geliefert wurden, der in diesem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig ist, und wenn in Anbetracht des Sachverhalts und der vom Lieferer vorgelegten Nachweise die Informationen fehlen, die erforderlich sind, um zu prüfen, ob dieser Empfänger diese Eigenschaft hatte.

 

Die Gesellschaft BMB Partners ist ein TOP Beratungsunternehmen mit globalem Know-how, spezialisiert auf Steuern, Wirtschaftsprüfung und Finanzberatung. Auf dem slowakischen Markt verfügt sie über 25 Jahre Erfahrung. BMB Partners ist als einzige Firma in der Slowakei Mitglied von TAXAND, der weltweit größten unabhängigen Organisation im Bereich der Steuerberatung, die in 50 Ländern mit mehr als 2.000 Spezialisten vertreten ist. Wir sind ein stabiler Partner im Bereich der Unternehmensfinanzen und richten uns nach dem Motto „Es geht um Lösungen“.

Autorinnen

In den Kategorien:

Die neuesten Nachrichten lesen

Alle Neuigkeiten ansehen
  • Noerr_Datenschutzrecht_3_24 Neuigkeiten

    Mehr Durchblick bei Eigentumsverhältnissen: Treuhandfonds und Vermögensgemeinschaften aufgepasst!

    Die Novelle des AML-Gesetzes erweitert die Regeln zur Bestimmung der wirtschaftlichen Eigentümer erheblich und bringt neue Pflichten bei der Überprüfung von Eigentumsstrukturen mit sich. Die Änderungen sollen die Transparenz erhöhen und die Slowakei internationalen Standards näherbringen.

  • bmb_3_24 Neuigkeiten

    Neue Regeln für erneuerbare Energien: Einheitliches Genehmigungsverfahren, überragendes öffentliches Interesse und Beschleunigungsgebiete

    Seit dem 1. November 2025 gelten die Änderungen der UVP-, IPPC- und EE-Gesetze. Welche Auswirkungen wird das auf die Entwicklung erneuerbarer Energien in der Slowakei haben?

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Informationszentrum finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts...

Zum Info Hub