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Das neue Baugesetz

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Eine Beschleunigung der Genehmigungsprozesse, eine stärkere Digitalisierung und eine Reduzierung der administrativen Belastung – können diese Versprechen eingelöst werden? Erwartet uns wirklich ein grundlegender Fortschritt?

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Die Neufassung des Baugesetzes verfolgt ambitionierte Ziele. Sie verspricht Bürgern wie großen Bauträgern erhebliche Verbesserungen durch einen höheren Grad an Digitalisierung und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands.

 

Wichtiges Ziel der neuen Regelungen ist eine Beschleunigung der Vorbereitungs- und Genehmigungsverfahren. Durch eine Zusammenlegung des Baugenehmigungsverfahrens soll die Wartezeit auf die Erteilung einer Baugenehmigung verkürzt werden. Eine weitere Änderung ist die Zusammenlegung von Verfahren. Hierdurch wird sichergestellt, dass mehrere voneinander abhängige Genehmigungen in einem einzigen Baugenehmigungsverfahren erteilt werden.

 

Eine weitere wichtige Änderung ist die Einführung einer fiktiven Zustimmung. Die Fiktion räumt der Gemeinde eine Frist von 30 Tagen (bei komplexen Bauvorhaben 60 Tage) für ihre entscheidende Stellungnahme ein. Wenn die Gemeinde innerhalb dieser Frist keine Stellungnahme abgibt, wird ihre Zustimmung zum Bauvorhaben als gegeben angenommen.

 

Man kann sich nun auch nicht mehr erneut zu demselben Bauvorhaben äußern. Die am Bau Beteiligten oder andere vom Bau betroffene Personen können nur einmal zu einem Bauvorhaben Stellung nehmen, was den Genehmigungsprozess vereinfacht. Das frühere Gesetz ermöglichte es nämlich jedem Bürger, zu jedem Bauvorhaben mehrfach Stellung zu nehmen und sich zu äußern.

 

Daneben verspricht das Gesetz eine Digitalisierung von Prozessen, etwa durch die Verpflichtung zur Einreichung von Anträgen in elektronischer Form sowie durch die Archivierung der Projektunterlagen im Informationssystem der Behörde für Raumplanung und Bauwesen.

 

Das neue Baugesetz hat eine weitere Gruppe von Bauwerken definiert. Konkret handelt es sich um die Kategorie kleiner Bauwerke und baulicher Veränderungen. Dazu gehören beispielsweise Sommerküchen, Garagen, Carports mit einer bebauten Fläche von bis zu 50 m2, Schwimmbecken bis zu 25 m2 oder Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt.

 

Das neue Baugesetz befasst sich auch mit Schwarzbauten. Gebäude, die ohne gültige Baugenehmigung errichtet wurden, können grundsätzlich nicht nachträglich legalisiert werden. Die entsprechende Verantwortung tragen nicht nur die Bauherren, sondern auch Bauunternehmer, Bauleiter und die Bauaufsicht. Illegal errichtete Bauten sollen grundsätzlich entfernt werden.

 

Die Aufzählung der Änderungen in diesem Artikel ist nicht erschöpfend, tatsächlich gibt es noch eine Vielzahl von weiteren Neuerungen und Änderungen. Angesichts der großen Ambitionen, die der Gesetzgeber hier hatte, wird es zweifellos interessant sein zu beobachten, welche positiven Auswirkungen das neue Gesetz in der Praxis tatsächlich haben wird. Ob die Versprechungen wirklich eingelöst werden, lässt sich derzeit jedenfalls noch nicht abschätzen.

 

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