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Einfache Aktiengesellschaft: Die smarte Rechtsform für Start-ups

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Flexibel, transparent und investorenfreundlich – die einfache Aktiengesellschaft (j.s.a.) bietet jungen Unternehmen genau das, was sie für schnelles Wachstum und Kapitalaufnahme brauchen.

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Die einfache Aktiengesellschaft – jednoduchá spoločnosť na akcie (j.s.a.) ist eine ausgesprochen fortschrittliche Rechtsform für Unternehmen in der Slowakei. Sie wurde mit dem Ziel eingeführt, einen flexiblen Rahmen für moderne Unternehmen zu schaffen, insbesondere für Technologie-Startups, die dynamisch wachsen, Investoren anziehen und gleichzeitig die Kontrolle über das Unternehmen behalten müssen.

 

Während traditionelle Unternehmensformen – wie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (s.r.o.) oder die Aktiengesellschaft (a.s.) – eine Vielzahl formaler Anforderungen mit sich bringen, bietet die j.s.a. für Start-ups genau das, was sie brauchen: Einfachheit, Transparenz und Flexibilität.

 

Die Gründung einer einfachen Aktiengesellschaft ist bereits mit einem symbolischen Stammkapital von 1 Euro möglich. Sie ist damit gerade für Jungunternehmer oder kleine Teams mit innovativen Ideen attraktiv, die noch keinen Zugang zu größerem Kapital haben.

 

J.s.a. hat grundsätzlich nur zwei Organe – die Generalversammlung und den Vorstand. Die Einrichtung eines Aufsichtsrats ist dagegen freiwillig, was Start-ups ermöglicht, mit einer schlanken, effizienten Struktur ohne unnötigen Verwaltungsaufwand zu arbeiten. Auch eine Abstimmung per rollam (Fernabstimmung) ist ausdrücklich zulässig, sofern die Satzung der Gesellschaft dies zulässt. Eine solche Vereinfachung der Verwaltung spart erheblich Zeit und Kosten und gibt den Gründern gleichzeitig die volle Kontrolle über die Entscheidungen in der Anfangsphase des Wachstums.

 

Einer der größten Vorteile einer einfachen Aktiengesellschaft ist die Möglichkeit, verschiedene Arten von Aktien mit unterschiedlichen Rechten auszugeben – beispielsweise Aktien mit Vorzugsrecht auf Gewinn, ohne Stimmrecht oder mit Vorzugsrecht bei Liquidation.

 

Diese verschiedenen Aktienarten sind für den Einstieg von Investoren von entscheidender Bedeutung. Die Gründer können ihren Einfluss auf Entscheidungen behalten, während die Investoren Sicherheit bezüglich ihres Investments erhalten. In der Satzung kann zudem eine Beschränkung der Übertragbarkeit von Aktien festgelegt werden, um das Unternehmen vor unerwünschten Änderungen der Eigentümerstruktur zu schützen.

 

In der Praxis bedeutet dies, dass die j.s.a. sich ideal für die Erstellung von Mitarbeiteroptionsprogrammen eignet. Diese sind in der Welt der Start-ups eine gängige Form der Motivation für Schlüsselpersonen.

 

Im Gegensatz zu einer klassischen Aktiengesellschaft, bei der die Aktionäre oft anonym bleiben, sorgt eine einfache Aktiengesellschaft für ein höheres Maß an Transparenz. Alle Aktien müssen in Buchform vorliegen und werden in das vom Zentralen Wertpapierdepot (CDCP) geführte Aktienregister eingetragen. Eine solche Registrierung stärkt die Glaubwürdigkeit des Unternehmens – insbesondere in den Augen ausländischer Investoren, die in der Regel klare und überprüfbare Eigentumsverhältnisse verlangen.

 

J.s.a. ermöglicht der Gesellschaft, neue Aktien auszugeben oder deren Arten zu ändern, ohne dass eine grundlegende Umstrukturierung erforderlich ist. Dies macht es zu einem idealen rechtlichen Umfeld für mehrere Investitionsrunden – von der „Grundfinanzierung“ durch Kleinanleger bis hin zum Einstieg größerer Fonds.

 

Die einfache Aktiengesellschaft ist eine moderne, transparente und investitionsfreundliche Unternehmensform. Dank geringer Einstiegskosten, einer variablen Aktionärsstruktur und Rechtssicherheit für Investoren ist sie die ideale Rechtsform für Start-ups, die im In- und Ausland wachsen wollen. Für Unternehmer, die schnell, effizient und mit der Aussicht auf zukünftige Investitionen starten möchten, ist die j.s.a. somit die richtige Wahl.

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