Demnächst tritt eine neue gesetzliche Regelung zum Handelsregister in Kraft, die für Unternehmer viele Änderungen mit sich bringt. Werfen wir einen Blick auf die wichtigsten davon.
Gründungsdokumente von Handelsgesellschaften werden künftig nur noch in Form einer notariellen Urkunde oder als von einem Rechtsanwalt autorisiertes Dokument erstellt. Dies soll zur Stärkung der Rechtssicherheit und zur Erhöhung der Glaubwürdigkeit von Dokumenten im Registerverfahren dienen. Damit verbunden ist die Einrichtung eines neuen, von der Slowakischen Rechtsanwaltskammer geführten nicht öffentlichen Registers für Autorisierungen. In diesem die Rechtsanwälte autorisierte Dokumente hinterlegen.
Eine völlige Neuerung ist die Einführung eines Registers reservierter Firmennamen. Über dieses Register können Unternehmer den Namen ihrer Gesellschaft bereits vor deren Gründung reservieren. Die Reservierung ist für einen Zeitraum von 60 Tagen möglich, und die Daten über reservierte Firmennamen werden öffentlich zugänglich sein. Während der Reservierungsdauer kann kein anderer Rechtsträger denselben Namen verwenden oder reservieren.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen die Rechtswirkungen der im Handelsregister veröffentlichten Daten. Online verfügbare Informationen gelten künftig als rechtlich verbindlich. Die eingetragenen Daten müssen also im Rechts- oder Geschäftsverkehr nicht mehr durch einen gesonderten Auszug aus dem Handelsregister nachgewiesen werden.
Die neue gesetzliche Regelung bringt auch Änderungen im Bereich der Vertretung. Reicht ein Unternehmer einen Antrag auf Eintragung in das Handelsregister nicht selbst ein, kann er nur einen Rechtsanwalt, einen Notar oder einen eigenen Mitarbeiter bevollmächtigen.
Erwähnenswert ist auch die Aufhebung des Verbots der Kettenbildung von Einpersonengesellschaften. Künftig wird es möglich sein, dass eine Gesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter alleiniger Gründer und Gesellschafter einer anderen Gesellschaft ist. Gleichzeitig entfällt die Beschränkung der Anzahl der Gesellschaften, an denen eine natürliche Person als alleiniger Gesellschafter beteiligt sein kann.
Das neue Gesetz über das Handelsregister stellt eine umfassende Reform dar, die auf Modernisierung und die Stärkung der Rechtssicherheit abzielt. Wir sind zuversichtlich, dass Unternehmer von diesen Neuerungen profitieren werden.
Giese & Partner, s. r. o.
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