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Grenzüberschreitende Arbeit hat ihre „steuerlichen“ Tücken

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Die Arbeit in der Slowakei für ein ausländisches Unternehmen bedeutet mehr als nur Flexibilität – sie kann für den ausländischen Arbeitgeber verschiedene Steuer- und Abgabepflichten mit sich bringen.

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In den letzten Jahren sehen wir immer häufiger, dass ausländische Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Arbeit im Homeoffice in der Slowakei ermöglichen. Die Pandemie und die Entwicklung digitaler Technologien haben diese Situation nur noch beschleunigt. Dadurch ergeben sich aber auch steuerliche und abgaberechtliche Themen, die Sie vorab mit einem Steuerberater klären sollten.

 

Wenn ein Arbeitnehmer bei einem ausländischen Unternehmen (z. B. in Deutschland) beschäftigt ist, seine Arbeit jedoch ganz oder teilweise von der Slowakei aus verrichtet, kann sich die Frage stellen, ob diese Tätigkeit in der Slowakei nicht die Existenz einer steuerlichen Betriebsstätte für den ausländischen Arbeitgeber begründet. Bei der Beurteilung der Entstehung einer Betriebsstätte sind insbesondere folgende Aspekte wichtig:

 

  • Der Ort, von dem aus der Mitarbeiter seine Arbeit in der Slowakei ausübt, z. B. Büro, Homeoffice, beim Kunden, beim Lieferanten.
  • Die vom Arbeitnehmer in der Slowakei ausgeübte Tätigkeit und ihre Anlehnung an die  Hauptwirtschaftstätigkeit des ausländischen Arbeitgebers. Handelt es sich beispielsweise um eine unterstützende Tätigkeit oder arbeitet der Arbeitnehmer in einer regionalen/globalen Position.
  • Dauer der Arbeit aus der Slowakei. Handelt es sich um ein einmaliges Projekt oder um eine regelmäßige oder wiederkehrende Tätigkeit.

 

Es ist wichtig zu beachten, dass auch die Arbeit eines Mitarbeiters im Homeoffice unter bestimmten Umständen zu einer slowakischen Betriebsstätte des ausländischen Arbeitgebers führen kann. In der Praxis kann eine Betriebsstätte auch entstehen, wenn beispielsweise Mitarbeiter eines ausländischen Arbeitgebers:

 

  • Tätigkeiten bei seinem slowakischen Lieferanten ausführen, um die Qualität der Produkte des Lieferanten sicherzustellen;
  • beim Kunden an der Entwicklung neuer Produkte arbeiten, die dann von ihrem ausländischen Arbeitgeber hergestellt und geliefert werden;
  • als Handelsvertreter arbeiten, in der Slowakei neue Kunden suchen und mit ihnen über Geschäftsbedingungen verhandeln;
  • sie leisten IT-Support, Softwareentwicklung oder analytische Dienstleistungen aus der Slowakei für ihren ausländischen Arbeitgeber oder andere Unternehmen der Gruppe;
  • sie bieten Online-Schulungen oder Webinare für Kunden an.

 

Die Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte bedeutet die Verpflichtung zur Registrierung in der Slowakei, die Berechnung der Körperschaftsteuer für die Betriebsstätte und die Verpflichtung zur Führung einer Lohnbuchhaltung. Darüber hinaus muss geprüft werden, ob der ausländische Arbeitgeber nicht auch verpflichtet ist, in der Slowakei Sozialabgaben für die dort tätigen Mitarbeiter zu leisten.

 

Die Begründung einer Betriebsstätte muss immer individuell auf der Grundlage der konkreten Umstände geprüft werden. Wenn Ihre Mitarbeiter teilweise oder vollständig aus dem Ausland arbeiten, beraten wir Sie gerne, wie Sie die damit verbundenen Steuer- und Abgabepflichten richtigstellen.

TPA TAX, s.r.o.

TPA Slovakia gehört zu den führenden Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- und Unternehmensberatungsfirmen in der Slowakei.
Wir sind seit 2001 in der Slowakei tätig, wo wir mittlerweile mehr als 70 Angestellte beschäftigen. Unsere Büros befinden sich in Bratislava und in Košice.
Durch die Allianzpartnerschaft mit dem Baker Tilly International Netzwerk sind die zwölf Länder der eigenständigen TPA Gruppe weltweit bestens vernetzt und können in allen wirtschaftlich bedeutenden Städten und Regionen der Welt hochqualitative Dienstleistungen zur Verfügung stellen.
Das Baker Tilly International Netzwerk besteht aktuell aus 122 unabhängigen Mitgliedern in 146 Ländern mit insgesamt über 30.000 Mitarbeitern und 742 Büros und zählt mit diesem Angebot zu den „Top Ten“ der weltweit tätigen Beratungsnetzwerke.

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