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Zahlung von Einkommenssteuervorauszahlungen im Falle einer Umwandlung von Unternehmen

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Das Gesetz Nr. 595/2003 Slg. über die Einkommensteuer in seiner geänderten Fassung (folgend „EStG“ genannt) regelt die Pflicht zur Zahlung von Vorauszahlungen durch juristische Personen.

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Das Gesetz Nr. 595/2003 Slg. über die Einkommensteuer in seiner geänderten Fassung (folgend „EStG“ genannt) regelt die Pflicht zur Zahlung von Vorauszahlungen durch juristische Personen. § 42 Abs. 4 EStG regelt insbesondere die Vorauszahlungen eines Steuerpflichtigen, die im Laufe des Jahres entstanden sind:

- durch Verschmelzung: Steuervorauszahlungen werden in jener Höhe geleistet, die sich aus der Summe der Steuer der durch Verschmelzung aufgelösten Steuerpflichtigen für den dem Zeitraum des Untergangs der Steuerpflichtigen vorangegangen Veranlagungszeitraum ergibt (§ 42 Abs. 4 lit. b EstG).

- durch Fusion: es werden Steuervorauszahlungen in jener Höhe geleistet, die sich aus der Summe der Steuer ergibt:

1. des durch Fusion aufgelösten Steuerpflichtigen für den dem Zeitraum des Untergangs vorangegangenen Veranlagungszeitraum,

2. des Steuerpflichtigen, mit dem der aufgelöste Steuerpflichtige fusioniert wurde, für den dem Zeitraum der Fusion vorrangegangenen Veranlagungszeitraum (§ 42 Abs. 4 lit. c EstG)

- durch Aufspaltung: die Steuervorauszahlungen werden in anteiliger Höhe berechnet, ausgehend von der Steuer des durch Aufspaltung untergegangenen Steuerpflichtigen für den Veranlagungszeitraum, der dem Veranlagungszeitraum vorangeht, in dem es zur Auflösung des Steuerpflichtigen kam, entsprechend dem Verhältnis des Eigenkapitals des aufgelösten Steuerpflichtigen, das von dem durch die Aufspaltung entstandenen Steuerpflichtigen übernommen wurde (§ 42 Abs. 4 lit. c EstG).

Bis zum Ablauf der Frist für die Abgabe der Steuererklärung hat der Steuerpflichtige, der im vorangegangenen Besteuerungszeitraum durch Verschmelzung, Fusion oder Aufspaltung entstanden ist, die Vorauszahlungen in gleicher Weise und in der Höhe gemäß § 4 Abs. 4 lit. b bis d EstG zu leisten. 

Das EStG regelt nicht ausdrücklich die Zahlung von Vorschüssen für alle Formen von Unternehmensumwandlungen, sondern lediglich die Zahlung von Vorschüssen an den Rechtsnachfolger in den Fällen, in denen infolge der Umwandlung eine der Gesellschaften aufgelöst wird (Verschmelzung, Fusion, Aufspaltung).

Im Falle einer Aufspaltung hört die zu spaltende Gesellschaft nicht auf zu existieren, und der im Umwandlungsprojekt festgelegte Teil des Gesellschaftskapitals geht auf den Rechtsnachfolger über. Aus diesem Grund gelten für diese Form der Umwandlung die allgemeinen Regeln für die Zahlung von Steuervorauszahlungen, d.h. die Unternehmen zahlen Steuervorauszahlungen auf der Grundlage ihrer letzten bekannten Steuerschuld.

Wir, FAL-CON BUSINESS CONSULTING, s. r. o., sind eine sich dynamisch entwickelnde Gesellschaft und zusammen mit unserer Tochtergesellschaft FAL-CON TAX k. s. engagieren wir uns in der Slowakei im Rahnem der mitteleuropäischen Beratungsgruppe FALCON. Die Gruppe FALCON, mit ihrer Zentrale im Österreich, hat Kanzleien in vier europäischen Metropolen Wien - Budapest - Bratislava - Prag. Um Kunden außerhalb unserer Heimatländer Österreich - Ungarn - Slowakei - Tschechische Republik zur Verfügung zu stehen, sind wir Teil von Allinial Global geworden, einer globalen Vereinigung unabhängiger Unternehmen, die Buchhaltungsdienstleistungen, Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Unternehmensrechtsdienstleistungen anbieten.

Wir sind seit 2010 in der Slowakei tätig und beschäftigen derzeit 10 Mitarbeiter. Unsere Mitarbeiter verfügen über nationale und internationale Berufszertifikate und Lizenzen im Bereich Steuern und Rechnungswesen. Wir arbeiten extern mit hochqualifizierten Experten auf dem Gebiet des Rechts und der Unternehmensfinanzierung zusammen. Unser Vorteil ist die Möglichkeit, umfassende und integrierte Unterstützung im Bereich Steuern, Wirtschaftsprüfung und Rechnungslegung auf nationaler und internationaler Ebene in der Region Mitteleuropa aus einer Hand anzubieten. Die FALCON-Gruppe konzentriert sich hauptsächlich auf Unternehmen, die auf dem Immobilienmarkt tätig sind, sowie auf kleine und mittlere Tochterunternehmen ausländischer Unternehmen. Zu unseren Kunden zählen beispielsweise einer der größten Immobilieninvestoren in Europa, ein Kunde, der einen Bekleidungseinzelhandel einer europäischen Marke betreibt und ein Kunde, der IT-Dienstleistungen anbietet.

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