Wirtschaftsstreitigkeiten effizient lösen
Konflikte gehören zum Geschäftsalltag, auch im internationalen Geschäft. Der Schiedsgerichtshof bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) bietet Unternehmen eine Alternative zu klassischen staatlichen Gerichtsverfahren.
Das SGH-Schiedsverfahren ist vertraulich, flexibel und digital. Unternehmen können unter anderem Schiedsrichter, Verfahrenssprache und weitere Rahmenbedingungen individuell festlegen. Das Verfahren kann vollständig digital über die Verfahrensmanagementplattform des SGH abgewickelt werden.
Vertraulichkeit
Schiedsverfahren finden grundsätzlich nicht in einem öffentlichen Rahmen statt. Schiedsrichter, Parteien und weitere Beteiligte sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. Dadurch können sensible Unternehmensinformationen, Betriebsgeheimnisse und Geschäftsbeziehungen besonders geschützt werden.
Schnelligkeit
Das SGH setzt auf ein straffes Fristen- und Verfahrensmanagement. Entscheidungen sind grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten möglich. Für geeignete Fälle steht zudem ein Fast-Track-Verfahren zur Verfügung, bei dem eine Entscheidung innerhalb von sechs Monaten erfolgt.
Digitales Verfahren
Antragstellung, Dokumentenaustausch und Verfahrensadministration erfolgen digital über die Verfahrensmanagementplattform (VMP). Parteien können dort verfahrensrelevante Dokumente jederzeit einsehen. Auch die Einleitung eines Schiedsverfahrens erfolgt über ein digitales Antragsformular.
Internationale Durchsetzbarkeit
Gerade für international tätige Unternehmen ist die internationale Durchsetzbarkeit von Bedeutung. Schiedssprüche des SGH können nicht nur in Deutschland, sondern auch in 170 weiteren Ländern durchsetzbar sein.
Expertise
Die Parteien können Schiedsrichter entsprechend den Anforderungen ihres konkreten Streitfalls auswählen. Dabei können insbesondere spezifische Rechtskenntnisse und Branchenexpertise berücksichtigt werden. Die Schiedsrichter sind zur Unabhängigkeit und Unparteiigkeit verpflichtet.
Kostenkontrolle
Die Honorare der Schiedsrichter und das Bearbeitungsentgelt des SGH sind verbindlich festgelegt. Zudem sind mögliche Kostenerstattungsansprüche der anderen Partei begrenzt. Über den SGH-Kostenrechner können Unternehmen die voraussichtlichen Verfahrenskosten vorab kalkulieren.
Unterstützung durch IHKs und AHKs
Der SGH ist eng mit den Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland sowie den Auslandshandelskammern (AHKs) an über 150 Standorten in 93 Ländern weltweit vernetzt.
Für wen eignet sich das SGH-Verfahren?
Besonders relevant kann das Verfahren sein für:
- Unternehmen mit internationalen Kauf-, Liefer- oder Werkverträgen
- International tätige Unternehmen und Joint Ventures
- Unternehmen aus Industrie und Anlagenbau
- Unternehmen mit technisch oder wirtschaftlich komplexen Vertragsbeziehungen
- Unternehmen mit besonderem Bedarf an Vertraulichkeit und Schutz von Know-how
Gerade für Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsbeziehungen kann die Möglichkeit einer international durchsetzbaren und vertraulichen Streitbeilegung von Bedeutung sein.
Rechtzeitig vorsorgen: SGH-Schiedsklausel
Unternehmen können bereits in ihren Verträgen eine Schiedsvereinbarung treffen. Der SGH stellt hierfür Musterklauseln zur Verfügung.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag oder über seine Gültigkeit ergeben, werden unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges nach den Schiedsregeln des Schiedsgerichtshofs bei der Deutschen Industrie- und Handelskammer endgültig entschieden.
Weitere Klauseln sowie eine englische Fassung finden Sie auf der Website des SGH.
Die Broschüre zum Download