Logo der Die Deutsch-Slowakische Industrie-und Handelskammer

E-Invoicing System

  • News

Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung beginnt in der Slowakei am 1. Januar 2027 – PwC kann Ihnen dabei helfen, sich darauf vorzubereiten.

tax-468440_1280.jpg
Shutterstock / GMX Production

Die obligatorische elektronische Rechnungsstellung und die Echtzeit-Meldung steuerpflichtiger Transaktionen an die Steuerbehörde sollen in der Slowakei mit geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 eingeführt werden.

 

Ziele des neuen Systems

 

  • Der nahezu Echtzeit-Zugriff auf Rechnungsdaten für die Finanzverwaltung wird die Überwachungs- und Betrugserkennungsmöglichkeiten verbessern.
  • Rechnungen werden über das sichere Peppol-Netzwerk übermittelt, wodurch das Risiko von Fälschungen, ungenauen Unterlagen und Datenverlusten verringert wird und der Nachweis der Zustellung ermöglicht wird.
  • Rechnungen werden in einem standardisierten strukturierten XML-Format ausgestellt, was eine automatisierte Verarbeitung ermöglicht und den Bedarf an manueller Dateneingabe reduziert.
  • Reduzierter Umfang der Kontrollberichterstattung mit einer möglichen Abschaffung der Kontrollberichte in der Zukunft.

 

Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang elektronischer Rechnungen

 

Ab dem 1. Januar 2027 sind inländische umsatzsteuerpflichtige Unternehmen verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen für inländische B2B- und B2G-Transaktionen auszustellen und zu empfangen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen an einen anderen slowakischen Steuerpflichtigen oder eine nicht steuerpflichtige juristische Person liefern.

 

Empfänger, deren Lieferanten zur Ausstellung einer elektronischen Rechnung verpflichtet sind, müssen in der Lage sein, eine solche Rechnung im entsprechenden Format zu empfangen.

 

Eine elektronische Rechnung ist ein Dokument, das die folgenden gesetzlich festgelegten Merkmale aufweist:

  • Es enthält die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.
  • Es wird in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen, das eine elektronische und automatisierte Verarbeitung ermöglicht.
  • Es entspricht den technischen und formatbezogenen Spezifikationen, die in einer allgemein verbindlichen Verordnung des Finanzministeriums der Slowakischen Republik festgelegt sind.

Electronic Invoicing Model

pwc1

Wie kann man sich vorbereiten?

pwc2

Wie kann PwC Ihnen helfen?

  • PwC kann einen professionellen Workshop organisieren, der auf die Anforderungen des E-Invoicing-Systems zugeschnitten ist und sich auf dessen Auswirkungen auf die Betriebsabläufe des Unternehmens konzentriert.
  • Die Experten von PwC analysieren und kartieren die Rechnungsstellungsprozesse des Unternehmens, identifizieren notwendige Anpassungen und schlagen konkrete Schritte für die Umsetzung vor.
  • PwC bietet auch eine eigene IT-Lösung für die automatisierte Verarbeitung und den Austausch elektronischer Rechnungen an, die vollständig mit den geltenden Rechtsvorschriften konform ist.
  • Während des gesamten Transformationsprozesses bietet PwC umfassende Schulungen und kontinuierliche Unterstützung für die Mitarbeiter, um einen reibungslosen und effektiven Übergang zu gewährleisten.

PwC Slowakei ist das größte Beratungsunternehmen in der Slowakei. Mit Niederlassungen in 152 Ländern und mehr als 328.000 Mitarbeitern gehören wir zu den weltweit führenden Netzwerken für professionelle Dienstleistungen.

 

Wir helfen Unternehmen und Privatpersonen dabei, den gewünschten Mehrwert zu erzielen, indem wir hochwertige Dienstleistungen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Unternehmensberatung anbieten. Wir greifen auf das umfassende Wissen unserer Finanz-, Prozess- und IT-Experten zurück, die als ein Team zusammenarbeiten. So können wir maßgeschneiderte digitale Lösungen entwickeln und implementieren, um Ihr Unternehmen und Ihre Prozesse zu optimieren.

 

Autor

In den Kategorien:

Die neuesten Nachrichten lesen

Alle Neuigkeiten ansehen
  • pexels-pixabay-48148.jpg Neuigkeiten

    Elektronisierung am Arbeitsplatz: Ersetzt ein „Klick“ eine Unterschrift?

    Kann die handschriftliche Unterschrift des Arbeitnehmers durch ein einfaches „Anklicken“ ersetzt werden? Ja – jedoch nur dann, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die internen Regelungen entsprechend korrekt ausgestaltet sind.

  • Noerr_Datenschutzrecht_3_24 Neuigkeiten

    Einschränkung des Zugangs zu Daten über wirtschaftliche Eigentümer

    Wer darf tatsächlich sehen, wer hinter den Unternehmen in der Slowakei steht? Entscheidungen der europäischen Gerichte verändern den Zugang zu Daten über wirtschaftlich Berechtigte und stellen das Spannungsfeld zwischen Transparenz und Datenschutz in den Vordergrund.

Suchen Sie etwas Anderes?

In unserem Informationszentrum finden Sie aktuelle Neuigkeiten, Downloads, Videos, Podcasts...

Zum Info Hub