Immaterielle Wirtschaftsgüter spielen in der heutigen Wirtschaft eine immer bedeutendere Rolle. Im Bereich der Verrechnungspreise stellen sie oft eine der komplexesten Arten von kontrollierten Transaktionen dar. Die korrekte Identifizierung, Zuordnung und Bewertung immaterieller Wirtschaftsgüter ist entscheidend, um die Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes sicherzustellen.
Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD-Richtlinie) definieren immaterielle Wirtschaftsgüter als Vermögenswerte, die einen wirtschaftlichen Nutzen bringen und für die eine unabhängige Partei bereit wäre, einen Preis zu zahlen. Hierzu zählen insbesondere Patente, Know-how, Marken, Urheberrechte, Designs, Geschäftsgeheimnisse, Datenbanken, Software oder Kundenbeziehungen.
Die Bestimmung des Eigentümers immaterieller Wirtschaftsgüter ist häufig anspruchsvoll, da das rechtliche Eigentum nicht immer mit dem wirtschaftlichen Eigentum übereinstimmt. Die OECD betont, dass zur Feststellung, wem die Erträge aus der Nutzung immaterieller Wirtschaftsgüter zustehen, die sogenannten DEMPE-Funktionen analysiert werden müssen – Entwicklung (Development), Verbesserung (Enhancement), Erhaltung (Maintenance), Schutz (Protection) und Verwertung (Exploitation).
Wenn ein Unternehmen zwar rechtlicher Eigentümer ist, aber keine dieser Funktionen ausübt und keine entsprechenden Risiken trägt, hat es keinen Anspruch auf einen wesentlichen Anteil am Ertrag. Umgekehrt sollte ein Unternehmen, das die wesentlichen DEMPE-Funktionen ausführt, eine angemessene Vergütung erhalten.
Beispiel 1
Unternehmen A ist rechtlicher Eigentümer einer Marke, die Verwaltung und Weiterentwicklung der Marke erfolgen jedoch durch die zentrale Marketingabteilung von Unternehmen B. Unternehmen A trägt keine Kosten für die Erhaltung oder den Schutz der Marke.
In diesem Fall sollte Unternehmen A kein wesentlicher Anteil am Ertrag aus der Marke zugerechnet werden, da es keine DEMPE-Funktionen ausführt.
Beispiel 2
Unternehmen A entwickelt eine neue Software und trägt sämtliche Kosten und Risiken im Zusammenhang mit der Entwicklung. Anschließend vergibt es Lizenzen an andere Konzerngesellschaften.
Da Unternehmen A alle wesentlichen DEMPE-Funktionen ausführt, hat es Anspruch auf einen wesentlichen Anteil des aus der Nutzung dieser immateriellen Wirtschaftsgüter erzielten Gewinns.
Beispiel 3
Die Gesellschaft A ist formelle Eigentümerin des Patents, jedoch werden die mit seiner Entwicklung und seinem Schutz verbundenen Aktivitäten von der Gesellschaft B auf Grundlage der Anweisungen und Instruktionen der Gesellschaft C durchgeführt.
In einem solchen Fall ist zu prüfen, ob unabhängige Parteien unter vergleichbaren Bedingungen die Erträge aus dem Patent eher der Gesellschaft C zuordnen würden, die die entscheidenden DEMPE-Funktionen ausübt, und der Gesellschaft B die Erträge aus der Erbringung von Dienstleistungen zugewiesen würden, während die Gesellschaft A nur einen minimalen Gewinn erzielen würde.
Idealerweise sollten Transaktionen mit immateriellen Wirtschaftsgütern einzeln bewertet werden. Dabei sind nicht nur die vertraglichen Bestimmungen, sondern auch die tatsächlich ausgeübten Funktionen, eingesetzten Vermögenswerte und übernommenen Risiken zu berücksichtigen. Falls keine ausreichenden vergleichbaren Transaktionen identifiziert werden können, ist der Einsatz von gewinnbasierten Methoden – insbesondere der Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split) – in Betracht zu ziehen, da diese den tatsächlichen Beitrag der beteiligten Parteien widerspiegeln.
Unser spezialisiertes Expertenteam verfügt über umfassende Erfahrung bei der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen für Transaktionen mit immateriellen Wirtschaftsgütern. Wir legen besonderen Wert auf eine sorgfältige Analyse der DEMPE-Funktionen und eine korrekte Zuordnung der Erträge, um Risiken bei künftigen Steuerprüfungen zu minimieren.