Neue Regeln für die Berichtigung und Anpassung geltend gemachter Vorsteuern ab dem 1.1.2025
Seit dem 1.1.2025 gibt es unter anderem auch neue Regeln für die Berichtigung und Anpassung der Vorsteuer auf bezogene Waren und Dienstleistungen. Das Ziel der Änderungen war es, das Mehrwertsteuergesetz (im Folgenden „MwSt-G.“) als slowakischen Rechtsrahmen, mit der EU Mehrwertsteuerrichtlinie in Einklang zu bringen, und zugleich die Kontrolle über den korrekten Vorsteuerabzug zu verschärfen, was zur Minimierung von Steuerhinterziehung führen sollte.